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Mittwoch, 01. August 2007
Sammeln zum Abschreiben
Unternehmenssteuerreform verschiebt Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter
Im Juli wurde die Unternehmenssteuerreform verabschiedet, zum 1. Januar 2008 tritt sie in Kraft. Eine der Änderungen: Wirtschaftsgüter dürfen nur noch als so genannte GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter) sofort im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden, wenn Sie nicht teurer als 150 Euro waren (und selbstständig nutzbar sind!). Bisher lag die Grenze bei 410 Euro. Alles was mehr als 150 und weniger als 1000 Euro gekostet hat, muss künftig in einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre, das heißt jedes Jahr mit 20 Prozent des Anschaffungswertes, abgeschrieben werden. Auch wenn in der Zwischenzeit eines der Güter aus dem Sammelposten verloren oder kaputt geht oder verkauft wird, wird es weiter über den Sammelposten abgeschrieben.
Alles, was teurer als 1.000 Euro war wird wie gehabt über die Nutzungsdauer laut Afa-Tabelle abgeschrieben. Allerdings darf nicht mehr degressiv abgeschrieben werden, sondern nur noch linear. Kauft man also eine 10.000-Euro-Maschine noch 2007, kann man im ersten Jahr dank der degressiven Abschreibung 3000 Euro als Ausgabe geltend machen, in den folgenden neun Jahren dann sukzessive weniger. Kauft man die Maschine 2008, wird sie über 10 Jahre mit jeweils 1000 Euro abgeschrieben.
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