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Freitag, 27. Mai 2005
Tischler sollten auf CE-Zeichen achten
Bei Einbau von Leuchten und Motoren
Wenn Tischler zum Beispiel Niedervoltleuchten oder motorbetriebene Teile verbauen, müssen diese das CE-Zeichen tragen. Darauf weist die von einigen Landesverbänden des Tischlerhandwerks herausgegebene Zeitschrift Perspektiven in ihrer Ausgabe 3/05 hin.
Dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz zufolge müssen derartige Produkte daraufhin geprüft sein, ob sie die EU-Sicherheitsrichtlinien einhalten. Der Tischler kann das allerdings nicht selbst prüfen, sondern muss sich auf Prüfung und Dokumentation durch den Hersteller der Teile verlassen.
Der Tischler selbst sollte darauf achten, dass
- die eingebauten Teile ein CE-Zeichen aufweisen
- den Teilen eine Konformitätserklärung des Herstellers beiliegt, die nachweist, dass die relevanten EU-Sicherheitsrichtlinien beachtet worden sind,
- er die Einbauanleitung des Herstellers aufbewahrt,
empfiehlt das Blatt.
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