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Freitag, 11. Februar 2005
Türen und Fenster mit Mineralfasern dämmen
Überarbeitete VOB/C DIN 18355 verbannt Naturprodukte aus der Regelausführung
Beim Einbau von Fenstern und Türen müssen Tischler jetzt mit Mineralfasern dämmen. In den überarbeiteten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Tischlerarbeiten (DIN 18355 – VOB/C) wird die Mineralfaserdämmung als Regelausführung definiert.
Naturdämmstoffe wie Kork, Wolle, Flachs oder Montageschäume und Füllbänder, wie sie in der Praxis gang und gäbe sind, sind nur noch erlaubt, wenn dies vertraglich festgelegt wird, etwa im Leistungsverzeichnis.
In der neuen Ergänzung zur DIN 18355 heißt es in Abschnitt 3.5.3: “Die auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper sind mit Mineralfaserdämmstoffen vollständig auszufüllen” und in Abschnitt 3.5.4: “Hohlräume zwischen Zargen und Baukörper bei Wohnungsabschlusstüren sind mit Mineralfaserdämmstoffen vollständig auszufüllen.”
Durchaus kritisch beurteilt das Institut für Fenstertechnik Rosenheim diese Ergänzung. Nach Meinung der Experten gibt es durchaus andere Dämmstoffe, die nicht schlechter als Mineralfasern sind.
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