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Donnerstag, 04. November 2004
Widerrufsrecht bei gewerblichen eBay-Auktionen
BGH hat entschieden
Wer gewerblich bei eBay versteigert, muss Privatkunden ein Widerrufsrecht einräumen. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden.
Für die mit der Sofort-kaufen-Option bei eBay zustande gekommenen Verträge zwischen gewerblichen Händlern und Privatverbrauchern galt nach dem Fernabsatzgesetz ohnehin schon, dass der Kunde bis zu 14 Tagen nach dem Kauf die Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden darf. Für gewerbliche eBay-Auktionen gilt nach dem Urteilsspruch jetzt dasselbe.
Privatleute müssen weiterhin bei kein Widerrufsrecht einräumen, und wer für gewerbliche Zwecke über eBay einkauft, hat weiterhin kein Widerrufsrecht. Außerdem sind vom Widerrufsrecht einige Produkte ausgenommen wie Zeitschrften und versiegelte Datenträger, die vom Käufer entsiegelt wurden.
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