News
Freitag, 02. April 2004
RICON Pfosten - Riegelverbinder von Knapp®
Neu: schlanke Querschnitte, aussermittige Belastbarkeit und unsichtbare Pfosten - Riegelverbindungen mit dem RICON von Knapp® Ein komplett neu entwickeltes Verbindersystem stellt der innovative österreichische Verbindungssystemspezialist Knapp® auf der Holz Handwerk 2004 in Nürnberg vor. Der hoch belastbare RICON wurde speziell für schlanke Querschnitte entwickelt und wird als seitenstabiler Pfosten - Riegelverbinder vom Wintergarten über Fassadenelemente bis hin zum konstruktiven Holzbau eingesetzt.
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Donnerstag, 01. April 2004
Der Große Häfele – Möbelbeschläge 2004 NEU
Was der „Große Brockhaus“ fürs Allgemeinwissen, das ist „Der Große Häfele“ (DGH) Möbelbeschläge für die Beschlagtechnik. Häfele hat jetzt seine Enzyklopädie für Möbelbeschläge von Grund auf überarbeitet und neu aufgelegt. Auf 2.300 durchweg farbigen Seiten präsentiert das Beschlagtechnik - Unternehmen ein Sortiment von über 30.000 Artikeln in neuem Layout und übersichtlicher, in 13 Produktgruppen geordnet.
Sonntag, 28. März 2004
Sicherheit am Arbeitsplatz
Der Foto-Wettbewerb bei dem es nix zu gewinnen gibt
Link: hier klicken um zum Wettbewerb zu gelangen
Sie kommen in das woodworker Forum und können sich an dem Wettbewerb beteiligen.
Freitag, 26. März 2004
Rätselhafter Rückruf
Der Aldi-Lieferant Wachsmuth & Krogmann aus Hamburg startet eine Rückrufaktion: Bei der Benutzung von Zwei-Gang-Schlagbohrmaschinen vom Typ King Craft oder Top Craft mit der Gerätebezeichnung WK 1050SB bestehe bei Auftreten eines Defekts Gefahr für die Gesundheit des Benutzers. Mehr verrät das Unternehmen nicht.
Dienstag, 16. März 2004
Kleinere Handwerksrechnungen zahlt nun Vater Staat
Erstmals können Verbraucher jetzt kleinere Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Haushaltsnahe Dienstleistungen seien als Sonderausgaben abzugsfähig, berichtet die Zeitschrift ‘Test’ und verweist auf einen Bundesfinanzministeriums-Erlass. Wer einen Maler mit dem Tapezieren beauftragt, könne 20 Prozent der Rechnung von der Steuer abziehen, maximal 600 Euro - bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen, Erneuern von Fußbodenbelägen, Gartenpflege, Fensterputzen oder dem Reinigen von Dachrinnen.