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Donnerstag, 02. Juni 2005
OLG-Urteil zu Fehlern im Baumaterial
Baumarkt muss auch Aus- und Wiedereinbau zahlen
Wer fehlerhaftes Material verkauft, der muss im Rahmen der Nacherfüllungspflicht nicht nur das Material ersetzen, sondern auch die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau tragen. Dazu verurteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe einen Baumarkt, in dem ein Heimwerker Fliesen für seine Küche gekauft hatte, die sich nach dem Verlegen als Schrott erwiesen. Teile der Fliesenoberfläche platzten weg, wenn z. B. ein Löffel darauf fiel. Die Fliesen hatten aufgrund von Fehlpressungen Hohlstellen.
Der Heimwerker forderte von dem Baumarkt 18 400 Euro für die komplette Mängelbeseitigung einschließlich Ausbau der fehlerhaften Fliesen, Einbau der neuen Fliesen, Malerarbeiten, De- und Neumontage von Sanitäreinrichtungen, Ab- und Aufbau der Küche sowie einer Notunterkunft. Und bekam Recht.
„Selbst wenn der Nacherfüllungsaufwand den Kaufpreis um ein Vielfaches übersteigt, gehören die Aus- und Einbaukosten gleichwohl zum Nacherfüllungsaufwand des Käufers. Diese Kosten sind nämlich nur deshalb angefallen, weil der Käufer Veränderungen der Kaufsache, hier die Verlegung, die im Zusammenhang mit deren vertragsgemäßen Verwendung stehen, vorgenommen hat“, argumentierte das Gericht. (AZ 12 U 144/04)
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Mittwoch, 01. Juni 2005
„Piazza Holz- und Furnierinnovationen“: Sperrholz
Zu welchen Leistungen Forscherdrang
und Experimentierfreude Holz und Furnier
zu bringen vermögen, das war bei der interzum
auf der „Piazza: Holz- und Furnier-Innovationen“ zu sehen.
Einige der gezeigten Innovationen stellen wir in loser Folge vor.
Heute: Sperrholz.
Sperrholz erfüllt, ob flach oder gebogen, ungewöhnliche Funktionen: zum Beispiel als Badewanne.
Dienstag, 31. Mai 2005
„Piazza Holz- und Furnierinnovationen“: Wasser basierte Hochglanzlacke
Zu welchen Leistungen Forscherdrang und Experimentierfreude Holz und Furnier zu bringen vermögen, das war bei der interzum auf der „Piazza: Holz- und Furnier-Innovationen“, zu sehen. Einige der gezeigten Innovationen stellen wir in loser Folge vor. Heute: Hochglanzlack auf Wasserbasis.
Hochglanzfronten umweltfreundlich lackiert: Dafür gibt es jetzt Hochglanzlacke auf Wasserbasis, die sich auch industriell verarbeiten lassen.
Montag, 30. Mai 2005
„Piazza Holz- und Furnierinnovationen“: Massivholzplatten
Zu welchen Leistungen Forscherdrang und Experimentierfreude Holz und Furnier zu bringen vermögen, das war bei der interzum auf der „Piazza: Holz- und Furnier-Innovationen“, zu sehen. Einige der gezeigten Innovationen stellen wir in loser Folge vor. Heute: Massivholzplatten.
Massivholz in den verschiedensten Längen, Breiten und Dicken unabhängig vom Wuchs des Baumes – das machen Massivholzplatten möglich, für die Vollholzleisten verleimt werden. Die Vollholzleisten werden entweder in Streifen ohne Stoß über die gesamte Plattenlänge, wie Parkett in der Länge gestoßen oder diagonal im Fischgrätmuster verleimt. Die Quell- und Schwindmaße bleiben wie beim Schnittholz.
www.piarottolegno.it
www.danzergroup.com
www.woodtrade-svl.com
www.dietiker-switzerland.ch
Freitag, 27. Mai 2005
Tischler sollten auf CE-Zeichen achten
Bei Einbau von Leuchten und Motoren
Wenn Tischler zum Beispiel Niedervoltleuchten oder motorbetriebene Teile verbauen, müssen diese das CE-Zeichen tragen. Darauf weist die von einigen Landesverbänden des Tischlerhandwerks herausgegebene Zeitschrift Perspektiven in ihrer Ausgabe 3/05 hin.
Dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz zufolge müssen derartige Produkte daraufhin geprüft sein, ob sie die EU-Sicherheitsrichtlinien einhalten. Der Tischler kann das allerdings nicht selbst prüfen, sondern muss sich auf Prüfung und Dokumentation durch den Hersteller der Teile verlassen.
Der Tischler selbst sollte darauf achten, dass
- die eingebauten Teile ein CE-Zeichen aufweisen
- den Teilen eine Konformitätserklärung des Herstellers beiliegt, die nachweist, dass die relevanten EU-Sicherheitsrichtlinien beachtet worden sind,
- er die Einbauanleitung des Herstellers aufbewahrt,
empfiehlt das Blatt.