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Montag, 20. August 2007
Frontauszug als Hingucker
Blum Tandembox intivo erweitert Gestaltungsmöglichkeiten
Foto: Blum
Blum hat sein Auszugsystem Tandembox in der neuen Ausführung “intivo“ herausgebracht, die Möbelbauern die Möglichkeit lässt, die Frontauszüge mit den unterschiedlichsten Materialen und neuen Farben individuell zu gestalten.
Das Grundteil ist ein höheres Zargenprofil ohne Reling, das jetzt auch in den neuen Farben Seidenweiß, Eissilber und Terraschwarz zu haben ist. Wer ein einheitliches Erscheinungsbild möchte, steckt darauf das Blum-Zargenteil „Boxcap“ auf. Wer’s ausgefallener Möchte, kann eigene, acht Millimeter starke Elemente zum Beispiel aus Glas, Kunststoff, Holz oder Stein einschieben.
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Mittwoch, 15. August 2007
Möbel aus der Roentgen-Manufaktur für Europas Fürsten
Ausstellung in Neuwied würdigt Schaffen des vor 200 Jahren verstorbenen Möbelkünstlers
Bild: Kreismuseum Neuwied
Vor 200 Jahren starb David Roentgen. Und eine wichtige Epoche des europäischen Kunsthandwerks endete. Denn er war damals Europas bedeutendster Möbelkünstler. Eine Ausstellung, die über die Orte Roentgen-Museum in Neuwied (Kreismuseum Neuwied), Städtische Galerie Mennonitenkirche Neuwied und Schloss Engers verteilt gezeigt wird, würdigt sein Schaffen und das seines Vaters: Noch bis zum 7. Oktober 2007 sind rund 80, zum Teil noch nie öffentlich gezeigte Roentgen-Möbel aus bedeutenden europäischen Museen und Privatsammlungen zu sehen, die die künstlerische Entwicklung der Roentgen-Manufaktur in Neuwied nachzeichnet.
Die von David Roentgens Vater, Abraham Roentgen, gegründete und seit 1750 in Neuwied ansässige Manufaktur war die innovativste europäische Möbeltischlerei der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Sie verwendete kostbare Materialien und schuf kunstvolle Einlegearbeiten sowie neuartige, raffinierte Mechanismen, so dass ihre Möbelstücke zu begehrten Luxuswaren an den führenden Höfen Europas wurden.
Um 1770 übernahm David Roentgen die Leitung des Betriebes und führte ihn zu neuen Höhen. Zahlreiche Möbel lieferte er an den französischen Hof - die Ehrenbezeichnung eines Hoflieferanten des Königs und der Königin von Frankreich öffnete ihm die Türen weiterer hochadliger Kundenkreise. Die meisten Waren nahm der russische Hof und im besonderen Katharina die Große ab.
Anhand der wichtigsten Kunden der Manufaktur von Abraham und David Roentgen, kann in dieser großen Ausstellung die stilistische Entwicklung vom Spätbarock englischer Prägung über die verspielten Formen des Rokoko bis zu den gestrafften, den Geist der Antike atmenden Möbeln des Klassizismus an hervorragenden Beispielen studiert werden.
Dienstag, 14. August 2007
Atemschutz ab 2 oder 5 Milligramm Holzstaub?
Technische Regel 553 wird überarbeitet
2 Milligramm oder 5 Milligramm Holzstaub pro Kubikmeter Umgebungsluft – ab welchem Grenzwert muss künftig bei der Holzverarbeitung ein Atemschutz getragen werden? Festgelegt wird dies in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 553 Holzstaub, die gerade in Überarbeitung ist. Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) setzt sich für eine inhaltliche Fortschreibung der alten TRGS ein.
Bisher sieht die TRGS 553 zwei Grenzwerte vor: Bei Benutzung von Maschinen, die mehr als 5 mg/m3 Holzstaub abgeben, ist ein Atemschutz zu tragen. Bei Maschinen, bei denen 2 mg bis 5 mg/m3 anfallen, reichen zum Beispiel eingeschränkte Laufzeiten aus, um den geforderten Schutz zu gewährleisten, da die Grenzwerte auf acht Stunden Tätigkeit bezogen sind (Schichtmittelwert).
Diese Regelung soll nun geändert werden. Hintergrund ist eine europäische Richtlinie, die nur einen Grenzwert vorschreibt, nämlich 5 mg/m3. Dies hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Anlass genommen, sich ebenfalls auf nur einen Grenzwert festzulegen, und zwar 2 mg/m3. Begründung: Nach dem Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung sei der unterste mögliche Grenzwert zu wählen. In Deutschland seien dies 2mg/m3, also müsse künftig dieser Grenzwert eingehalten werden.
„Wir sind mit dieser Vorgabe nicht einverstanden, werden sie aber nicht ändern können“, kommentiert die Hauptgeschäftsführerin des BHKH, Dr. Bettina Wehrisch. „Den Grenzwert in der TRGS legt das Ministerium fest. Wir fordern jedoch mit Nachdruck eine praxisgerechte Ausgestaltung.“ Bei Maschinen, deren Grenzwert zwischen 2 mg und 5 mg/m3 liegt, dürfe nicht allein der Moment der Nutzung als Beurteilungsbasis dienen. Vielmehr müsse der Schichtmittelwert herangezogen werden, der auch die Zeiten der Nicht-Nutzung berücksichtigt.
Donnerstag, 09. August 2007
Frisch aus der Druckerpresse: splint 3
Magazingeschichten rund um Forst und Holz
Neuer Lesestoff für Holzfans – und alle, die es werden sollen: Die dritte Ausgabe von splint - Magazin für Holzkultur ist erschienen. Das vom Holzabsatzfonds jährlich aufgelegte Magazin bietet überraschende und imagebildende Stories rund um Forst und Holz. In dieser Ausgabe zum Beispiel: Was der Wald für unser Klima tut und wie Holz Luxusautos veredelt.
Wer splint lesen oder an seine Kunden weitergeben möchte, kann es unter der Bestellnummer H 091 beim Bestellservice des Holzabsatzfonds– innerhalb Deutschlands kostenfrei – bestellen. Zum Download gibt es das Magazin dort ebenfalls.
Ansonsten wird splint unter anderem in den Fernzügen der Bahn ausgelegt und als Zeitschriftenbeilage oder auf Messen und Kongressen verteilt.
Dienstag, 07. August 2007
7500 Euro für alle NRW-Meister mit Gründungsplänen
NRW vereinheitlicht Meisterprämie
Seit Januar dieses Jahres können Handwerksmeister, die ihre erste eigene Firma aufmachen, übernehmen oder sich an einer beteiligen, 7500 Euro Gründerprämie vom Land bekommen. Damit zahlt das Land die so genannte Meistergründungsprämie nun in einheitlicher Höhe. Zuvor hatten Meister in strukturschwachen Gebieten 10.000 Euro bekommen, die im Rest von NRW 5.000 Euro.
Anders als erwünscht soll das aber nicht dazu geführt haben, dass in den strukturschwachen Gebieten, z. B. im Ruhrgebiet, fleißiger gegründet wurde, weshalb die Landesregierung die Förderung nun vereinheitlichte.
Mehr Infos hält die LGH bereit, die auch die Meistergründungsprämien bewilligt:
www.lgh.de