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Montag, 06. August 2007
Holzfeuchte zerstörungsfrei messen
HM 8 von Merlin Technology
Foto: Merlin Technology
Die Feuchtigkeit bestimmen, ohne dafür das Objekt beschädigen oder gar zerstören zu müssen, das geht mit dem Holzfeuchtemessgerät HM 8 des österreichischen Herstellers
Merlin Technology.
Die Messung erfolgt als kapazitive Messung mit hoch frequenten elektromagnetischen Feldern. Das Messgerät wird auf das zu prüfende Objekt gedrückt. Die Veränderung des Messfeldes wird von einem Prozessor verarbeitet und ausgewertet und als Feuchtegehalt in Prozent angezeigt. Das HM8 deckt einen Messbereich von 4 bis 99 Prozent ab.
Das Handmessgerät gibt es in vier Ausführungen mit unterschiedlichen Messtiefen für Furniere, Parkett, Möbel und Zuschnitte. Es ist jeweils eine Standardversion für Dichtebereiche von 350 bis 670 kg/m3 sowie eine HD-Version für Dichten von 450 bis 950 kg/m3.
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Donnerstag, 02. August 2007
Zebrastreifen aus Holz
Wettbewerb holzstadtraum: Broschüre zum Download
Die Dokumentation zum Studentenwettbewerb holzstadtraum ist jetzt als Broschüre im Informationsdienst Holz erschienen. Der Holzabsatzfonds und der Bauverlag aus Gütersloh hatten Studenten aufgerufen, realistische Ideen zu entwickeln, wie Holz als Baustoff künftig eine bedeutendere Rolle in den Städten spielen wird. Herausgekommen sind unter anderem die Idee für einen Zebrastreifen aus Holz sowie ein Konzept, das Holz als Interimslösung zur städtebaulichen Aufwertung für Baulücken nutzt, etwa in Form von Holzpodesten als Kommunikationsplattformen.
Die Broschüre dokumentiert diese Wettbewerbsergebnisse und liefert Hintergrundinformationen zum Einsatz von Holz als Baustoff in der Stadt. Außerdem sind die Ergebnisse des Workshops dokumentiert, der im Anschluss an den Wettbewerb auf der LIGNA+ in Hannover stattfand.
Die Broschüre steht zum Download bereit beim Informationsdienst Holz:
www.informationsdienst-holz.de/html/f_page.phtml?p1=1081948921&p3=41957&item=148176
Mittwoch, 01. August 2007
Sammeln zum Abschreiben
Unternehmenssteuerreform verschiebt Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter
Im Juli wurde die Unternehmenssteuerreform verabschiedet, zum 1. Januar 2008 tritt sie in Kraft. Eine der Änderungen: Wirtschaftsgüter dürfen nur noch als so genannte GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter) sofort im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden, wenn Sie nicht teurer als 150 Euro waren (und selbstständig nutzbar sind!). Bisher lag die Grenze bei 410 Euro. Alles was mehr als 150 und weniger als 1000 Euro gekostet hat, muss künftig in einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre, das heißt jedes Jahr mit 20 Prozent des Anschaffungswertes, abgeschrieben werden. Auch wenn in der Zwischenzeit eines der Güter aus dem Sammelposten verloren oder kaputt geht oder verkauft wird, wird es weiter über den Sammelposten abgeschrieben.
Alles, was teurer als 1.000 Euro war wird wie gehabt über die Nutzungsdauer laut Afa-Tabelle abgeschrieben. Allerdings darf nicht mehr degressiv abgeschrieben werden, sondern nur noch linear. Kauft man also eine 10.000-Euro-Maschine noch 2007, kann man im ersten Jahr dank der degressiven Abschreibung 3000 Euro als Ausgabe geltend machen, in den folgenden neun Jahren dann sukzessive weniger. Kauft man die Maschine 2008, wird sie über 10 Jahre mit jeweils 1000 Euro abgeschrieben.
Dienstag, 31. Juli 2007
Schritt für Schritt zum richtigen Geldtopf
Förderdatenbank des Bundes
Wer unter welchen Umständen für welches Vorhaben Fördergelder locker macht, erfährt man in der überarbeiteten Förderdatenbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de.
Dort gibt es einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union – derzeit um die 1000. Man kann die Datenbank komfortabel durchsuchen – anhand der Kriterien Region, Förderberechtigte, Förderbereich und Art der Förderung. Wer’s lieber angeleitet mag, kann sich vom Förderassistenten Schritt für Schritt zum richtigen Förderprogramm führen lassen.
Dazu bietet die Website noch einiges an Förder-Informationen, zum Beispiel, was man bei der Finanzierung von Existenzgründungen und Investitionen beachten muss oder welche Möglichkeiten die Regionalförderung von Bund und Ländern bietet, um in strukturschwachen Regionen Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Fachchinesisch erklärt ein Glossar.
Montag, 30. Juli 2007
Millimetergenaue Linien
Linienlaser Lino L2 von Leica Geosystems
Foto: Leica Geosystems
Leica Geosystems, bekannt durch den Laserdistanzmesser Disto, hat jetzt einen neuen Linienlaser im Programm: Der Lino L2 besticht durch eine extra große Glaslinse, die einen großen Austrittswinkel bringt. So werden sehr lange und sehr gut sichtbare Laserlinien projiziert. Die Reichweite beträgt 15 Meter. Die Genauigkeit liegt bei ± 1 mm auf 5 m. Mit einem Detektor, der als Zubehör erhältlich ist, kann man auf Distanzen bis zu 30 Metern projizieren.
Fummeliges Ausrichten ersprart einem der Lino L2, denn er gleicht durch seine Selbstnivellierungsfunktion kleinere Schräglagen von ± 4° selbständig aus und liefert so exakt waagerechte und senkrechte Linien. Bei größeren Schräglagen projiziert das Gerät keine Linien. Wenn man eine schräge Linie projizieren will, kann man die Selbstnivellierung ausschalten.