News
Dienstag, 13. April 2004
Jetzt noch für Internetpreis bewerben
Internetpreis des Deutschen Handwerks
Handwerksbetriebe, die mit Erfolg im weltweiten Datennetz aktiv sind, können sich noch bis zum 31. Mai 2004 um den Internetpreis des Deutschen Handwerks bewerben. Es winken Preisgelder von 10 000, 15 000 und 25 000 Euro.
Ausgeschrieben wird der Preis unter der Überschrift „Zukunft gewinnen – Handwerker ans Netz“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, der Telekom, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, dem Handwerksblatt sowie dem Wirtschaftsmagazin Impulse.
Infos zur Ausschreibung gibt es im Netz:
www.bmwa.bund.de
www.tcom.de/handwerk
www.internetpreis.zdh.de
|
Sonntag, 11. April 2004
Bei Ausschreibung: Maßfenster nur aus eigener Produktion
Wer in einer öffentlichen Ausschreibung Fenster nach Maß anbietet, muss diese Fenster auch selbst herstellen. Das hat das Landgericht Kiel in einem Urteil festgestellt, in dem es einem Unternehmer, der in einer Ausschreibung über Holz-Aluminium-Fenster einem Montagebetrieb unterlegen war, das Recht zusprach, gegen den Auftraggeber Schadenersatz geltend zu machen.
Der Montagebetrieb hatte die Fenster um 23,5 % billiger angeboten als der klagende Unternehmer, der das zweitgünstigste Angebot einreichte. Da der Montagebetrieb die Fenster aber bei einem Industriebetrieb bezog, erbringe er den wesentlichen Teil der ausgeschriebenen Bauleistung nicht selbst und müsse von der Vergabestelle nach § 25 Nr. 2 Absatz 1 VOB/A vom Verfahren ausgeschlossen werden, begründete das Gericht sein Urteil.
Die Herstellung der Maßfenster sei der wesentliche Teil der Bauleistung bei den ausgeschriebenen Fensterarbeiten. Der Betrieb, der die Fenster für den Montagebetrieb produzierte, könne damit nicht als Bauteilelieferant gelten, sondern sei ein Nachunternehmer im vergaberechtlichen Sinn.
AZ 4 0 304/02
Tipps für Bestatter
Die Bestatter unter den Tischlern finden Informationen rund um ihr Handwerk auf den Webseiten Ihrer Verbands-Fachgruppe. Unter www.nrw-bestatter.de gibt es unter anderem Tipps zum Marketing.
Ein großes Thema ist die Bestattungsvorsorge: Die Fachgruppe erläutert die rechtlichen Grundlagen und macht Vorschläge für Verträge. Darüber hinaus bieten die Seiten Zugriff auf die verschiedensten Vorschriften rund um das Bestattungswesen.
Umsatzsteuerschuld kehrt sich um
Neuregelung der Umsatzsteuer bei Bauleistungen
Für Bauleistungen liegt seit dem 1. April die Umsatzsteuerschuld beim Auftraggeber, wenn dieser selbst Unternehmer ist und Bauleistungen erbringt.
Konkret bedeutet das: Der Tischler, der dem Bauunternehmer Einbauschränke für dessen Büro liefert, schreibt diesem eine Nettorechnung und weist darin auf die Umsatzsteuerpflicht hin. Der Bauunternehmer muss dann die Umsatzsteuer selbst berechnen und an das für ihn zuständige Finanzamt abführen. Da er die Bauleistung für sein Unternehmen bezogen hat, kann er aber im Gegenzug Vorsteuer in gleicher Höhe geltend machen. Hätte er die Möbel für sein Privathaus geordert, entfiele die Vorsteuerabzugsmöglichkeit, umsatzsteuerpflichtig wäre der Bauunternehmer für die Rechnungssummer aber dennoch.
Was genau unter den Begriff Bauleistungen fällt und was im Zusammenhang mit der Neuregelung zu beachten ist, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf seinen Steuerinfo-Seiten in einem Merkblatt zusammengestellt. Das Blatt gibt es dort als PDF zum Download Auch das aktuelle Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Umkehrung der Umsatzsteuerschuld stellt der ZDH zum Download zur Verfügung.
Siehe auch Beitrag:
www.tischlertipp.de/...neue-vorschriften..
Freitag, 02. April 2004
prohandwerk 5.0 ist da
Prohandwerk 5.0 ist die aktuellste Version der einzigen Branchensoftware für Windows und Macintosh
prohandwerk 5.0 ist mit besonders interessanten Neuerungen vertreten. Eine völllig neue Datenbank macht das System noch schneller und wartungsfreundlicher, die Integration mit den bewährten MS-Office-Produkten dient der optimalen Einbettung der Branchensoftware in die betrieblichen Abläufe.