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Montag, 28. Mai 2018
FSC-Standard 3-0 tritt in Kraft: Weichenstellung für moderne Waldwirtschaft in Deutschland
Grafik: FSC
Ein neuer FSC-Waldstandard für Deutschland tritt am 1. Juni 2018 in Kraft: Das heißt, dass in den FSC-zertifizierten Wäldern in Deutschland gelten neue Regelungen zum Beispiel zum Bodenschutz und zur Befahrung. So gilt, dass höchstens 13,5 Befahrungsprozente (Rückegassen und Maschinenwege) auf der Holzbodenfläche erlaubt sind. Schematische Hiebsverfahren werden weiter begrenzt, Ausnahme ist die Möglichkeit, Eiche und Kiefer bis 1 Hektar schematisch zu verjüngen.
Die Regelungen zur Einschränkung nicht-heimischer Baumarten wurden ebenfalls überarbeitet. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden bleibt wie bisher sehr restriktiv geregelt. Auch bleiben die Verbote dere Bodenbearbeitung und der systematischen Vollbaumnutzung zur Erzeugung von Waldhackschnitzeln.
Mit dem FSC-Standard 3-0 findet ein fast fünfjähriger Überarbeitungsprozess seinen Abschluss. Die zirka 200 Mitglieder von FSC-Deutschland haben dem Standard mit großer Mehrheit zugestimmt, darunter die großen Umweltverbände wie Greenpeace, WWF, NABU und BUND − aber auch Gewerkschaften wie die IG BAU, der BDF sowie die große Mehrheit der zertifizierten FSC-Forstbetriebe. Waldbesitzer erwarten durch den neuen Standard pragmatischeren Lösungen für die Waldbewirtschaftung, vor allem beim Umgang mit nicht-heimischen Baumarten, bei Verjüngungsverfahren und bei Regelungen zur Feinerschließung, und damit Erleichterungen für ihre tägliche Arbeit. In den letzten Monaten wurde noch eine Reihe von Indikatoren zur Prüfung des Standards angepasst, um eine internationale Vergleichbarkeit in der Systematik der FSC-Standards zu gewährleisten. Betroffen von den Anpassungen waren insbesondere Regeln zur Stakeholderbeteiligung, zum Wasserschutz, zur Korruptionsbekämpfung und zur Gleichbehandlung von Beschäftigten.
Bereits zertifizierte Forstbetriebe werden bis spätestens 1. Juni 2019 nach dem neuen Standard geprüft, bei neuen Betrieben kommt der Standard ab 1. Juni 2018 zum Einsatz.
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Donnerstag, 17. Mai 2018
Konjunkturmotor läuft rund
ZDH legt Konjunkturbericht 1/2018 vor
Bild: ZDH
Die Handwerksbetriebe in Deutschland erfreuen sich eines anhaltenden Konjunktur-Hochs: Umsätze, Auftragspolster, Investitionen, Kapazitätsauslastung und Auftragsreichweiten verzeichnen Höchststände, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks im Konjunkturbericht für das erste Quartal 2018 meldet.
Derzeit deuteten zudem alle Indikatoren darauf hin, dass die gute Konjunktur anhalte: Die Handwerksbetriebe beurteilen ihre derzeitige Geschäftslage besser als je zuvor in einem Frühjahr und mehr als jeder dritte Betriebsinhaber rechnete mit noch einmal besseren Geschäften in den kommenden Monaten.
Das Handwerk wisse die Möglichkeiten des insgesamt guten wirtschaftlichen Umfeldes zu nutzen und trage zugleich entscheidend dazu bei, den Konjunkturmotor Deutschlands am Laufen zu halten. Der ZDH rechnet nun damit, dass die Umsätze im Gesamthandwerk im Jahr 2018 um rund drei Prozent steigen werden.
Der Umsatzindikator für das Handwerk sei auf den höchsten Wert in einem 1. Quartal gestiegen. Besonders den Bauhauptgewerken habe das milde Wetter um den Jahreswechsel deutlich höhere Umsätze als im Vorjahresquartal beschert, berichtet der Handwerksverband. Ganz überwiegend positiv beurteilten die Betriebe ihre aktuelle Geschäftslage. Gegenüber dem Vorjahresquartal sei der Anteil der Betriebsinhaber, die ihre Geschäftslage als gut bezeichnen, um fünf Prozentpunkte auf 55 Prozent gestiegen. Lediglich neun Prozent seien unzufrieden. Besonders gut laufen die Geschäfte in den Bau- und Ausbauhandwerken als Folge des gegenwärtigen Baubooms sowie in den Handwerken für den gewerblichen Bedarf, die von der immer stärkeren Nachfrage aus der Industrie nach handwerklichen Zulieferprodukten profitieren. Allerdings sei am Kfz-Gewerk, für den Pkw-Verkäufe ein wichtiger Umsatzbringer sind, nicht spurlos vorüber gegangen, dass wegen der möglichen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zuletzt die Verkäufe gebrauchter Diesel-Pkw deutlich eingebrochen sind.
Das ausgesprochen gute Investitionsklima hat sich weiter gefestigt und liegt - wie schon im Herbst 2017 - nur knapp unterhalb seines Allzeithochs aus dem Wiedervereinigungsboom. Um ihre Kapazitäten zu erweitern, investieren die Betriebe in neue Anlagen, Maschinen und Geräte. Mehr als jeder fünfte Betrieb hat im 1. Quartal seine Investitionsausgaben erhöht.
Auf einen neuen Höchststand in einem 1. Quartal steigt mit 80 Prozent die Auslastung der betrieblichen Kapazitäten im Handwerk, wobei alle Handwerksgruppen stärker als vor einem Jahr ausgelastet sind. Besonders in Branchen wie Bau und Ausbau bestehen weiter hohe Auftragsbestände. Mehr als 12 Wochen beträgt die Auftragsreichweite im Bauhauptgewerbe – nochmals mehr als zuletzt im Herbst. Aber auch im Gesamthandwerk hat sich die Reichweite des Auftragsbestandes gegenüber dem Herbst nochmals auf durchschnittlich 8,4 Wochen (plus 0,6 Wochen) erhöht.
Die Betriebe stellen angesichts dieser Entwicklung mehr Personal ein, sie würden gerne auch noch mehr beschäftigen, aber wegen des Fachkräfteengpasses finden sie kaum geeignete Mitarbeiter. Die Zahl der Beschäftigten ist im 1. Quartal leicht angestiegen, und damit ist der saisonübliche Beschäftigungsrückgang in den Wintermonaten das zweite Jahr in Folge ausgeblieben. Erstmals seit Beginn der ZDH-Konjunkturberichterstattung melden die Handwerksbetriebe zum Jahresbeginn keine rückläufigen Umsätze gegenüber dem Vorjahresschlussquartal – mit Ausnahme der Kfz-Gewerke.
Die Handwerksbetriebe müssten zunehmend mit deutlich gestiegenen Löhnen kalkulieren, hinzu kommen höhere Preise für Materialien und Maschinen sowie Energie. Besser als in den Vorjahren gelinge es den Betrieben – auch wegen des günstigen konjunkturellen Umfeldes –, diese gestiegenen Kosten an ihre Auftraggeber weiterzugeben. Da in den kommenden Monaten damit zu rechnen sei, dass die Beschaffungs- und Arbeitskosten weiter steigen, werden weitere Preiserhöhungen unumgänglich sein.
Konjunkturbericht zum Herunterladen:
www.zdh.de
Montag, 14. Mai 2018
Gewährleistungs-Schlupflöcher schließen
TSD rät zu aufmerksamem Studium der Lieferanten-AGB
Bezüglich der reformierten Mängelhaftung, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, empfiehlt der Verband Tischler Schreiner Deutschland (TSD) seinen Mitgliedern, auch darauf zu achten, dass die Lieferanten die Haftung für Materialmängel nicht in ihren AGB ausschließen. In der Aktion »Faire Handwerkspartner« versammelt Zulieferer, die sich hier sauber verhalten.
Nach der neuen Mängelhaftung gilt eigentlich: Wenn Handwerker einen Werkvertrag mit Verbrauchern geschlossen und die für den Auftrag verwendeten Materialien selbst eingekauft haben, haftet im Gewährleistungsfall der Lieferant sowohl für die Materialkosten als auch für die Aus- und Wiedereinbaukosten. Doch theoretisch kann der Lieferant die Haftung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen. Dagegen sollten Tischlerbetriebe sich wehren, empfiehlt der TSD.
Außerdem sollten Tischlerbetriebe ihre eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tischler- und Schreinerbetriebe anpassen, eine aktualisierte Variante gibt es im TSD-Onlineshop. »Mit dieser Maßnahme bieten wir unseren Mitgliedern wieder die nötige Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr«, erklärt TSD-Hauptgeschäftsführer Paukner.
Zudem hat der TSD bei Herstellern und Lieferanten nachgefragt und diejenigen, die in ihren AGB die Haftung nicht ausschließen, in der Initiative »Faire Handwerkspartner« zusammengeschlossen: Dazu gehören zum Beispiel Egger, Häfele, Jordan, Hettich, Kleiberit, und auch der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e. V. (GD Holz) unterstützt die Aktion und empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen, die angepasste Haftung zu übernehmen und nur rechtlich belastbare Regelungen gegenüber den Handwerkskunden zu verwenden.
Freitag, 11. Mai 2018
Tipps zur neuen Datenschutz-Grundverordnung
Was es für Tischlereien zu beachten gilt, wenn ab 25. Mai die neue Datenschutz-Grundverordnung gilt, hat Tischler NRW auf seiner Website zusammengestellt. Der Landesverband empfiehlt unter anderem, Neukunden zu informieren, dass Daten gespeichert werden, ein Verarbeitungsverzeichnis anzulegen, dass dokumentiert, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Einen Datenschutzbeauftragten ernennten müssen Betriebe, in denen mindestens zehn Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, also vor allem Personen mit Bürotätigkeiten.
Um die Internetseite nach den neuen Datenschutzanforderungen zu gestalten, sollten Tischlereien ihre Datenschutzerklärung und ihr Impressum aktualisieren, ein SSL-Zertifikat zu installieren und im Kontaktformular auf die Datenschutzerklärung hinweisen und dort per Häkchen den Anfragenden sein Einverständnis mit der Datenschutzerklärung bestätigen lassen.
Tischler NRW hält Vorlagen und Muster zum Download bereit und auch einen Leitfaden des ZDH:
Dienstag, 08. Mai 2018
Lösbare Korpusverbinder
Festool erweitert Domino-System
Bilder: Festool
Mit wieder lösbaren Korpus- und Möbelverbindern erweitert Festool das Domino-System rund um die Dübelfräse Domino DF 500.
Durch die neuen Verbinder kann man jetzt mit der Dübelfräse auch zerlegbare Möbel und Bauteile aus Massivholz und Spanplatte schnell, einfach stabil und flexibel herstellen.
Vier verschiedene Varianten gibt es: für Eck- sowie für Mittelseiten-Verbindungen, jeweils mit oder ohne Lochreihe. So wird beispielsweise bei der Eckverbindung Domino/Domino mit zwei Domino-Fräslöchern und einem Bohrloch die Eckverbindung hergestellt, ohne dass man zusätzlich essen muss. Bei der Eckverbindung mit Lochreihe (Domino/LR 32) verbindet der Domino-Eckverbinder eine 32er Lochreihe mit einem Konstruktionsboden. Dafür wird der Beschlag direkt in die 5mm-Bohrung der Lochreihe eingedreht und der Konstruktionsboden wie gewohnt mit einem Domino Fräsloch angebracht (s. Bild).
Die neuen Domino-Verbinder eignen sich für Materialstärken von 18 bis 28 Millimetern. Produktmanager Wolfgang Reines: »Unsere neuen Verbinder gleichen axiale Ungenauigkeiten, die beim Einfräsen entstehen, konstruktionsbedingt aus. Zudem haben wir die Verbinder so konstruiert, dass sie durch den großen Anzugsweg und lange Bolzen eine hohe Standfestigkeit ermöglichen. Die Domino-Verbinder stehen nach der Vormontage nicht über. So lassen sich die Werkstücke problemlos stapeln und bleiben beim Transport unbeschädigt.«