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Dienstag, 20. Juli 2004
Steilvorlage aus dem Arbeitsamt
Mitarbeitende Familienangehörige können aus der Sozialversicherung aussteigen
Angestellten, die bei Familienangehörigen beschäftigt sind, bietet sich offenbar die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung auszutreten. Das berichten die Bremer Anwaltskanzlei Rückoldt, Ringel, Gieschen und der Wirtschaftsberater Elmar Franzen. Die Vorlage für den Austritt liefere die Bundesanstalt für Arbeit: Sie habe bei zahlreichen Insolvenzen den angestellten Familienangehörigen das Arbeitslosengeld verweigert mit der Begründung, sie seien faktisch selbstständig. “Im Umkehrschluss heißt diese Aussage nichts anderes, als dass eine im Betrieb ihres Mannes angestellte Ehefrau als Selbstständige gilt und somit nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt”, meint Franzen.
Betroffene könnten daher bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) einen Antrag auf Befreiung stellen und zudem in der Vergangenheit zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückfordern. Allerdings lohne sich das kurz vor dem Renteneintritt nicht mehr, weil man dann noch in den Genuss der gesetzlichen Rente kommt. Für angestellte Familienangehörige zwischen 20 und 45 Jahren hingegen schon, weil die ohnehin bereits privat für Ihr Alter vorsorgen müssten. Die Anwälte und der Wirtschaftsberater haben nach eigenen Angaben bereits für 30 Mandanten Freistellungen
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Donnerstag, 24. Juni 2004
Neue Vorschriften für Rechnungen
Kein Vorsteuerabzug, wenn Angaben fehlen
Im Juni läuft das halbe Jahr Schonfrist für die neuen Pflichtangaben auf Rechnungen ab. Spätestens vom 1. Juli an müssen Handwerker, die anderen Gewerbetreibenden eine Rechnung stellen, diese mit dem Datum und einer Rechnungsnummer aus einer fortlaufenden Reihe versehen, in der alle Nummern lückenlos und einmalig vergeben sind.
Samstag, 19. Juni 2004
Passbilder im Netz
Ohne O.K. des Fotografen kann's teuer werden
Wer auf seiner Internetseite oder im Firmenprospekt sein Passfoto präsentiert, muss dafür die Genehmigung des Fotografen haben. Passbilder unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne Zustimmung des Urhebers nicht veröffentlicht werden, hat das Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Urteil vom 19. Dezember 2003 festgestellt (Aktenzeichen 6 U 91/03). Das Gericht gab damit der Schadenersatzklage eines Fotografen statt.
Donnerstag, 27. Mai 2004
Infos zum neuen Kündigungsrecht
Für Kündigungen und Befristungen von Arbeitsverträgen gelten seit dem 1. Januar 2004 neue Spielregeln. Was die Gesetzesänderungen für die Praxis in Handwerksbetrieben bedeuten, stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einem Infoblatt mit vielen Beispielen dar.
Das Merkblatt gibt es als PDF zum Download unter
www.tischler-nrw.de (pdf)
Samstag, 24. April 2004
Recht aufs Gesellenstück
Gesellen dürfen ihr Gesellenstück behalten. Diese Praxis bestätigen zwei Gerichtsurteile von 2003 und 2001. Das Landgericht Cottbus verpflichtete 2003 einen Ausbilder, die Materialkosten zu tragen. Das Landesarbeitsgericht Köln gab 2001 einem Azubi Recht, der von seinem Ausbildungsbetrieb die Herausgabe des Gesellenstücks verlangte.