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September 2006
Achtung! Mehrwertsteuererhöhung
Worauf Unternehmer jetzt schon achten sollten
Am 1. Januar 2007 erhöht sich der Mehrwertsteuersatz von 16 auf 19 Prozent. Unternehmer sollten sich schon jetzt mit den Feinheiten der Umstellung vertraut machen, wenn Sie sich vor Steuernachzahlungen schützen wollen.
- Teilleistungen vereinbaren
– Umsatzsteuerklausel in die Verträge aufnehmen
– Miet- und Wartungsverträge splitten
Grundsätzlich gilt: Es fällt der bei Ausführung gültige Steuersatz an. Ausführung heißt hier, dass eine Handwerksleistung beendet oder abgenommen wurde. Wann die Rechnung geschrieben oder bezahlt wurde, ist unerheblich. Also: Schlafzimmer am 31.12.2006 beim Kunden montiert und von diesem abgenommen: Rechnung wird im Januar 2007 geschrieben und zwar mit 16 Prozent Mehrwertsteuer. Schlafzimmer am 2. Januar 2007 an den Kunden übergeben: 19 Prozent.
Obacht bei langfristigen Verträgen: Wird das komplette Werk 2007 abgenommen, muss für alles 19 Prozent Mehrwertsteuer abgeführt werden, auch wenn der Großteil der Arbeiten 2006 erbracht wurde. Experten empfehlen daher, Teilleistungen zu vereinbaren und diese dann separat abnehmen zu lassen und abzurechnen. Für alle 2006 erbrachten Teilleistungen gelten dann 16 Prozent Mehrwertsteuer.
Ob bestimmte Leistungen tatsächlich Teilleistungen sind, könnten spitzfindige Steuerprüfer bei späteren Umsatzsteuersonder- oder Betriebsprüfungen infragestellen und Umsatzsteuernachzahlungen samt Zinsen verlangen. Deshalb empfiehlt es sich, die Finanzamts-Definition von Teilleistung zu kennen und sich daran zu halten:
§ Die Teilleistung muss ein wirtschaftlich abgrenzbarer Teil der Werkleistung sein.
§ Der Auftraggeber muss die Teilleistung bei Fertigstellung abnehmen.
§ Für die Teilleistung muss eine gesonderte Teilvergütung vereinbart worden sein.
§ Diese Teilvergütung muss gesondert in Rechnung gestellt werden.
Nachbesserungen können durchaus noch 2007 erledigt werden. Sind die Nacharbeiten jedoch sehr umfangreich, könnte es sein, dass die Prüfer darauf bestehen, dass die Teilleistung erst 2007 fertiggestellt wurde und eine Umsatzsteuernachzahlung fällig wird.
Alle neu geschlossenen Verträge sollten eine Umsatzsteuerklausel enthalten, z. B.: „Das vertraglich vereinbarte Nettoentgelt erhöht sich um den Umsatzsteuerbetrag, der im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung gesetzlich geschuldet wird.“ So vermeidet man, die Erhöhung selbst tragen zu müssen, wenn die Leistung wider Erwarten nicht mehr 2006 erbringen kann. Genaueres bespricht man am besten mit seinem Steuerberater.
Will der Kunde partout einen Brutto-Festpreis und verweigert die Umsatzsteuerklausel, muss man die höhere Mehrwertsteuer eben schon bei der Kalkulation berücksichtigen, wenn abzusehen ist, dass die Leistung erst 2007 fertiggestellt wird.
Auch bei Miet- oder Wartungsverträgen gilt es, aufzupassen: Am besten ist es, die für 2006 erbrachten Miet- bzw. Wartungsleistungen zeitanteilig abrechnen zu lassen. Sonst zahlt man nämlich z. B. bei einem Wartungsvertrag über ein Jahr, der im Februar 2007 endet, für die gesamte Laufzeit 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Ein paar Fallbeispiele hat das Unternehmerportal der Volks- und Raiffeisenbanken „MittelstandDirekt“ zusammengestellt:
www.mittelstanddirekt.de
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