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August 2007

Atemschutz ab 2 oder 5 Milligramm Holzstaub?

Technische Regel 553 wird überarbeitet

„Andere Forderungen in den derzeitigen Verhandlungen lehnen wir strikt ab“, stellt Wehrisch klar. Darunter falle zum Beispiel eine permanente Reststaubüberwachung, sofern die Absaugung der Maschine über eine Luftrückführung verfügt. Eine solche Überwachung zöge eine Pflicht zur Nachrüstung nach sich. Die damit verbundenen Kosten wären für kleinere Betriebe zu hoch.

„Wir setzen uns klar für den Arbeitsschutz ein“, erklärt die Hauptgeschäftsführerin des BHKH. „Dieser darf aber nicht zu unnötigen bürokratischen Hürden führen; die Betriebe müssen wirtschaftlich arbeiten können.“ Sei dies nicht gegeben, bleibe der Arbeitgeberseite unter Umständen nichts anderes übrig, als die Gespräche zur TRGS für gescheitert zu erklären. „Wir wollen nicht um jeden Preis eine Einigung.“

Die TRGS 553 muss vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossen werden. Der BHKH ist an den Verhandlungen nur mittelbar durch ein Mitglied des Arbeitskreises Holzstaub beteiligt. Dieser war vom AGS mit der Ausarbeitung eines Entwurfs der TRGS beauftragt worden. Die Arbeitgeber sind durch den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes im AGS vertreten. Eine Neuregelung der TRGS setzt die Einigkeit des AGS voraus.

Rubrik: Recht & Steuern • (0) KommentarePermalink

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