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August 2006
Checkliste für Gefährdungsbeurteilung beim Lackieren
Schutzmaßnahmen im Überblick
Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hilft Tischlereien bei der Gefährdungsbeurteilung beim Spritzlackieren von Hand mit einer Checkliste. Sie enthält eine Übersicht der technischen Schutzmaßnahmen, die Betriebe beim Spritzlackieren laut Gefahrstoffverordnung treffen müssen. Wer alle aufgeführten Maßnahmen einhält, kann davon ausgehen: Die gesetzlichen Verpflichtungen sind erfüllt und die Arbeitsplatzgrenzwerte im grünen Bereich.
Der BHKH hat eine solche Checkliste bereits zum Thema Holzstaub mit entwickelt. Für den Bereich PUR Hotmelts (Schmelzklebstoffe) ist eine weitere in Vorbereitung.
Die neue Checkliste zum Spritzlackieren halten etliche HKH-Landesverbände als Flyer für ihre Mitgliedsbetriebe bereit.
Das Vorgehen anhand der Liste ist einfach: Der Betriebsinhaber geht sie Punkt für Punkt durch und kreuzt an, ob er die jeweilige Schutzmaßnahme einhält. Hält er sie nicht ein, muss er nachrüsten und die Wirksamkeit der Maßnahmen nachweisen.
Sind alle Schutzmaßnahmen erfüllt, muss er die Liste nur noch datieren, unterschreiben und im Ordner für betriebliche Gefährdungsbeurteilung ablegen. Die Prüfung anhand der Checkliste ist jedes Jahr zu wiederholen. Nach der Gefahrstoffverordnung ist der Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet und muss diese auch fortführen.
Die Checkliste wurde erarbeitet vom BHKH, dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz und der Holz-Berufsgenossenschaft.
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