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Juli 2007
Gebäudeenergieausweis: Tischler sind dabei
Neuer Entwurf für EnEV ist durch
Tischler und Schreiner gehören jetzt doch zum Kreis derjenigen, die einen Gebäudeenergieausweis ausstellen dürfen. Einem entsprechenden, vom Bundesrat beschlossenen Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat jetzt auch die Bundesregierung verabschiedet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, und die EnEV, die die Einführung des Gebäudeenergieausweises regelt, kann in Kraft treten - voraussichtlich zum 1. Oktober dieses Jahres.
Im vorigen EnEV-Entwurf, den die Regierung Ende April dieses Jahres beschlossen hatte, war im Zusammenhang mit der Ausstellungsberechtigung nur die Rede von zulassungspflichtigen Gewerken, „die dem Hochbau zugerechnet werden können“. Aufgeführt wurden unter anderem Maurer, Zimmerer und Dachdecker – Tischler und Schreiner jedoch nicht. Auch andere relevante Gewerke waren ausgeschlossen.
Dagegen hatten der BHKH und andere Handwerksverbände protestiert. Nun spricht die EnEV von zulassungspflichtigen Gewerken aus dem „Bau- und Ausbau-Gewerbe“. Dazu gehören auch die Tischler und Schreiner. Voraussetzung zur Erstellung des Energieausweises bleibt der Handwerksmeister samt Fortbildung zum Gebäudeenergieberater.
„Die Bundesregierung hat ihren Kurs korrigiert, sie hat die richtige Entscheidung getroffen“, kommentiert die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH), Dr. Bettina Wehrisch. „Tischler und Schreiner sind durch ihre Ausbildung mindestens genauso qualifiziert, den Gebäudeenergieausweis auszustellen, wie andere Gewerke, die im ersten Beschluss des Kabinetts ausdrücklich genannt wurden.“
Die Energiebilanz eines Gebäudes bestimmt sich in hohem Maße aus der Güte der Fenster und ihrem fachgerechten Einbau, argumentiert der BHKH in einer Pressemitteilung. Tischler und Schreiner verfügten auf diesem Gebiet über ausgewiesene Kompetenz.
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