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März 2005
Mit der Ansparrücklage Steuern sparen
Geplante Investitionen teilweise noch für 2004 buchen
Über die Ansparrücklage kann man sich jetzt noch ein paar Steuern ersparen, empfiehlt das Portal www.meistertipp.de. Wer in der Steuererklärung für 2004 jetzt angibt, zum Beispiel in einen Kastenwagen, eine Computeranlage, eine Werkstattrenovierung oder ähnliches investieren zu wollen, kann 40 Prozent der Investition noch für 2004 als Betriebsausgabe absetzen.
Das lohnt sich deshalb, weil für 2005 und die folgenden Jahre die Steuersätze sinken. Eine dann normal über die AfA verbuchte Investition spart dann also weniger Steuern als in Jahren mit höheren Steuertarifen. Hinzu kommt noch, dass ab 2005 auch Beiträge für die Altersvorsorge besser geltend gemacht werden können und damit die zu versteuernden Beträge ohnehin niedriger ausfallen.
Über die Ansparrücklage angemeldete Investitionen müssen spätestens bis Ende 2006 in die Tat umgesetzt sein und dürfen nicht mehr als 385000 Euro betragen. Mit diesem Höchstbetrag können für 2004 154000 Euro als Rücklage angesetzt werden.
Im Jahr der Anschaffung kann man dann neben der herkömmlichen AfA zusätzlich eine Sonder-AfA in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises geltend machen. Allerdings nur, wenn das angeschaffte Wirtschaftsgut mindestens zu 90 Prozent für die Firma genutzt wird. Für die neue Tischkreissäge oder den Kastenwagen dürfte das also problemlos gehen. Für den Sportflitzer wird man die Sonderabschreibung wohl weniger geltend machen können, vermutet auch meistertipp.de, obwohl man für den nach höchstrichterlichem Urteil immerhin die Ansparrücklage nutzen könne, auch wenn er nur teilweise für den Betrieb genutzt wird.
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