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August 2007
Sammeln zum Abschreiben
Unternehmenssteuerreform verschiebt Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter
Im Juli wurde die Unternehmenssteuerreform verabschiedet, zum 1. Januar 2008 tritt sie in Kraft. Eine der Änderungen: Wirtschaftsgüter dürfen nur noch als so genannte GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter) sofort im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden, wenn Sie nicht teurer als 150 Euro waren (und selbstständig nutzbar sind!). Bisher lag die Grenze bei 410 Euro. Alles was mehr als 150 und weniger als 1000 Euro gekostet hat, muss künftig in einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre, das heißt jedes Jahr mit 20 Prozent des Anschaffungswertes, abgeschrieben werden. Auch wenn in der Zwischenzeit eines der Güter aus dem Sammelposten verloren oder kaputt geht oder verkauft wird, wird es weiter über den Sammelposten abgeschrieben.
Alles, was teurer als 1.000 Euro war wird wie gehabt über die Nutzungsdauer laut Afa-Tabelle abgeschrieben. Allerdings darf nicht mehr degressiv abgeschrieben werden, sondern nur noch linear. Kauft man also eine 10.000-Euro-Maschine noch 2007, kann man im ersten Jahr dank der degressiven Abschreibung 3000 Euro als Ausgabe geltend machen, in den folgenden neun Jahren dann sukzessive weniger. Kauft man die Maschine 2008, wird sie über 10 Jahre mit jeweils 1000 Euro abgeschrieben.
Eine weitere Neuerung betrifft die Ansparabschreibung: Die heißt demächst Investitionsabzugsbetrag umgewandelt. Wie bisher kann man, wenn man eine größere Anschaffung plant, schon vorher bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Ausgabe geltend machen. Das gilt künftig für bilanzierende Gewerbetreibende und Selbstständige mit einem Betriebsvermögen von maximal 235.000 Euro (vorher 204.517 Euro) und Einnahme-Überschuss-Rechner mit einem Gewinn von höchstens 100.000 Euro. Die Rücklage wird von derzeit 154.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben. Außerdem wird die Investitionsfrist von zwei auf drei Wirtschaftsjahre verlängert. Man muss zudem bei der Angabe, für welches Wirtschaftsgut man die Rücklage bildet, weniger Anforderungen erfüllen und nur noch die Funktion benennen. Außerdem darf man von der Rücklage auch gebrauchte Wirtschaftsgüter kaufen.
Die bisherigen Sonderregelungen für Existenzgründer (längere Laufzeit, erhöhte Obergrenze) werden gestrichen.
Was Handwerksbetriebe zu diesen und weitere Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform wissen sollten, hat der Zentralverband des Handwerks in einer Broschüre zusammengefasst.
Aber aufgepasst: Zum Thema Abschreibung gibt der ZDH beispielsweise an: „Ein Handwerksbetrieb kauft im Januar 2008 zwei Drucker für je 200 Euro. Während diese bisher voll abgeschrieben werden konnten, werden Sie nun in einen GWG-Pool für 2008 eingestellt und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung und in den 4 Folgejahren schreibt die GmbH also 80 Euro ab.“ Allerdings kann man auch einen noch 2007 angeschafften Drucker nur dann sofort voll abschreiben, wenn er auch ohne Computer nutzbar ist, zum Beispiel als Kopierer oder Fax. Das bemerkt Steuerberater Christoph Iser aus Düsseldorf auf seiner Website www.steuerempfehlung.de. Denn als ein Geringwertiges Wirtschaftsgut gelten nur Dinge, die man selbstständig nutzen kann.
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