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Mai 2005
Tischler sollten auf CE-Zeichen achten
Bei Einbau von Leuchten und Motoren
Wenn Tischler zum Beispiel Niedervoltleuchten oder motorbetriebene Teile verbauen, müssen diese das CE-Zeichen tragen. Darauf weist die von einigen Landesverbänden des Tischlerhandwerks herausgegebene Zeitschrift Perspektiven in ihrer Ausgabe 3/05 hin.
Dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz zufolge müssen derartige Produkte daraufhin geprüft sein, ob sie die EU-Sicherheitsrichtlinien einhalten. Der Tischler kann das allerdings nicht selbst prüfen, sondern muss sich auf Prüfung und Dokumentation durch den Hersteller der Teile verlassen.
Der Tischler selbst sollte darauf achten, dass
- die eingebauten Teile ein CE-Zeichen aufweisen
- den Teilen eine Konformitätserklärung des Herstellers beiliegt, die nachweist, dass die relevanten EU-Sicherheitsrichtlinien beachtet worden sind,
- er die Einbauanleitung des Herstellers aufbewahrt,
empfiehlt das Blatt.
Zudem solle der Tischler seine Kunden über die Risiken im Gebrauch des Produktes informieren, also z. B. ihm die Gebrauchsanweisung des Herstellers aushändigen und auf mögliche Bedienungsfehler hinweisen: etwa die Brandgefahr, die besteht, wenn Möbeltüren Niedervoltleuchten zu lange zu nahe kommen.
Beschwerden über die verbauten Produkte müsse der Tischler angemessen bearbeiten und dokumentieren, nicht nur, um dem Gesetz genüge zu tun, sondern auch, um in einem eventuellen Rechtsstreit den Schadensfall ausreichend darlegen zu können.
Das CE-Zeichen werde künftig wohl auch für Bauteile wie Fenster und Haustüren erforderlich, so das Magazin.
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