image

News

Mai 2005

Tischler sollten auf CE-Zeichen achten

Bei Einbau von Leuchten und Motoren

Zudem solle der Tischler seine Kunden über die Risiken im Gebrauch des Produktes informieren, also z. B. ihm die Gebrauchsanweisung des Herstellers aushändigen und auf mögliche Bedienungsfehler hinweisen: etwa die Brandgefahr, die besteht, wenn Möbeltüren Niedervoltleuchten zu lange zu nahe kommen.

Beschwerden über die verbauten Produkte müsse der Tischler angemessen bearbeiten und dokumentieren, nicht nur, um dem Gesetz genüge zu tun, sondern auch, um in einem eventuellen Rechtsstreit den Schadensfall ausreichend darlegen zu können.

Das CE-Zeichen werde künftig wohl auch für Bauteile wie Fenster und Haustüren erforderlich, so das Magazin.

Rubrik: Recht & Steuern • (0) KommentarePermalink

google_ads

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Gewährleistungslücke geschlossen
Recht aufs Gesellenstück
Formaldehyd: Lagernde Holzwerkstoffe dürfen noch verbaut werden
Kleinere Handwerksrechnungen zahlt nun Vater Staat
Umsatzsteuerschuld kehrt sich um
Wer bei Ausschreibung falsch kalkuliert, ist selbst schuld
Bei Ausschreibung: Maßfenster nur aus eigener Produktion
Sondermüll Styropor
Mit der Ansparrücklage Steuern sparen
Neue Regelung für Urlaubstage: