Hallo in die Runde,
zu keilgezinktem Holz:
da scheiden sich die Geister.
Für die einen ist es schon beinah´ kein Naturprodukt mehr, für die anderen ist es ein holzsparendes Verfahren, welches die Ressource Holz viel besser ausnutzt. Außerdem dem Verarbeiter die Arbeit erleichtert.
Keilgezinktes KVH hat den Holzbau aus meiner Sicht ein Stück weit revolutioniert, definitiv ist es ein Industrieprodukt.
Keilgezinkte Platten kennt jeder, jeder hat dazu irgendeine Meinung. Ebenfalls ein Industrieprodukt.
Keilgezinkte Fensterkanteln gibt es auch schon lange, haben sich aus meiner Sicht bewährt.
zu keilgezinktem Terrassenmaterial:
damit habe ich keine Erfahrung.
Gesehen habe ich schon keilgezinktes Robinienholz, verarbeitet aber noch nicht.
Dafür aber nicht-keilgezinktes Robinienholz.
Wer Robinie kennt, weiß, daß vier Meter lange, 10 cm aufwärts breite Teile, die nicht verzogen oder verdreht sind, nur mit sehr viel Verschnitt und Abfall zu bekommen sind. Ohne oder mit wenig Rissen und Ästen mit noch sehr viel mehr Verschnitt.
Um das Holz einigermaßen sinnvoll verwenden zu können, braucht es ein Verfahren, das den Verschnitt reduziert. Fehler rausschneiden, "gutes" Holz wieder zusammenkleben. Mit Keilzinkung.
Im Gegensatz zu Melanie würde ich hier nicht von Restholz-Verkauf sprechen, anders ist z.B. Robinienholz zu einem annehmbaren Preis nicht unter die Leute zu bringen. Und aus meiner Sicht auch nicht holzgerecht.
Mit der Optik muß der leben, der sich das Material kauft.
Zur Dauerhaftigkeit der Verklebung kann ich leider nichts sagen.
Fensterkanteln halten mit Oberflächenbehandlung gut.
Im Holzbau gibt es `Gebrauchsklassen´, von 0 bis 5.
Rede von Deutschland, wie es in Österreich und der Schweiz ist, weiß ich nicht.
Die Gebrauchsklassen (GK) beschreiben die zu erwartende Gefährdung von Holzbauteilen durch Insekten und Pilze (demzufolge auch die "Wasser"beanspruchung).
GK 3 beschreibt Holz mit direkter Bewitterung und ist unterteilt in GK 3.1 (gelegentlich feucht) und GK 3.2 (häufig feucht). `Feucht´ bedeutet Holzfeuchte über 20%, ab da wachsen normale holzzerstörende Pilze.
Keilgezinktes KVH dürfte nicht bei Bauteilen in der Gefährdungsklasse 3 (also auch nicht GK 3.1) eingesetzt werden. Das Problem ist, daß es durch Feuchteaufnahme zu Quellen über den Gesamtquerschnitt kommt, welches Schwierigkeiten über den Gesamtquerschnitt für die Verleimung erzeugt.
Brettschichtholz (BSH, "Leimbinder") dürften in GK 3.1 eingesetzt werden, wenn die die Dicke der einzelnen, keilgezinten Lamellen (Brettlagen) geringer als 35 mm ist.
Normales BSH hat 40 mm dicke Lamellen.
Hier möchte man die "Kraft" der einzelnen Lamellen, die auf die einzelne Leimfuge einwirken können, verringern.
Nachzulesen hier:
https://informationsdienst-holz.de/...05_T02_F02_Holzschutz_Bauliche_Massnahmen.pdf
Soweit die Theorie.
In der Praxis wird KVH ohne mir bekannte Schwierigkeiten in direkter Bewitterung verbaut, auch in der am häufigsten verfügbaren Holzart.
Ist nun eine Terrassendiele oder eine Terrassenunterkonstruktion ein `Holzbauteil´?
Wenn ja, wäre es Gebrauchssklasse 4, weil ja mit vorwiegender oder ständiger Feuchtebeansprunchung, das eigentlich nicht keilgezinkt verleimt werden dürfte.
Wie geschrieben, mir fehlt damit die Erfahrung.
Ich weiß allerdings, daß diese verleimten Terrassendielen schon mehr als 15 Jahre im Handel sind, also scheint es damit keine Probleme zu geben.
Persönlich finde ich das okay, solange die Teile ihren Zweck erfüllen. Also auch, solange die Verklebung hält.
Gruß, Andreas