Stehle Fräskopf geeignet für Handvorschub?

Tokoloshe

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Guten Morgen, ich möchte mir einen älteren Verleimfräser kaufen und habe mir jetzt vom Verkäufer ein Bild der Daten schicken lassen. Leider wird für mich nicht klar, ob der Fräser für den Handvorschub geeignet ist. Es steht nur “BG-Form” darauf, nicht “BG-Test”.

IMG_0507.jpeg

Vielen Dank für die Hilfe
Philipp
 

Johannes

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Hallo Philipp,
nein der Fräser ist nicht zulässig für Handvorschub. BG-Form war früher mal eine Zwischenstufe zwischen dem heutigen MAN und MEC wurde aber vor gut 40 Jahren abgeschafft. Ich verwende solche Werkzeuge nicht.

Es grüßt Johannes
 

Farmer308

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Moin,
Solche Fräser am besten in die Schrottkiste, die reissen ordentlich was weg. Auch die Fingerchen
 

TischlerTheo

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Hallo
Hier mit altersbedingtem Gilb.
Teilmechanischen Vorschub gibt es aber nicht mehr. Ist alles handvorschub.
Grüße Theo
 

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Kerstenk

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auf Tischfräsen MIT Rollenvorschub auch weiterhin zulässig,
als mechanischer Vorschub gelten nur Maschinen, bei denen der Vorschub nicht demontiert werden kann, was bei einer Tischfräse so nicht der Fall ist. Ansonsten gibt es keine Vorgaben wie ein Mechanischer Vorschub gestaltet sein muss.
Also ein Profilautomat in Bauform wie 4 Seiter oder auf einer CNC sind solche Fräser weiterhin erlaubt.
Ansonsten bin ich bei Dir :emoji_slight_smile:
 

chris_maa

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als mechanischer Vorschub gelten nur Maschinen, bei denen der Vorschub nicht demontiert werden kann, was bei einer Tischfräse so nicht der Fall ist. Ansonsten gibt es keine Vorgaben wie ein Mechanischer Vorschub gestaltet sein muss.
Also ein Profilautomat in Bauform wie 4 Seiter oder auf einer CNC sind solche Fräser weiterhin erlaubt.
Ansonsten bin ich bei Dir :emoji_slight_smile:
Ja, so habe ich es (vor längerer Zeit) auch mal gelernt:

Tischfräse mit und ohne Vorschub = MAN
Profilierer, Vierseiter, etc. = MEC
 

magmog

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Guuden,

der Fräser ist gemäß „BG Form" zertifiziert. Dass bedeutet er darf mit Rollenvorschüben und
mit spannenden Schiebetischen auf TF eingesetzt werden.
Das Zertifikat wird bereits länger nicht mehr erteilt,
die Werkzeuge dürfen unter den genannten Bedingungen jedoch weiter betrieben werden,
auch unter „mec" oder MEC" Bedingungen.

Noch nie waren sie als „MAN" oder „BG Test" Werkzeuge zum Einsatz zugelassen.

Soweit die sachliche Erklärung.
Nicht spezifisch ausgebildeten rate ich von der Verwendung von BG Form Werkzeugen,
auch mit Vorschüben und Schiebetischen, unbedingt ab!

Mittels eines Messerkopfs und einem Satzes Messer mit Abweisern lassen sich fast alle
Profile gefahrenarm und günstig fräsen.
 
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wasmachen

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HinternDiwan
Jetzt hat immer noch keiner was belastbares zu 'BG Form' und Weiterverwendung auf Tischfräsen gebracht.....
Nachdem das nirgends explizit erwähnt wird wage ich anzuzweifeln, dass das weiterhin so verwendet werden darf...

Wenn die Zertifikate zurückgezogen worden sind wär das was anderes wie keine Neuerteilung.
Als Vergleich: die Klappenmesserwelle war auch mal ne Sicherheitswelle und dementsprechen willkommen

P.S.: die Schablone war übrigens ne Freigabe für Handvorschub, auch wenn das Werkzeug keine Kennung diesbezüglich hatte....
 

Farmer308

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Moin,
Wir haben seinerzeit solche Fräser aus dem Betrieb genommen, Du kannst Dir besser neue zeitgemässe Fräser kaufen anstatt das sich einer Deiner Mitarbeiter die Finger damit rausreisst. Es gab doch mal den Film mit den Schweine Schwänzen ( Maschinenlehrgang) die an solche Fräser gelassen wurden. Das war schon heftig wie die zerfranzt wurden. Schwerste Verletzungen gab es dabei. Deshalb bin ich der Meinung das sowas in die Tonne gehört.
 

Farmer308

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Auf Tischfräsmaschinen nur BG Test Werkzeuge, der Vorschubapparat gilt nicht als Mechanischer Vorschub. MEC Vorschub sind zb Kehlmaschinen oder Doppelendprofiler
also wo das Werkstück fest eingespannt mechanisch zugeführt wird.
 

KalterBach

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Kerstenk

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Auf Tischfräsmaschinen nur BG Test Werkzeuge, der Vorschubapparat gilt nicht als Mechanischer Vorschub. MEC Vorschub sind zb Kehlmaschinen oder Doppelendprofiler
also wo das Werkstück fest eingespannt mechanisch zugeführt wird.
und nun kommt wieder der Hinweis, gilt nur im gewerblichen Bereich wo die BG auch versichert, also immer da wo Mitarbeiter beschäftigt sind oder der Firmeninhaber da versichert ist. Alle anderen brauchen sich nicht daran halten und können verwenden, was sie wollen. Denn die BG kann das nur in ihrem Wirkungsbereich vorschreiben, somit nicht im Hobby oder Privatbereich, oder Einmannbetrieben die nicht bei ihnen versichert ist. Vom Gesetzgeber her gibt es keine Vorschriften, nur die, das Firmen ihre Mitarbeiter bei der BG versichern müssen

Das hat nichts damit zu tun ob es auch im Privaten sinnvoll ist, die Frage kann aber mit ja beantwortet werden.
 

predatorklein

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Jetzt hat immer noch keiner was belastbares zu 'BG Form' und Weiterverwendung auf Tischfräsen gebracht.....
Moin

Das Heft haben wir mal von der BG bekommen :

https://www.tischler.nrw/fileadmin/...rbeitung_Handhabung_und_sicheres_Arbeiten.pdf

Was auf Seite 13 steht hat unser BG-Mitarbeiter bestätigt .
Keine Nutzung von BG-Form Fräsern mehr auf der Tischfräse , auch nicht mit dem Vorschubapparat oder dem Schiebeschlitten .

Alle anderen brauchen sich nicht daran halten und können verwenden, was sie wollen. Denn die BG kann das nur in ihrem Wirkungsbereich vorschreiben, somit nicht im Hobby oder Privatbereich, oder Einmannbetrieben die nicht bei ihnen versichert ist.

Sicher ?

Passiert was , kommt ein Gutachter .
Bei Personenschäden sowieso .
Stellt der fest , dass man den momentan geltenden Stand der Technik nicht einhält , gibt es Ärger .
Egal ob privat oder gewerblich .

Passierte einem Bekannten , der hobbymässig schreinert .

Freund half beim Bau einer Tischplatte , Massivholzstapel kippte um , Freund hatte einen gebrochenen Mittelfußknochen .
Gutachter kam , lt. diesem war der Stapel schlecht geschichtet , der Kumpel trug keine Sicherheitsschuhe .

Der Hobbyschreiner schon :emoji_wink:

Ging vor Gericht , der Hobbyschreiner zahlte 1200 € Schmerzensgeld .
Freunde sind sie auch keine mehr :emoji_worried:

Gruß
 

Kerstenk

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Passiert was , kommt ein Gutachter .
Bei Personenschäden sowieso .
hier ist ein dritter zu Schaden gekommen, das ist aber was anderes, ist wie der Geselle in der Schreinerei.
Wenn ich selber zu schaden komme weil ich was falsches benutze und habe keine Versicherung die Zahlen muss, dann kann auch kein anderer verklagt werden.
Ein schlecht gesicherter Holzstabel der einen dritten verletzt, ist ganz was anderes. Auch wenn ich den Dritte unkundigen, an meine Maschine lasse die nicht stand der Technik ist und es zu einer Verletzung kommt.
 

Farmer308

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Moin

Das Heft haben wir mal von der BG bekommen :

https://www.tischler.nrw/fileadmin/...rbeitung_Handhabung_und_sicheres_Arbeiten.pdf

Was auf Seite 13 steht hat unser BG-Mitarbeiter bestätigt .
Keine Nutzung von BG-Form Fräsern mehr auf der Tischfräse , auch nicht mit dem Vorschubapparat oder dem Schiebeschlitten .



Sicher ?

Passiert was , kommt ein Gutachter .
Bei Personenschäden sowieso .
Stellt der fest , dass man den momentan geltenden Stand der Technik nicht einhält , gibt es Ärger .
Egal ob privat oder gewerblich .

Passierte einem Bekannten , der hobbymässig schreinert .

Freund half beim Bau einer Tischplatte , Massivholzstapel kippte um , Freund hatte einen gebrochenen Mittelfußknochen .
Gutachter kam , lt. diesem war der Stapel schlecht geschichtet , der Kumpel trug keine Sicherheitsschuhe .

Der Hobbyschreiner schon :emoji_wink:

Ging vor Gericht , der Hobbyschreiner zahlte 1200 € Schmerzensgeld .
Freunde sind sie auch keine mehr :emoji_worried:

Gruß
Moin
Daher auch zuhause privat immer das beherzigen was man in der Schule oder Lehre gelernt hat. Der Freund hätte ja auch tot sein können, das wäre auch vor Gericht gekommen. Dann besser 1200 Euro zahlen und er lebt noch. Und einen Kumpel der mich verklagt den brauche ich nicht
 
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