Parkettschaden noch zu retten?

Ronjana

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Hallo bitte Hilfe!
Bei mir läuft gerade alles schief. Ich hatte an der Stelle einen Baum stehen. Habe es versucht mit woca Fleckenentferner zu behandeln. Leider hat er überhaupt nicht geklappt. Der Fleck ist immer noch schwarz außerdem ist er jetzt auch noch grau! meine Vermieterin, möchte natürlich dass ich den kompletten Boden neu verlege. Der Boden ist schon vor meinem Einzug eine katastroph Gewesen…. (Zum Glück habe ich alles fotografiert.) Das kommt natürlich wie gelegen….. Ich könnte heulen. Gibt es keine günstigere Möglichkeit? Liebe Grüße

Ps Letzte Bild war vor dem woca spray
 

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ClintNorthwood

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Fall es eine Privathaftpflichtversicherung gibt nicht weiterlesen!























Ich hatte mal das gleiche Problem.
Jemand hatte eine Pflanze ohne Unterlage immer an der gleichen Stelle.
Allerdings weiß ich nicht mehr genau, ob Eichen- oder Buchenparkett.
Dazu hatte der Mieter noch einen fiesen Wasserschaden durch ein Aquarium.

Dem Besitzer hatte ich gleich gesagt, dass bekommt man nicht weg, da es in das Holz eingezogen ist.
Da hatte ich mich aber geirrt.
Um die 3-4 mm hatte ich großflächig abgeschliffen in 1 m Durchmesser, um es optisch zu egalisieren und alles war frei von Flecken. Es ging nicht durch das ganze Holz.
Allerdings wurde hier der Boden komplett abgeschliffen.
Punktuell geht das natürlich bei dir nicht. Und da Holz ja ein Naturprodukt ist, macht nur Versuch kluch.
Kein Holzspezialist kann das aus der Ferne beurteilen. Doch alle chemischen Mittel verschlimmbessern das auf jeden Fall.

Ich könnte wetten, dass ich der einzige hier im Forum bin, der jemals den Boden einer gesamten Wohnung (70 m²) mit einem Excenterschleifer abgeschliffen hat.
Hierzu hatte ich mir 100 Schleifscheiben 150 mm in Körnung 40, 50 in Körnung 60 und das gleiche in Körnung 80 und 100 gekauft.
Geschliffen mit der;dem Rotex von Festool und Granat Schleifscheiben. Geht haargenauso mit Mirka Schleifmittel. Nur nicht mit Baumarktzeug.
Zuzüglich 1,5 Arbeitstagen mehr als mit einer Fußbodenschleifmaschine.
Mit so einem Equipment kann das jeder beliebige, ansonsten unfähige Hausmeisterservice mit einem Mindestmaß an Motivation und Motorik.

Und du kannst das so ungefähr berechnen, was der Worst Case dich mindestens kosten würde ohne Fachbetrieb.

Über die rechtlichen Konsequenzen gibt es hier bestimmt den einen oder anderen Hobbyanwalt hier, der dir das eine oder andere mögliche Szenario aufzeigt.
Schlau von dir, das du vorher Bilder gemacht hast. So wird deine Vermieterin es sehr sehr schwer haben, dir einen neuen Boden aufzudrücken.

Viel Glück!
 
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Ronjana

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Hallo! Die Versicherung übernimmt das nicht. Ist ja quasi meine Schuld wenn ich dort etwas abstellen. Es gibt scheinbar einen Passus in der Versicherung, der sowas abdecken würde aber in der normalen Haftpflichtversicherung, die ich habe ist der leider nicht enthalten. Vielen Dank für die ausführliche Antwort und dass du dir die Zeit genommen hast. Das ist voll lieb. Scheinbar geht es dann also nicht nur mir so. Der Boden ist tatsächlich richtig schlecht beieinander gewesen.er hat quasi nur auf mich gewartet dass ich den dummen Fehler mache. Mal schauen vielleicht meldet sich noch einer der sich auskennt. er hat quasi nur auf mich gewartet dass ich den dummen Fehler mache. Mal schauen vielleicht meldet sich noch einer der sich auskennt. Ich bin mir nicht zu schade den Boden auch selbst abzuschließen ich danke dir vielen Dank für deine Antwort. Vielen Dank für deine Mühe! Liebe grüße
 

pedder

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Ich mache kein Mietrecht, schon gar kein Österreichisches. Das ist von Grundsatz her ein Schadensersatzanspruch. Wenn man nachweisen kann, dass das Parkett Vorschäden hatte, haftet man sicher nicht für eine komplette Neuverlegung. Eher anteilig für ein Abschleifen. Wieviel m² hat der Raum denn?
 
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magmog

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Guuden,

Die üblichen Tests mit Essigessenz, Oxalsäure und anderen Mitteln gegen
Verfärbungen, mit jeweils einem Tropfen
an unauffälliger Stelle, wäre mir einen Versuch wert.
Wenn alles erfolglos, Oberfläche an einer Stelle ein bisschen abtragen um feststellen zu können
wie tief der Schaden eingedrungen ist.
Falls nicht allzusehr, Boden komplett neu Oberflächen behandeln.
 

Ronjana

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Hallo! Hmmm… könnte ich probieren…. Ja nachweislich…. Mit Bildern dokumentiert.

Der Fleck ist aber von mir. Dummerweise.danke für eure Ideen. Der gesamte Raum hat 35qm!
 

ClintNorthwood

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Liebe Ronjana,

die Parkettexperten sind hier, lesen und kommentieren mit, finden aber auch keine Lösung, die passt.
Daher der Hinweis auf das Mietrecht, da das vermutlich eine größere Sache wird.

Viel Glück wünscht

Michael
Österreich hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Mietsachschäden schon. Zumal ich einige Jahre in diese Branche abgedriftet war.

So etwas ähnliches habe ich gerade.
Im Auto vor dem Drive In gestanden, laufender Motor, Fuss auf dem Bremspedal, Automatik auf D, mich kurz in den Beifahrerraum gebückt,
Bremspedal unmerklich losgelassen und mit gefühlten 2,356 km/h auf das vor mir stehende Fahrzeug gefahren.
Mein Kennzeichenhalter hat fast unmerkliche Abdrücke in den Stoßfänger des vor mir stehenden Autos gemacht.
Schuld habe ich. Keíne Frage.

ABER:

Der Stoßfänger war schon beschädigt und hatte ein eingestanztes Loch und einige andere Schäden.
Habe ich fotografiert, meiner Versicherung geschickt und darauf bestanden, dass ich nur den Restwert der Stoßstange bezahle, um nicht höher gestuft zu werden.
Und damit keinesfalls eine neue Stoßstange des VW Touran finanziere.
Meine Plicht ist es nur, den Schaden zu ersetzen in Höhe des momentanen Wertes und nicht ein neues Teil zu finanzieren.

Sinngemäß der gleiche Fall wie ein abgewohnter Fußboden.
Genauso läuft das.

Hallo! Die Versicherung übernimmt das nicht. Ist ja quasi meine Schuld wenn ich dort etwas abstellen.
Eine Versicherung bezahlt nur, wenn der Versicherungsnehmer schuld ist. Und es kein Vorsatz war.
Keine Ahnung von Österreich, aber für mich schwer vorstellbar. dass eine private Haftpflichtversicherung Mietsachschäden ausschließt.
 

dascello

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Mit Oxalsäure habe ich tatsächlich gute Erfahrungen gemacht (zuletzt bei einem Biedermeierschrank, der in der Flut geschwommen war):
Reine Oxalsäure, ein grobes Pulver, bekommt man im Netz.
Handschuhe, Schutzbrille.
Mit Wasser eine Paste machen und satt auf die Verfärbungen drauf und eine Stunde lassen. Dann mit viel Wasser aufnehmen und mit Lappen o.ä. So trocken wie möglich machen.
Das kann helfen.
 

matadoerle

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Eine Versicherung bezahlt nur, wenn der Versicherungsnehmer schuld ist. Und es kein Vorsatz war.
Keine Ahnung von Österreich, aber für mich schwer vorstellbar. dass eine private Haftpflichtversicherung Mietsachschäden ausschließt.
Genau so ist das: die eigene Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden Dritter, für die man selber verantwortlich ist. Also nur, wenn und weil du schuldig geworden bist und durch dein Verhalten ein (unbeabsichtigter) Schaden enstanden ist.
Einfach deine Versicherung mal anrufen und unbedingt auch die Fotos vom Einzug mit einreichen. Dein Schaden kommt ja nur "obendrauf" und wenn das Parkett schon runter war, dann musst du mitnichten deiner Vermieterin einen neuen Boden da rein legen .. wünsche viel Erfolg!
 

pedder

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Das ist ein klassischer Ausschluss bei Haftpflichtversicherungen in D.: Keine Übernahme für Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen.

Tante Edit sagt: Der Punkt ist wohl nicht mehr üblich. Zur Klärung muss man immer in seine Versicherungsbedingungen kucken.
 
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matadoerle

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Hallo Pedder, damit versuchen die Versicherer den Anspruch auszuhebeln, aber der Boden ist weder gemietet noch geliehen. Hier hat der Mieter durch seine Unachtsamkeit einen Schaden am Eigentum des Vermieters verursacht. Genau dafür gibt es Versicherungen - meine Vermieter verlangen von ihren Mietern deshlab unter anderem auch, dass jene eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Der Ausschluss gilt für Schäden, an ausgeliehenen Werkzeug oder Anhänger etc.
 

pedder

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Der Boden ist nicht gemietet? Die Wände auch nicht? Und die Fenster?
Natürlich sind die Sachen gemietet. Als Bestandteil der Wohnung.

Wofür die Haftpflichtversicherung, wenn denn eine besteht, haftet, ergibt sich aus deren Bedingungen.
Ich hatte mal eine, Ich war mal bei einer mitversichert, wo das ausdrüclich so drin stand.
Das Telefonat zur Schadensmeldung (Schlüssel in geliehenem Fahrzeug abgebrochen) war dann sehr kurz.
Aber das ist 27 Jahre her, mag sein, dass sich das geändert hat.

Es gilt: kuck in der Bedingungen. Dann würde ich aber als erstes den Schaden der Versicherung melden.
 
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matadoerle

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Hallo Pedder, ich bin kein Rechtsanwalt und nur Laie. Ich kann also nur sagen, was meine Versicherung mir erklärt. Wenn ich als Mieter eine Wohnung miete, dann ist die Ausstattung dieser Wohnung natürlich gemietet. Aber nicht alles, was in einem Mietvertrag steht ist eine "geliehene oder gemietete Sache" im Sinne des Ausschlusses im Versicherungsvertrag.
Durch meinen "bestimmungsgemäßen Gebrauch" eine Wohnung zu mieten - nämlich darin zu wohnen - unterliegt diese einem normalen Verschleiß, dafür zahle ich Miete und das muss ich nicht versichern. Wenn ich aber durch einen Fehler (Nachlässigkeit) an dieser Wohnung einen Schaden verursache, dann muss ich diesen Schaden dem Vermieter ersetzen. Genau dafür gibt es eine Haftpflichtversicherung.

Gemietete Sachen sind mobil (Werkzeuge oder Autos z.B.) und werden vom Vermieter (!) versichert. Die Haftpflichtversicherung lehnt es ab, einen Schaden an so einem Teil zu ersetzen (das wäre auch unkalkulierbar). Sie lehnt es auch ab, einen Schaden an deinem Eigentum zu ersetzen (ebenfalls unkalkulierbar bzw. ein Einfallstor für Betrug). Sie lehnt es ab, Schäden zu ersetzen, wenn du an einem Teil rumschraubst (ebenfalls unkalkulierbar) .. grundsätzlich kann die Versicherung Risiken ausschließen, die du durch dein Tun willentlich in Kauf nimmst (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

Die Versicherung wird immer versuchen, einen Grund zu finden, warum sie den Schaden nicht regulieren will. Das ist normal und nicht böse gemeint. Aber nicht jeder Ausschluss ist auch hinreichend - im Zweifel hilft immer bei der Versicherung zu fragen und wenn die nicht bzahlen will, einen Anwalt hinzuzuziehen. Grundsätzlich ist eine Haftpflicht aber zuständig, wenn du einen Schaden verursachst, wo du verpflichtet bist den zu regulieren ..
 

Mathis

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Im Dorf in 'ner Stadt
Mit Oxalsäure habe ich tatsächlich gute Erfahrungen gemacht (zuletzt bei einem Biedermeierschrank, der in der Flut geschwommen war):
Reine Oxalsäure, ein grobes Pulver, bekommt man im Netz.
Das wäre auch unbedingt meine Empfehlung. Kostet fast nichts, hat schon hundertemal hier im Forum geholfen und ist sehr einfach umzusetzen.
Ich hab bei hartnäckigen Flecken die Lösung heiß gemacht, man könnte auch ein olles Handtuch oder sonst einen Lappen mit der Lösung tränken und mit einem alten Bügeleisen darüber die Reaktion verstärken.
 

pedder

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Das wäre auch unbedingt meine Empfehlung. Kostet fast nichts, hat schon hundertemal hier im Forum geholfen und ist sehr einfach umzusetzen.
Ich hab bei hartnäckigen Flecken die Lösung heiß gemacht, man könnte auch ein olles Handtuch oder sonst einen Lappen mit der Lösung tränken und mit einem alten Bügeleisen darüber die Reaktion verstärken.
Vorsichtig. Wenn das wirklich ein Schaden ist, der von der Haftpflicht abgedeckt ist,
sollte man da nicht ohne deren Einverständnis dran rumdoktorn. Schaden melden und warten, was die sagen.
 
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methylase

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Okeeeee… aiii.. ich trau mich fast nichts
Hallo sei erstmal froh das du die Fotos gemacht hast. Die Flecken die du gemacht hast sind doch schon da und schlimmer kannst du es doch eigentlich nicht machen. Also beherzige den Tipp von Mathis und dascello und versuche es.
Viel Erfolg dabei.

Grüße Matthias
 

NiklasAG

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Laut Zeitwerttabelle gilt in Österreich für das Abschleifen von Parkett ein Zeitwert-Zeitraum von 15-20 Jahren.
Das heisst, die Vermieterin muss dir belegen, wann sie den Parkett das letzte Mal abgeschliffen hat. Waren es mehr als 20 Jahre ist auch deine Fahrlässigkeit egal. Sind es weniger als 15, musst du maximal den Zeitwertanteil deines(!) Schadens zahlen.

Einfaches Rechenbeispiel: Neuer Parkettboden, du verursachst am 1. Tag diesen Pflanzenschaden. Kosten um die 2m2 zu reparieren: 2000 Euro. Du zahlst alles.
Nach 10 Jahren zahlst du noch 1000 Euro und nach 15 resp. 20 ist es das Problem der Vermieterin.
So im Allgemeinen. Ab 10 Jahren würde ich aber schon die Frage stellen, inwiefern die Vermieterin von der Sanierung profitiert, wenn sie beispielsweise den ganzen Raum schleifen lässt und den Timer vom Zeitwert quasi neu startet.

Alles ohne Gewähr.
 

ClintNorthwood

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Die Versicherung wird immer versuchen, einen Grund zu finden, warum sie den Schaden nicht regulieren will. Das ist normal und nicht böse gemeint.
Eine Versicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet nur Schäden zu bezahlen die auch versichert sind. Alles andere gilt als Wettbewerbsverzerrung.
Das das in der Praxis dann oft völlig anders läuft, ist jedoch auch eine Tatsache.
 

MarcBerlin

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Ich glaube @matadoerle hat ganz recht: Solche Schäden sind sehrwohl durch die private Haftpflicht gedeckt. Die eigene, damit verbundene Fahrlässigkeit ist natürlich ausdrücklich mit versichert. Nur Vorsatz, der auch irgendwie nachgewiesen werden muss, ist ausgeschlossen.

Und Natürlich musst man bestenfalls den Zustand bei Anmietung wieder herstellen und es ist gut, den fotografisch dokumentiert zu haben. Ein Austausch des Parketts ist eine völlig überzogene, fast schon bösartige Forderung, da auch ein wesentlich günstigerer Schliff den Zustand wieder herstellt. Und wie oben auch erwähnt, ist auch ein gewisser Verschleiß, also ein "Abwohnen" mit einer Miete abgegolten. Zumindest nach deutschem Recht muss der Urzustand bei Anmietung nicht wieder hergestellt werden. Lediglich "Schönheitsreparaturen" sind in gewissen Intervallen Mieterpflicht. Wie das genau in Österreich ist, weiß ich zwar nicht, aber sollte analog gehandhabt sein.

Und ja, Oxalsäure ist das Mittel der Wahl. Falls das in Frage kommt, bitte vor der Anwendung noch mal hier nachfragen, denn man kann da auch ein paar Fehler machen. Aber kläre das erstmal mit der Versicherung ab. Das ist hier zwar ein Handwerker Forum, aber die rechtliche Lösung steht hier tatsächlich vor der handwerklichen.
 
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