Parkettschaden noch zu retten?

NiklasAG

ww-robinie
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Ich glaube @matadoerle hat ganz recht: Solche Schäden sind sehrwohl durch die private Haftpflicht gedeckt. Die eigene, damit verbundene Fahrlässigkeit ist natürlich ausdrücklich mit versichert. Nur Vorsatz, der auch irgendwie nachgewiesen werden muss, ist ausgeschlossen.
Jein. Fahrlässigkeit ist nur im "üblichen" Rahmen versichert. Eine Pflanze da hinzustellen dürfte darunter fallen. An Grobfahrlässigkeit grenzendes Tischgrillen mit Kohle, wohl eher nicht.
 

NiklasAG

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Das ist fast Vorsatz! :emoji_grin:
Aber klar - "grob fahrlässig" ist wahrscheinlich der Grenzfall
Man unterscheidet
"fahrlässig" im Sinne, shit happens, konnte ja keiner wissen (mit denken wäre es aber vermeidbar gewesen)
"grob fahrlässig" im Sinne von "wenn man bis zur Nasenspitze denkt, würde man nicht solchen Schwachsinn machen"
und "eventualvorsätzlich". Das billigende in Kauf nehmen eines Ergebnis'. "ja, geht höchst wahrscheinlich kaputt. Mir doch egal."
 
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