Jein. Fahrlässigkeit ist nur im "üblichen" Rahmen versichert. Eine Pflanze da hinzustellen dürfte darunter fallen. An Grobfahrlässigkeit grenzendes Tischgrillen mit Kohle, wohl eher nicht.Ich glaube @matadoerle hat ganz recht: Solche Schäden sind sehrwohl durch die private Haftpflicht gedeckt. Die eigene, damit verbundene Fahrlässigkeit ist natürlich ausdrücklich mit versichert. Nur Vorsatz, der auch irgendwie nachgewiesen werden muss, ist ausgeschlossen.