Hobelmesser einstellen

Claus P.

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Danke, genau so eine Beschreibung hab ich gesucht. Leider waren in der von mir zitierten DGUV- Regel unter Abrichtmaschinen nur Bilder mit Maßpfeilen, ohne Wertangabe oder Erläuterung im Text.
Natürlich hab ich auch vermutet, dass es um den Flugkreis geht, aber eindeutig war es nicht - zumindest nicht in dem Kapitel. Mit der Fundstelle ist alles gesagt.


Da sind wir wieder bei dem Thema: Ich betreibe kein Gewerbe und verwende meine Maschinen nur im privaten Bereich, also gelten die 1,1 mm für mich persönlich nicht. Aber die Argumentation ist m. M. für die Katz und dieses Fass möchte ich nicht aufmachen.

... und jetzt? Wie kann ich meine Posts löschen? Gibts da die Möglichkeit nur von einem Moderator?
 
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Kerstenk

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Da sind wir wieder bei dem Thema: Ich betreibe kein Gewerbe und verwende meine Maschinen nur im privaten Bereich, also gelten die 1,1 mm für mich persönlich nicht. Aber die Argumentation ist m. M. für die Katz und dieses Fass möchte ich nicht aufmachen.
nun das gilt für fast alle hier, aber es gibt diese Regel nicht ohne Grund von der BG und von daher ist es nicht ungeschickt sich daran zu orientieren, die Empfehlung lautet 0,8-1,1mm, je kleiner der Überstand, je geringer die Gefahr des Rückschlages, bzw. je weniger heftig kann er ausfallen.
 

magmog

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Guuden,

Du hast Recht bzw entspricht die Maschine den1,1 mm für Handvorschub.
Die obere Kante des Spanbrechers wirkt wie ein Abweiser,
so dass die Vorgaben für das Arbeiten mit Handvorschub erfüllt sind.

Ursprünglich war die Forderung auf 0,8 mm ausgelegt.
Der Wert erwies sich jedoch in der Praxis als zu gering
und wurde deshalb dann auf 1,1 mm angehoben.
 

Claus P.

ww-ulme
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nun das gilt für fast alle hier, aber es gibt diese Regel nicht ohne Grund von der BG und von daher ist es nicht ungeschickt sich daran zu orientieren, die Empfehlung lautet 0,8-1,1mm, je kleiner der Überstand, je geringer die Gefahr des Rückschlages, bzw. je weniger heftig kann er ausfallen.
Die DGUV- Regeln gibt es nicht ohne Grund, da bin ich vollkommen bei dir. Die Frage ist nur, wie kann ich die Vorgaben bei meinen alten Maschinen realisieren, damit die Funktionalität weiterhin gewährleistet ist und trotzdem die TRBS einhalten kann?
Ohne Veränderung könnte ich meine Kölle nur noch zum Dickenhobeln verwenden, das wäre kein Problem. Aber Abrichten ist nicht mehr erlaubt. Die Messer soweit zurücknehmen, damit ich die Vorgaben der BG einhalten kann führt dazu, dass praktisch die Kante vom Spanbrecher und die Schnittkante vom Hobelmesser zusammenfallen und damit keine Spanabnahme mehr erfolgt.
Meine Dornburg Abrichte hat vom Querschnitt die gleiche Messerwelle und gleiche Keilleisten wie meine Kölle- nur ist die Hobelwelle um 20cm schmäler. Also vom Prinzip her das selbe Problem.
Verschrotten ist keine Option. Da muss es eine einfachere Möglichkeit geben um die Maschinen weiterhin betreiben zu können. Mir fällt schon eine Lösung ein, die aus maschinenbautechnischer Sicht auch sauber ist. Ich möchte aber keine Grundsatzdiskussion entfachen, deshalb stelle ich die Option nicht im öffentlichen Bereich ein. Nur mit Vorschubapparat zu arbeiten ist auch nicht praktikabel.

Mein Gedanke jemanden bei seinem Problem zu helfen ist damit in eine Richtung gedriftet, die ich nicht beabsichtigt habe. Aber okay. Ich hab den Moderator schon gebeten die Posts von mir zu löschen.
 
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magmog

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Auch bei Hobelmaschinen muss unterschieden werden, Handvorschub und Mechanischer. Eine reine Dickenhobelmaschine ist mit Mechanischem Vorschub, eine Abricht/Dickenhobel Handvorschub.

https://www.bghm.de/arbeitsschuetze...kompakt/034-arbeiten-an-abrichthobelmaschinen


Guuden,

diese Annahme ist weit verbreitet, jedoch ist auch eine Dickte als Solomaschine
wie eine Abrichte eingeordnet.
Vergleichbar mit einer Tischfräse die ausschließlich mit einem Vorschub betrieben wird.
 

Claus P.

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Guuden,

diese Annahme ist weit verbreitet, jedoch ist auch eine Dickte als Solomaschine
wie eine Abrichte eingeordnet.
Vergleichbar mit einer Tischfräse die ausschließlich mit einem Vorschub betrieben wird.
... heiliges Kanonenrohr. Welche gewerbliche Schreinerei kann denn die ganzen Vorgaben überhaupt erfüllen, ohne mit einem Bein im Gefängnis zu stehen?
Mit all dem was ich heute gelernt habe, kann ich meine Hobelmaschinen allesamt nicht mehr betreiben, wenn ich mich an alle DGUV- Regeln halte und gewerblich wäre. Ich glaube, ich hobel zukünftig nur noch mit meinen Handhobel und Sicherheitsschuhen.

... und ich dachte schon, mit meinen Hobelmaschinen, die alle Keilleistenwellen haben, wäre der Sicherheit genüge getan. Alle Tischfräsen haben einen Vorschubapparat. Alle Riemen hab ich abgedeckt, wo keine Abdeckung vorhanden war.

Da wäre es sicherer man wäre nicht geboren, denn eines ist derzeit noch sicher: Das Leben ist gefährlich und endet mit dem sicheren Tod.
Das erinnert mich an die Hinweise auf den Zigarettenschachteln: Rauchen ist tödlich. Nichtrauchen aber auch!
 
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Claus P.

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Ohne dir zu nahe zu treten:
Ein Vorschubapparat auf der Tischfräse gilt immer noch als Handvorschub!
Nein, du trittst mir nicht zu nahe, alles gut. Mit dem Einwurf von magmog hab ich schon verstanden, dass auch Tischfräsen mit Vorschubapparat als Maschinen mit Handvorschub eingestuft werden, genauso wie Solo- Dickenhobel .
Das ist ja genau das, was ich nicht verstehe. Sicherheit ist mir wichtig und da mache ich auch nur wenig, bzw. keine Kompromisse. Aber es kommt mir so vor, dass egal wie sehr ich mich bemühe, es immer eine Vorschrift gibt, die einfach ausgedrückt besagt: "das darst du nicht, das ist nicht sicher." Im Endeffekt läuft es dann immer auf neue Maschinen hinaus, die aber bei genauerer Betrachtung auch keine 100prozentige Sicherheit bieten können. Aber sie sind ja neu und tragen das CE- Zeichen und damit ist alles gut.

Das was ich jetzt schreibe ist eigentlich off topic, passt aber ganz gut!

Ich bringe gerne folgendes Beispiel aus dem realen Leben: Im Januar 23 hatte ich einen Wildunfall mit meinem Auto. Vorne war alles kaputt, also hab ich einen Leihwagen von der Versicherung gestellt bekommen. Es war ein nagelneuer Audi A6 mit unter 1000 km auf dem Tacho. In dem Auto hat beim Fahren nahezu alles geblinkt, was blinken kann. Spurassistent, Abstandsassistent, Lenkrad hat ständig vibriert.
Ich möchte dazu sagen, dass ich ein eher devensiver Fahrer bin und im Jahr ungefähr 40 Tkm fahre und das seit über 30 Jahren unfallfrei.

Richtig ernst ist das ganze geworden, als ohne Vorwarnung der Spurhalteassistent mich auf einer zweispurigen Fahrbahn auf die Gegenfahrbahn zwingen wollte. Der Grund war, dass die ausgebaute Straße mit unterbrochener Mittellinie in eine nicht breitspurig ausgebaute Straße überging, ohne Mittellinie. Der Spurhalteassistent hat die linke Fahrbahnbegrenzung zum Bankett als Mittellinie erkannt und mich bei entgegenkommenden Verkehr nach links gelotst ohne Vorwarnung. Ich hab gerade noch einen Unfall vermeiden können. Es war aber haarscharf!
Ich hab dann versucht, die ganzen Assistenten auszuschalten: keine Chance. Mann kann nur die Intensität einstellen, wie stark der Assistent eingreift, aber abschalten kann man die Assistenten nicht. Für mich machen solche Assistenten nur dann Sinn, wenn sie immer funktionieren und nicht ab und zu und unter bestimmten Bedingungen, denn man wiegt sich in einer Sicherheit, die es nicht gibt.
Das soll nicht heißen, dass ich auf mein ABS oder Airbag verzichten möchte. Aber darauf kann ich mich verlassen. Auf das andere Schnickschnack nicht.

Exkursion ende.

So geht es mir mit neuen Holzbearbeitungsmaschinen auch. Holzbearbeitungsmaschinen sind gefährlich, das möchte ich auch nicht bestreiten. Mir ist aber eine Maschine, bei der ich die Gefahr einschätzen kann lieber, als eine Maschine, die eine Sicherheit vorgibt, die es aber nicht gibt bzw. geben kann und noch dazu so kompliziert und umständlich zu bedienen ist, dass man sie kaum mehr praktikabel benutzen kann.

Manchmal frage ist, wie unsere Menschheit überhaupt so alt geworden ist, wo doch alles so gefährlich ist. Sicherheit hat ihre Berechtigung, darüber diskutiere ich auch nicht, aber alles mit Augenmaß. Die Menschheit sollte nicht verlernen das wichtigste, das unsere Evolution hervor gebracht hat einzusetzen: nämlich den gesunden Menschenverstand.
 

seschmi

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Nochmal zurück zur Ausgangsfrage: Es müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Erstens: Der Schneidenflugkreis (also der Kreis, den die Schneide macht) muss ganz, ganz knapp über den Abnahmetisch sein. Dazu benutzt man das Klötzchen, das dann wenige mm mitgezogen wird.
Zweitens: Aus Sicherheitsgründen dürfen die Messer nicht mehr als 1,1mm überstehen. Dafür die Lehre.

Es gibt ja auch Hobelmaschinen, bei denen sich der Abnahmetisch (der linke, zu dem man das Holz hinschiebt) nicht oder nur schlecht verstellen lässt. ZB bei einer EB HC 260 taugt das nicht wirklich.

Dann muss man die Hobelmesser so einstellen, dass das Klötzchen knapp mitgezogen wird. Dann die 1,1mm kontrollieren, die werden dann auch eingehalten, sonst ist das falsch. Bei der EB gerne Dreck unter dem abnehmenbaren Tisch.

Lässt sich der Abnahmetisch verstellen, kann man die 1,1mm mit Lehre einstellen und dann den Tisch nach der Klötzchenmethode einstellen. Geht auch.

Am Ende muss halt beides stimmen: Messer ganz minimal überm Tisch, und maximal 1,1mm über der Welle.
 

Kerstenk

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diese Annahme ist weit verbreitet, jedoch ist auch eine Dickte als Solomaschine
wie eine Abrichte eingeordnet.
Vergleichbar mit einer Tischfräse die ausschließlich mit einem Vorschub betrieben wird.
dann wäre ein Vierseiter genauso zu behandeln, ist aber definitiv ein Mechanischer Vorschub, Begründung, der Vorschub ist nicht demontierbar und so dann zu verwenden. Eine Solodickenhobel ist genauso nicht umbaubar. Eine Tischfräse ist eben wie eine ADH auch Handvorschub nutzbar.

https://www.bghm.de/arbeitsschuetze.../092-fraeswerkzeuge-fuer-die-holzverarbeitung
 

magmog

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Guuden,

meine Kollegen und ich haben eigentlich noch nie Probleme mit den BG Vorgaben gehabt.
Sie sind sehr lebensnahe und resultieren aus den praktischen Erfahrungen der Handwerker,
und vor allem von den Erkenntnissen der BG aus den Analysen der Unfälle,
die sie zu begutachten und zu entschädigen hat.
MIT den fachlichen Vorgaben sind weitgehend Fachleute aus dem Beruf,
denen gute Lösungen mit hoher Praktikabilität ein Anliegen sind.

Die wesentlichen Punkte zur Sicherheit der Maschinen sind eigentlich logisch
und gut umsetzbar, große Hämmer wie das Verbot der „klip klap Kopf ab"
Messerwelle mit klappen waren für die Betriebe natürlich hart, aber aber ganz selten.
Die Übergangszeit war lang und wurde von viel Aufklärung begleitet.
Außerdem waren die neueren Maschinen gleichzeitig ein großer Fortschritt
in der Wirtschaftlichkeit durch eins wesentlich bessere Arbeitsqualität.
 

wasmachen

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Guuden,

diese Annahme ist weit verbreitet, jedoch ist auch eine Dickte als Solomaschine
wie eine Abrichte eingeordnet.

Hast da was belastbares zu?
Wenn manches ADH Eisenschwein im Dicktenbetrieb anschaust, hast da Vorschubrollen, mechanisch angetrieben, und Rückschlagsicherungen.
Also Analog dem 4Seiter.
 

magmog

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Musste bei die BG suchen.

Die Zuführung und die Abnahme erfolgen manuell,
und es wird das Material nur in einer Richtung geführt.
So ist z.B. bei durchgehenden einteiligen Stahlwalzen nur die Bearbeitung von
2 Werkstücken gleichzeitig zulässig so wie das stehen hinter den Werkstücken
genauso verboten ist wie das Schauen in den Einlass bei Benutzung.
 
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tomkaes

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Hast da was belastbares zu?
Wenn manches ADH Eisenschwein im Dicktenbetrieb anschaust, hast da Vorschubrollen, mechanisch angetrieben, und Rückschlagsicherungen.
Also Analog dem 4Seiter.
Steht in DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“_Abrichte+Dickte
siehe #24 extra drin: Dickte Messerüberstand max. 1,1 mm.
 

wasmachen

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Unter Gefährdungen lese ich:
'Es besteht die Gefahr, dass absplitternde Werkstückteile herausgeschleudert werden und die Maschinenbedienperson verletzen. Ursachen hierfür sind:
• gleichzeitige Bearbeitung von mehr als 2 Werkstücken bei einer Maschine, die mit einer starren Einzugswalze und einem starren Druckbalken ausgerüstet ist,
• ein Messerüberstand von mehr als 1,1 mm,
• Hochfahren mit Werkstücken auf dem Maschinentisch mit der Folge des „Einsatzfräsens“ und nachfolgendem Werkstückrückschlag.'

Bei der Abrichte steht dagegen:
'Einstellung:
Sorgen Sie dafür, dass bei der Einstellung der Messer der Schneidenüberstand maximal 1,1 mm beträgt.'

Denke, das ist dann geklärt.
(Ändert ja nichts drann, dass es sinnvoll wäre)
 
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