Hobelmesser einstellen

Claus P.

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Danke, genau so eine Beschreibung hab ich gesucht. Leider waren in der von mir zitierten DGUV- Regel unter Abrichtmaschinen nur Bilder mit Maßpfeilen, ohne Wertangabe oder Erläuterung im Text.
Natürlich hab ich auch vermutet, dass es um den Flugkreis geht, aber eindeutig war es nicht - zumindest nicht in dem Kapitel. Mit der Fundstelle ist alles gesagt.


Da sind wir wieder bei dem Thema: Ich betreibe kein Gewerbe und verwende meine Maschinen nur im privaten Bereich, also gelten die 1,1 mm für mich persönlich nicht. Aber die Argumentation ist m. M. für die Katz und dieses Fass möchte ich nicht aufmachen.

... und jetzt? Wie kann ich meine Posts löschen? Gibts da die Möglichkeit nur von einem Moderator?
 
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Kerstenk

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Da sind wir wieder bei dem Thema: Ich betreibe kein Gewerbe und verwende meine Maschinen nur im privaten Bereich, also gelten die 1,1 mm für mich persönlich nicht. Aber die Argumentation ist m. M. für die Katz und dieses Fass möchte ich nicht aufmachen.
nun das gilt für fast alle hier, aber es gibt diese Regel nicht ohne Grund von der BG und von daher ist es nicht ungeschickt sich daran zu orientieren, die Empfehlung lautet 0,8-1,1mm, je kleiner der Überstand, je geringer die Gefahr des Rückschlages, bzw. je weniger heftig kann er ausfallen.
 

magmog

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Guuden,

Du hast Recht bzw entspricht die Maschine den1,1 mm für Handvorschub.
Die obere Kante des Spanbrechers wirkt wie ein Abweiser,
so dass die Vorgaben für das Arbeiten mit Handvorschub erfüllt sind.

Ursprünglich war die Forderung auf 0,8 mm ausgelegt.
Der Wert erwies sich jedoch in der Praxis als zu gering
und wurde deshalb dann auf 1,1 mm angehoben.
 

Claus P.

ww-ulme
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nun das gilt für fast alle hier, aber es gibt diese Regel nicht ohne Grund von der BG und von daher ist es nicht ungeschickt sich daran zu orientieren, die Empfehlung lautet 0,8-1,1mm, je kleiner der Überstand, je geringer die Gefahr des Rückschlages, bzw. je weniger heftig kann er ausfallen.
Die DGUV- Regeln gibt es nicht ohne Grund, da bin ich vollkommen bei dir. Die Frage ist nur, wie kann ich die Vorgaben bei meinen alten Maschinen realisieren, damit die Funktionalität weiterhin gewährleistet ist und trotzdem die TRBS einhalten kann?
Ohne Veränderung könnte ich meine Kölle nur noch zum Dickenhobeln verwenden, das wäre kein Problem. Aber Abrichten ist nicht mehr erlaubt. Die Messer soweit zurücknehmen, damit ich die Vorgaben der BG einhalten kann führt dazu, dass praktisch die Kante vom Spanbrecher und die Schnittkante vom Hobelmesser zusammenfallen und damit keine Spanabnahme mehr erfolgt.
Meine Dornburg Abrichte hat vom Querschnitt die gleiche Messerwelle und gleiche Keilleisten wie meine Kölle- nur ist die Hobelwelle um 20cm schmäler. Also vom Prinzip her das selbe Problem.
Verschrotten ist keine Option. Da muss es eine einfachere Möglichkeit geben um die Maschinen weiterhin betreiben zu können. Mir fällt schon eine Lösung ein, die aus maschinenbautechnischer Sicht auch sauber ist. Ich möchte aber keine Grundsatzdiskussion entfachen, deshalb stelle ich die Option nicht im öffentlichen Bereich ein. Nur mit Vorschubapparat zu arbeiten ist auch nicht praktikabel.

Mein Gedanke jemanden bei seinem Problem zu helfen ist damit in eine Richtung gedriftet, die ich nicht beabsichtigt habe. Aber okay. Ich hab den Moderator schon gebeten die Posts von mir zu löschen.
 
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magmog

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Auch bei Hobelmaschinen muss unterschieden werden, Handvorschub und Mechanischer. Eine reine Dickenhobelmaschine ist mit Mechanischem Vorschub, eine Abricht/Dickenhobel Handvorschub.

https://www.bghm.de/arbeitsschuetze...kompakt/034-arbeiten-an-abrichthobelmaschinen


Guuden,

diese Annahme ist weit verbreitet, jedoch ist auch eine Dickte als Solomaschine
wie eine Abrichte eingeordnet.
Vergleichbar mit einer Tischfräse die ausschließlich mit einem Vorschub betrieben wird.
 

Claus P.

ww-ulme
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Guuden,

diese Annahme ist weit verbreitet, jedoch ist auch eine Dickte als Solomaschine
wie eine Abrichte eingeordnet.
Vergleichbar mit einer Tischfräse die ausschließlich mit einem Vorschub betrieben wird.
... heiliges Kanonenrohr. Welche gewerbliche Schreinerei kann denn die ganzen Vorgaben überhaupt erfüllen, ohne mit einem Bein im Gefängnis zu stehen?
Mit all dem was ich heute gelernt habe, kann ich meine Hobelmaschinen allesamt nicht mehr betreiben, wenn ich mich an alle DGUV- Regeln halte und gewerblich wäre. Ich glaube, ich hobel zukünftig nur noch mit meinen Handhobel und Sicherheitsschuhen.

... und ich dachte schon, mit meinen Hobelmaschinen, die alle Keilleistenwellen haben, wäre der Sicherheit genüge getan. Alle Tischfräsen haben einen Vorschubapparat. Alle Riemen hab ich abgedeckt, wo keine Abdeckung vorhanden war.

Da wäre es sicherer man wäre nicht geboren, denn eines ist derzeit noch sicher: Das Leben ist gefährlich und endet mit dem sicheren Tod.
Das erinnert mich an die Hinweise auf den Zigarettenschachteln: Rauchen ist tödlich. Nichtrauchen aber auch!
 
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