Holz-Christian
ww-robinie
Hmm. Das sagt mir jetzt nicht viel. Aber das wäre durchaus auch im Sinne der BG noch zulässig, oder? Was ist denn davon zu halten, wenn man überlegt das weiter zu nutzen?
Eher nicht, das ganze schaut dann schematisch etwa so aus:

Da gibts keinerlei Spandickenbegrenzung.
Die Abrichttische müssten sich wegen des größeren Messerflugkreises beim Kehlen in der Länge verschieben lassen.
Ist interessant dass das mal möglich war, ich würde es lassen.
Gruß Christian