Der Tip mit der Haftpflichtversicherung ist allerdings nur dann hilfreich, wenn die Haftpflichtversicherung Mietsachschäden mit einschließt. Das ist bei älteren Verträgen eher unwahrscheinlich.
Nun, von dem Trollverdacht einmal abgesehen, ich denke nicht dass ein Schüler mit einem Mietvertrag einen der älteren Verträge hat ....... ich bin mir nicht sicher wie die Rechtslage in Deutschland ist, aber hier in Belgien wurden bei der Haftpflichtreform auch die alten Verträge automatisch gewandelt, ausgeschlossen bei Mietsachschäden sind hier nur Glasbruch und elektrische Einbaugeräte. Soweit dürfte eine Schadensregulierung über die Versicherung kein Problem darstellen.
Anders natürlich wenn der TE keine Haftpflichtversicherung hat, dann bleiben ihm (als er kein Troll ist) nur 2 Möglichkeiten. Entweder steht er selber für den Schaden gerade oder er begeht Versicherungsbetrug und lässt einen Versicherten den Schaden auf seine Kappe nehmen.