holzwurm_neu

ww-pappel
Registriert
18. Mai 2010
Beiträge
5
Hallo zusammen,

wir sind gerade in einen Neubau eingezogen, in welchem geöltes Zweischicht-Parkett Eiche verlegt wurde. Wir hatten die Verlegung von Parat Dos Parkett von Hinterseer beauftragt. Beim Aufräumen unserer Garage habe ich jetzt ein Restpaket mit der Aufschrift 'Pavone' gefunden.

Unser Parkettleger meinte, sein Lieferant würde bei der Bestellung von Parat Dos immer Pavone liefern und das wäre das gleiche Parkett. Google meint da allerdings etwas anderes: Pavone wird in Kroation gefertigt, Parat in Deutschland (worauf wir auch Wert gelegt haben).

Eine qualitative Abweichung ist für uns (wenn existent) optisch nicht feststellbar: die Stäbe haben das gleiche Format, in gleicher Sortierung.

Ich kriege bald einen Herzkasper, weil ich Panik habe das wir nun auf einer Fläche von mehr als 100qm minderwertiges Parkett verlegt haben... HILFE.

Wie gehe ich am besten vor?

Ich habe bereits bei Hinterseer angefragt, ob die Schilderung Pavone = Parat korrekt ist.

Dankeschön für Ratschläge + Stellungnahmen,
der neue Holzwurm (in Panik)
 

holzwurm_neu

ww-pappel
Registriert
18. Mai 2010
Beiträge
5
ja, wir haben die beauftragung (diversen schriftverkehr per email) und ein abnahmeprotokoll.
 

holzwurm_neu

ww-pappel
Registriert
18. Mai 2010
Beiträge
5
ja, wir haben die beauftragung (diversen schriftverkehr per email) und ein abnahmeprotokoll.
... auf parat dos xl eiche geölt.
 

raftinthomas

ww-robinie
Registriert
16. Oktober 2004
Beiträge
3.810
Ort
Aachen/NRW
ja dann hat der verleger wohl ein problem....
auf jeden fall erst mal nix bezahlen. mal sehr ernst mit dem parkettleger reden, du musst dir aber vorher klar sein, was dein ziel ist. ansonsten: anwalt einschalten.
 

holzwurm_neu

ww-pappel
Registriert
18. Mai 2010
Beiträge
5
oh jeh - grand malheur - die kohle ist schon voll überwiesen!

kann mir jemand etwas zur qualität von 'pavone' parkett sagen?!
 

raftinthomas

ww-robinie
Registriert
16. Oktober 2004
Beiträge
3.810
Ort
Aachen/NRW
ich fragte nur, weil mir hier jemand einfiele, der so was bringt.
such dir nen anwalt. das ist ne frechheit und juristisch nicht einwandfrei.
 

handschuhschrei

ww-kastanie
Registriert
4. September 2006
Beiträge
36
Ort
freiburg
ich fragte nur, weil mir hier jemand einfiele, der so was bringt.
such dir nen anwalt. das ist ne frechheit und juristisch nicht einwandfrei.
Hallo, das ist noch gewaltig untertrieben. Das Problem ist nur die Beweisbarkeit. Also das Rest-Packet unbedingt aufheben. Letztlich, wie schon gesagt: was willst Du erreichen? Eine Minderung, das ist der Fachausdruck, sollte auf alle Fälle drin sein. Gut überlegen wieviel! Am besten die Preise für beide Sorten nehmen, die Differenz bilden, mit der QM Zahl multiplizieren, und mit dem Faktor Deines "Unwohlseins"multiplizieren.
Dann die 4 Stufen in folgender Reihenfolge: 1. mündlicher Kontakt. Falls negativ: 2. Schriftlich auffordern nachzubessern bzw. Vorschlag zu machen bezüglich Minderung, mit Fristsetzung (in der Regel 14 Tage). Falls negativ: 3. Anwalt einschalten (der wird 2. wiederholen, deswegen kann man den sich erstmal "ersparen"). Falls negativ: 4. Klage. Da Handwerker aber in der Regel auf weitere Kundenaufträge angewiesen sind, und diese auch etwas von ihrem Ruf abhängen, müsste eigentlich eine (mündliche) Verhandlungs-Lösung möglich sein.
Viel Glück dabei. Der Handschuhschreiner.
 

Unregistriert

Gäste
Abnahmeprotokoll

Moin,

wegen des Abnahmeprotokolls ist vor allem eins wichtig:

Du hast für das "richtige" Parkett unterschrieben, wenn ich das soweit der vorhergehenden Diskussion entnehmen kann. Rein formal hast Du damit bestätigt, dass Du das richtige Parkett im Wohnzimmer liegen hast. Hierbei ist wichtig, den Parkettleger darauf aufmerksam zu machen, dass Du diese Erklärung nur auf Grund seiner - offenbar arglistigen - Täuschung abgegeben hast. Du hast das ja nur unterschrieben, weil er Dir weisgemacht hat (oder das Gegenteil verschwiegen), dass das richtige Parkett liegt. Als Laie kannst Du natürlich das Gegenteil nicht erkennen, wenn Du draufstehst und die Kartons oder die eventuell beschriftete Rückseite des Parketts nicht siehst. Es müsste also auf jeden Fall eine Möglichkeit geben, das Abnahmeprotokoll anzufechten. Hierzu ist jedoch wichtig UMGEHEND darauf einzugehen, denn jetzt weißt Du ja, dass das falsche liegt. Jedes Zögern kann daher als stillschweigendes (sogenanntes konkludentes) Anerkenntnis gewertet werden, wenns dicke kommt. Insbesondere, weil der Handwerker meinte, es sei das gleiche Parkett und Dir dies schon mitgeteilt hat.

Ansonsten erscheint mir das vorgehen gemäß 1.-4. meines Vorredners sinnvoll. Wobei ich auch meine, nach 1. sollte der Handwerker einlenken, vielleicht mit der oben genannten Argumentation als "Entscheidungshilfe". Viel Erfolg!

Gruß

Sebastian
 

seschmi

ww-robinie
Registriert
23. Mai 2008
Beiträge
2.750
Ort
Mittelfranken
die Differenz bilden, mit der QM Zahl multiplizieren, und mit dem Faktor Deines "Unwohlseins"multiplizieren.
Dann die 4 Stufen in folgender Reihenfolge: 1. mündlicher Kontakt. Falls negativ: 2. Schriftlich auffordern nachzubessern bzw. Vorschlag zu machen bezüglich Minderung, mit Fristsetzung (in der Regel 14 Tage). Falls negativ: 3. Anwalt einschalten (der wird 2. wiederholen, deswegen kann man den sich erstmal "ersparen"). Falls negativ: 4. Klage.

Ich würde noch hinzusetzen: 0. Mangel beziffern. Das Gericht wird nämlich mit einem "Unwohlseins-Faktor" nicht viel anfangen können, Du musst also mit einen herabgesetzten Nutzwert des Parketts argumentieren. Optisch scheint es ja OK zu sein, das sagst Du selbst. Geringerer Nutzwert ist z.B. eine dünnere Nutzschicht, die weniger Schleifvorgänge erlaubt. Wenn dann das Parkett nach 20 Jahren getauscht werden muss statt nach 40 (beliebige Beispielzahlen), habt Ihr einen finanziellen Schaden, den man berechnen kann, und den muss er ausgleichen.

Außerdem solltest Du versuchen, die Preise rauszukriegen, wenn der Parkettleger billiger eingekauft hat, muss er das natürlich abgeben.

Den wichtigsten schritt hast Du also schon selbst gemacht: Den Hersteller gebeten, den Unterschied zu erläutern. Wenn die Parkettsorten gleichwertig sind, wird es wohl schwierig, nur für ein anderes Herkunftsland kann es kaum mehr als eine symbolische Minderung geben.

Zum Trost: Es bleibt natürlich noch die Gewährleistung - wenn sich wirklich Mängel zeigen, muss er die unabhängig von der Marke beheben.
 

Bred

ww-pappel
Registriert
29. November 2015
Beiträge
1
Kurze Frage nach 5,5 Jahren: ist was bzw. was ist heraus gekommen?
 

Mitglied 42582

Gäste
Beim ersten Beitrag direkt eine Leiche aus dem Keller holen?:emoji_grin:

Oder zielt deine Frage auf etwas bestimmtes ab?
 
Oben Unten