Anhänger-Diskussion

Deransgar

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@Deransgar ausgenommen sind sog. "Handwerkerfahrzeug" mit einer Gesamtmasse bis 7,5to..
Das ist korrekt, wenn man den Handwerksbetrieb nachweisen kann ist es kein Problem. Private Transporte für den Hobbykeller lassen sich schwer als gewerblicher Handwerksbetrieb nachweisen. Wohnwagen werden nur wegen ihrer Einbauten (Bett, Küche, etc…) befreit, sonst würden sie da auch drunter fallen und diese sind zu 90%(von mir geschätzt) nicht gewerblich unterwegs
 

Mitglied 59145

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War mir nur wichtig zu ergänzen, für viele hier trifft die Ausnahme ja zu.

Ich hatte das auch vor einiger Zeit mitbekommen und hatte es schnell abgehakt.
 

Deransgar

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Und ich rege mich immer noch darüber auf, das macht so eine Fahrt nämlich um anderthalb mal bis doppelt so teuer…
 

husky 928

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Fahrzeuge die ein Zuggesamtgewicht von 3,5 to überschreiten und zur Güterbeförderung bestimmt sind, haben ab dem 01.07.2024 Mautpflicht!

Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger bleiben mautfrei. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind.

So steht es auf der Homepage der SVG.
 

Mitglied 59145

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Ich bin nicht ganz sicher, aber es wirkt als wäre es gleich zur Fahrtenschreiberpflicht.
 

Deransgar

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Die Maut ist immer von der Zugmaschine abhängig.
Beim Mautgerät an unseren LKW muss ich auch immer nur das Gewicht >18 to eingeben. Auch wenn der Ballast LKW (Ich bin Telekranfahrer) 73 to oder mehr hat…
 

DasMoritz

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Moin,

nochmal eben zum Anhänger-Thema, da ich das kürzlich auch hatte, es ging um einen 1,5to Anhänger von Saris, Hochlader.

Ich hoffe ich habe alles richtig verstanden:

Es zählt das zulässige Gesamtgewicht (zul. GG.) der Kombination.

Ich habe Führerscheinklasse B, fahre ein Tesla Model Y mit einem zul. GG von ca. 2,50to.
Demnach dürfte ich nur noch einen Anhänger mit einem zul. GG von 1to. ran hängen, sonst fahre ich ohne Fahrerlaubnis.

FunFact1: Das tatsächliche Gewicht ist irrelevant. Selbst wenn ich alleine im Tesla Model Y unterwegs bin und auf dem Anhänger ein Brühwürfel liegt, dann fahre ich ohne Fahrerlaubnis, da das zul. GG überschritten ist (2,5to Tesla + 1,5to Anhänger). Das Ist-Gewicht ist egal.

FunFact2: Wenn ich meinen 1,5to Anhänger ablaste auf 1to und diesen dann aber (ohne Vorsatz) massiv überlade, dann ist das überladenes Fahren, aber nicht fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Sanktion für das überladene Fahren ist deutlich geringer als für das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

FunFact3: Den 1,5to. Anhänger auf einem 750Kg Anhänger transportieren :emoji_wink:
 

wasmachen

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Ja, siehst du richtig.
Kannst auch n 3,5er Zugfahrzeug mit nem leichten Anhänger dazu fahren.
Die 96er Regelung mit den Gesamt 4,25t bezieht sich explizit auf schwere Anhänger.... wie auch BE.

Massiv überladen geht aber ohne Vorsatz ned.... kann nur geringfügig sein.

Ab welcher Anhängergewichtsklasse war nochmal der 'große' Bußgeldkatalog? 2t ?
 

Johannes

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FunFact2: Wenn ich meinen 1,5to Anhänger ablaste auf 1to und diesen dann aber (ohne Vorsatz) massiv überlade, dann ist das überladenes Fahren, aber nicht fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Sanktion für das überladene Fahren ist deutlich geringer als für das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Hallo, hat sich da was geändert?
Ich kenne das von früher, daß das Überaden über die Gewichtsklasse des eigenen Führerscheins neben der Überladung auch als Fahren ohne gültigen Führerschein gelandet wird.

Es grüßt Johannes
der seinen Kl. 2 nicht verlängert hat.
 

Mitglied 84747

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habe jetzt nicht mehr den Wortlaut der alten Führerscheinklassen in Kopf finde auch keine Info, aber aktuell ist der Wortlaut der einzelnen Führerscheinklassen in der FEV "bis zur zulässigen Gesamtmasse" und wenn das Fahrzeug überladen ist ändert sich nicht die zulässige Gesamtmasse, aktuell kann man da kein Fahren ohne Fahrerlaubniss generieren.
 

Mitglied 24010 keks

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@DasMoritz du musst aber zusätzlich bei deinem Führerschein drauf achten, dass das Leergewicht des Zugfahrzeuges höher sein muss als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.
Ok, das wird beim Tesla wohl kein Problem sein.
Das mit dem B96 würde ich dir auch empfehlen. Dann ist erstmal Ruhe und du musst nichts ablasten oder sonst irgendeinen Blödsinn veranstalten. Die Kosten sind ja auch recht überschaubar.

Gruß Daniel
 

Mitglied 84747

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manchmal ist es gut ein Alter Sack zu sein! Das C1E/CE79 kostet inzwischen ein paar Euro, aber es schadet nicht mal einen Sehtest zu machen.
 

wasmachen

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habe jetzt nicht mehr den Wortlaut der alten Führerscheinklassen in Kopf finde auch keine Info, aber aktuell ist der Wortlaut der einzelnen Führerscheinklassen in der FEV "bis zur zulässigen Gesamtmasse" und wenn das Fahrzeug überladen ist ändert sich nicht die zulässige Gesamtmasse, aktuell kann man da kein Fahren ohne Fahrerlaubniss generieren.

Das betrifft eher die Moppeds/Mofas.
Wird bei den Tuningbrüdern gerne so ausgelegt; ist ja dann auch Vorsatz
 

TobiBS

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TobiBS

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Der Blick auf einen freien Termin gehört bei uns im Kreis zum üblichen Tagesprogramm.

Das Ergebnis ist seit 1 Jahr das gleiche.
:emoji_rage:
Bei uns wurde zeitweise die Terminvergabe beim Bürgeramt wieder ausgesetzt, weil man dann ja sofort sieht, dass man den realen Bedürfnissen nicht gerecht wurde. :emoji_wink: Gegen die lange Schlange vor dem Gebäude gibt es schließlich Jalousien. Aber der Engpass ist überwunden, aktuell bekommt man wieder Termine.
 

blaegnea

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Bei uns wurde zeitweise die Terminvergabe beim Bürgeramt wieder ausgesetzt, weil man dann ja sofort sieht, dass man den realen Bedürfnissen nicht gerecht wurde. :emoji_wink: Gegen die lange Schlange vor dem Gebäude gibt es schließlich Jalousien. Aber der Engpass ist überwunden, aktuell bekommt man wieder Termine.
Bin ich froh, dass ich das online beim Landratsamt machen konnte. Die haben die Karte als sie fertig war an das Bürgeramt geschickt zur Abholung und fertig.
 

magmog

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Guuden,

nach allgemeinem Recht verändert sich bei Überladung das zulässige Gesamtgewicht nicht,
und darauf bezieht sich die Fahrerlaubnis. Aber vor Gericht und so...., und Ausland...

Dabei wesentlich: Überladung ist eine Ordnungswidrigkeit, Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat.
 
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