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Schau mal hier nach: http://www.amk.de/
unter "Merkblätter und Informationen" gibt es verschiedene Merkblätter zum Thema Kücheneinbau. Hier wird etwas von max. 0.3mm Versatz geschrieben.
Eine DIN Norm scheint es dafür wohl nicht zu geben
Allerdings sollte der Hersteller der Platte genaueres wissen (die Platten selbst haben ja schon Toleranzen). .
Außerdem kannst du dich ja mal bei der Handwerkskammer Informieren.
Hab auch noch n Link da steht auch was dazu ( http://www.khries.de/kuechen.htm ).
Ist schon traurig wie manche Kunden versuchen Geld einzusparen.
als ich die Frage gelesen habe, kam mir dieser Gedanke auch. Dann hab ich bis zum Ende gelesen....
Vorurteile hin oder her, ich habe sowas erst zweimal erlebt, aber beide Male mit Lehrern. Wenn Nobbi jetzt noch schreibt, dass es wirklich ein Lehrer war....
Aber zur Frage zurück:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies ein Reklamationsgrund ist. Wenn die Fuge ansonsten dicht ist und sauber ausgeführt. Ich mache bei solchen Stößen immer eine winzige Fase (ein bis zweimal mit 220er Schleifpapier über die ante), weil die Platten doch mit der Zeit arbeiten wird und der Stoß dann nicht so sehr zu spüren ist und auch nichts so schnell splittern kann, wie bei einer scharfen Kannte. Auch bei kleinen Toleranzen sind diese dann nicht spürbar. Bisher hatte ich nie Probleme mit dieser Vorgehensweise. Aber jemand, der mit der Meßuhr nachkontrolliert hätte warscheinlich auch ein Problem mit eine Mikrofase. (Das ist hier aber nicht 100% Dicht!)
Hi, also ich habe 6 Jahre lang in einem Küchenstudio gearbeitet, und zwar im Verkauf; 1/10tel MM ist wirklich lächerlich. Ich meine, 1/2 mm ist noch aufregenswert; aber das schlägt ja alle Rekorde. Ich versuche daher planungstechnisch schon, APL-Gehrungen zu vermeiden.
Naja, Plattenstöße wird man in den meisten fällen wohl nicht vermeiden können - das gilt dann auch für stumpfe Stöße. Ich hoffe das es für ihn gut ausgeht!!
Hallo,
habe mal dasselbe Problem gehabt. Ich hab mich dann an den Plattenhersteller gewendet, ich glaube er sprach in diesem Fall von einer Beschichtungsdicke von 0,4mm. Also durfte es bei mir höchstens 0,3mm Versatz sein, denn die Beschichtung muss sich noch berühren. Bei 0,1mm mache ich mir da keine Gedanken, dass das nicht der Fall ist.
Was will er denn für den Mangel einbehalten? Und wie hoch ist der Auftragswert?
Um was für ein "Objekt" geht es eigentlich? Hast Du "nur" 'ne Arbeitsplatte eingebaut? Oder gar 'ne ganze Küche gefertigt?
Fragen über Fragen, aber wäre für eine Klärung ganz interessant zu erfahren!
Nobbi,
Dein Kunde wird sich wohl mit einem gedruckten Stück Papier nicht zufrieden geben.
Bei uns gibts bei der HWK eine Schiedsstelle, deren Entscheidung ist für beide Parteien bindend.
Haben die in der Meisterschule zumindest erzählt.
Gruß Gerd
P.S. Ist`s jetzt ein Lehrer?
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