Berufsschule nebenberuflich möglich?

happyc

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Einen a.d. Waffel
Ja. Und? Wer weiß, wie sich die Karriere bzw das Leben von Flottonas weiter entwickelt? Wir nicht, vielleicht noch nicht mal er selbst so genau.
Vielleicht fällt ihm der Berufsschulteil fachlich so leicht, dass er sich drauf konzentrieren kann, schlechtere Schüler zu „pushen“, zu unterstützen, zu fordern und fördern? So erlangt vielleicht jemand den (oder einen besseren) Gesellenbrief, der sich ansonsten in der Theorie sehr schwer getan hätte, und auf den der / die Lehrer vielleicht nicht hätten so stark eingehen können? Vielleicht findet Flottonas Gefallen am Helfen, am Lehren, und wird als Quereinsteiger Berufsschullehrer?
Auch steht nicht jeder Zimmermann nachher auf dem Dach, es werden auch Gesellen in der Montage / Vormontage gebraucht, wo viel mit Maschinenunterstützung / Hebewerkzeuge gearbeitet wird.

Das sind viele „vielleicht“ und „möglicherweise“ - aber ihm die Idee grundsätzlich ausreden, finde ich nicht richtig.
 

Jaquiria

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Unsere Gesellschaft entwickelt sich immer mehr zur Spaßgesellschaft.
Auch Jugendliche fangen eine Ausbildung an und merken, dass es nicht das ist, was sie sich vorgestellt haben. ber wenn die erste Vorab-Motivation der Spaß ist, dann hat man.Mn. nach das nichts mit "würdig" zu tun.
Genau!!! Bloß nicht, dass es jemandem besser geht als uns, die wir uns hart durch unser Leben ackern!
Teilzeit? Was für Weicheier! Wir haben damals 130% geschafft!
Burnout? Wenn man keine abstehenden Knochen sieht, kein Grund Zuhause zu bleiben.

Häuslebauen, Kinder kriegen, Baum pflanzen.


Die Welt ist im Wandel, man muss nicht mehr 60 Jahre in der gleichen Firma arbeiten, nicht mal im gleichen Beruf. Wenn man lieber 50% arbeitet und einem das Geld reicht, wen juckts?
Wenn ich mit 40 aus "Spaß" noch was ganz anderes machen möchte, weil ich in meinem Beruf keine Erfüllung finde, ist das dein Problem?

Willkommen in der Zukunft, früher war nicht alles besser.
 

Flottonas

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So, nun sollte genug Dampf abgelassen sein aus dem Thema :emoji_slight_smile:

Danke für die Ansichten, ich kann die Meinungen auch alle nachvollziehen, individuell könnte ich dazu auch noch was beitragen aber es birgt keinen echten Mehrwert. Ich denke ja, ich würde gern irgendwann einen Gesellenbrief in der Hand haben wollen und die traditionelle Klamotte tragen dürfen (kann ich ja eh, danke Internet - aber vl. ist klar was ich mein). Warum? Es ist eine Qualifikation für etwas, dass ich mir nach und nach versuche anzueignen und darin möchte ich einen gewissen Grad erringen. Zunächst werde ich den Herbst eh erstmal mit den nächsten Projekten verbringen und danach mal mit dem Schaffen beim Zimmerer verbringen wie hier vorgeschlagen. Und dann schaun mer mal - 38 ist doch gerade erst warmgelaufen :emoji_wink:

Grüße

Flottonas
 

uli2003

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Nach 5 Jahren Fachtätigkeit ist man rechtlich einem Facharbeiter gleichgesellt.
Lese ich jetzt erst - ist leider falsch. Man kann nach dem 1,5 fachen der regulären Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung des Berufes zugelassen werden, keinesfalls erlangt man den Abschluss automatisch nach 5 Jahren.
 

uli2003

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Die Rechte und Pflichten sind dann aber die gleichen.
Nur interessehalber - welche Rechte und Pflichten? Ist doch völlig egal was man gelernt hat, die Rechte und Pflichten stehen im Arbeitsvertrag, und ändern sich höchstens durch die Gesetzgebung, nicht aber nach 5 Jahren.
 

Lorenzo

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Mein Wissensstand ist, dass man nach 4,5 Jahren in Hilfstätigkeit das Recht hat an der Prüfung teilzunehmen.
 

Christoph1981

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Mein Wissensstand ist, dass man nach 4,5 Jahren in Hilfstätigkeit das Recht hat an der Prüfung teilzunehmen.

Das kann man auch im Internet so finden.
Auch zu einer Gesellenprüfung ohne "normale" Ausbildung gibt es Infos.

https://www.hwk-koblenz.de/artikel/pruefungen-52,316,278.html

oder

https://www.ibb.com/umschulungen/externenpruefung

Kurzer Hinweis zu einer Umschulung mit Unterstützung durch Agentur für Arbeit/Jobcenter/Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft (sog. KOSTENTRÄGER). Da muss der Mensch immer formale Voraussetzungen erfüllen, die je nach Institution sehr unterschiedlich sind.
Alles nicht mal eben so zu regeln, auch trotz "Fachkräftemangel", wir sind schließlich in der BRD (das B steht oft für Bürokratie).

Trotzdem, wenn du das willst kannst du bestimmt deinen Weg finden.

Wünsche dir Mut, gute Nerven und Glück dabei!
 

Lorenzo

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Ich hab letztes Jahr als Externer die Gesellenprüfung gemacht, von daher hab ich bisschen Erfahrung mit dem Thema. Ich hatte allerdings nicht die 4,5 Jahre Tätigkeit als Helfer. Ich hab damals mit der Kreishandwerkerschaft vereinbart dass ich die Zwischenprüfung ablege, und wenn die gut ist, zur Gesellenprüfung zugelassen werde. Es gibt also einen gewissen unbürokratischen Spielraum.
 

uli2003

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Ich hatte allerdings nicht die 4,5 Jahre Tätigkeit als Helfer. Ich hab damals mit der Kreishandwerkerschaft vereinbart dass ich die Zwischenprüfung ablege, und wenn die gut ist, zur Gesellenprüfung zugelassen werde. Es gibt also einen gewissen unbürokratischen Spielraum.
Nein, §45 BBiG gibt das so vor:

"Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist,"

"Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt."
 

Lorenzo

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Ah, gut zu wissen. In meiner Kreishandwerkerschaft wussten sie das glaub ich nicht.
Der Leiter dort hat wörtlich zu mir gesagt:
"Hmm, keine Ahnung wie die Regelung da genau aussieht, aber wenn sie jemanden kennen bei dem das mit der Zwischenprüfung so gemacht wurde, dann machen wird das jetzt auch einfach so."
Der Bekannte von dem ich gesprochen habe ist übrigens Ingo :emoji_slight_smile:
Drum hat ich den Eindruck das wäre unbürokratisch abgelaufen. Im unbekannten Hintergrund war da wohl doch eine bestehende Regelung vorhanden. Auch gut. Mir wars egal wieso ich durfte...
 

Christoph1981

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Ah, gut zu wissen. In meiner Kreishandwerkerschaft wussten sie das glaub ich nicht.
Der Leiter dort hat wörtlich zu mir gesagt:
"Hmm, keine Ahnung wie die Regelung da genau aussieht, aber wenn sie jemanden kennen bei dem das mit der Zwischenprüfung so gemacht wurde, dann machen wird das jetzt auch einfach so."
Der Bekannte von dem ich gesprochen habe ist übrigens Ingo :emoji_slight_smile:
Drum hat ich den Eindruck das wäre unbürokratisch abgelaufen. Im unbekannten Hintergrund war da wohl doch eine bestehende Regelung vorhanden. Auch gut. Mir wars egal wieso ich durfte...
Ja, so kann es gehen, wenn man selber über Informationen verfügt. Daher ist es fast immer dasbeste, sich zu informieren und sich von möglichst kundigen Menschen Tips zu holen ( wenn man welche findet, z. B. in Foren :emoji_slight_smile:
 

Jo_Bli

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Ich hab letztes Jahr als Externer die Gesellenprüfung gemacht, von daher hab ich bisschen Erfahrung mit dem Thema. Ich hatte allerdings nicht die 4,5 Jahre Tätigkeit als Helfer. Ich hab damals mit der Kreishandwerkerschaft vereinbart dass ich die Zwischenprüfung ablege, und wenn die gut ist, zur Gesellenprüfung zugelassen werde. Es gibt also einen gewissen unbürokratischen Spielraum.
Moin zusammen,
ich bin in einer ähnlichen Situation wie @Flottonas , habe allerdings über 1 Jahr Erfahrung in verschiedenen Schreinereien sowie alle TSM Kurse abgelegt.
Nun würde ich gerne die Gesellenprüfung (Schreiner) als Externer absolvieren, nur will in meiner örtlichen Innung niemand über sowas bescheid wissen, und der ansässige HWK wäre auch neu, dass das ohne 1,5-fache Ausbildungszeit im Beruf möglich sei. Dabei steht in der Prüfungsordnung explizit drin, dass bei Glaubhaftmachung vom Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeiten jeder zur Prüfung zuzulassen ist.
Hat jemand mehr Informationen zu dem Thema?

Vielen Dank im Voraus
LG
 
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Lorenzo

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Ich kanns probieren :emoji_slight_smile: Häufig kommt das wohl nicht vor, und ich kann nur von meiner persönlichen Erfahrung mit meiner Kreishandwerkerschaft berichten.
Ich wusste das @IngoS als externer seine Prüfung abgelegt hat, und dass er eben die Zwischenprüfung abgelegt hat um nachzuweisen dass er ohne 4,5 jährige Tätigkeit in einem Betrieb die Befähigung hat.
Ich hab dann direkt bei der Kreishandwerkerschaft den Prüfungsausschussvorsitzenden angerufen und mit dem gesprochen was es für Möglichkeiten gibt. Der kannte sich mit dem Thema nicht gut aus, weil sie so einen Fall noch nicht hatten.

Was ich ihm anbieten konnte war ihm Arbeiten von mir zu zeigen, das Abschlusszeugnis vom 1BFZ in Freiburg, das ja als vollwertiges erstes Lehrjahr zählt, und 2 Zeugnisse von Schreinern bei denen ich Praktika gemacht hab. Außerdem die TSM Kurse. Zusammen mit der Erwähnung von Ingos Ablauf, sprich: auch keine berufliche Tätigkeit in einem Betrieb, Werkstatt zuhause, Zwischenprüfung ablegen und dann Gesellenstück zuhause bauen, war der Vorsitzende vom PA eigentlich schon so weit dass er das auch irgendwie ermöglichen wollte. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft ging dann alles ganz schnell. Gebühr überwiesen hat ich kurz darauf meine Zwischenprüfung.

Für mich persönlich hat immer am besten funktioniert direkt mit den zuständigen Personen zu sprechen. Ich weiss nicht was aus meinem Fall geworden wäre wenn ich ne Mail an die Kreishandwerkerschaft geschrieben hätte. Man is halt direkt im Dialog.

Ne recht aktuelle Abschlussprüfung könnt ich dir auch als PDF schicken. Is eine für Schreiner, nicht für Zimmerer.
 

uli2003

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Dabei steht in der Prüfungsordnung explizit drin, dass bei Glaubhaftmachung vom Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeiten jeder zur Prüfung zuzulassen ist.
In der Ausbildungsordnung steht das gar nicht drin. Das steht im §45 BBiG. Und dort steht:

"Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist,"....

"Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden,"

Das heißt:
Niemand muss einen externen Prüfling zulassen, wenn er die gesetzlichen Kriterien nicht erfüllt. Es liegt im Ermessen der Innung bzw. des Prüfungsausschusses. Wenn solche Fälle beispielsweise an die hiesige KH gelangen, werden sie an die Innung weitergereicht und dann an mich als PA-Vorsitzenden. Und ich prüfe dann die Voraussetzungen, indem ich mich mit dem Menschen und den Betrieben unterhalte und mir die Nachweise ansehe.
 
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fahe

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...und demnächst ziehen alle mit solchen Wünschen einfach einmal um... in den schönen Landkreis Warendorf... :emoji_wink:
 

Jo_Bli

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@Lorenzo @uli2003
Vielen Dank für die schnellen, ausführlichen Rückmeldungen!
Da habe ich mich wohl etwas verlesen gehabt :emoji_wink:
Dann telefoniere ich demnächst mal mit den entsprechenden Funktionsträgern, und werde berichten, falls sich bei mir etwas ergibt.

Nochmals vielen Dank!
LG
 

Maho68

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Das kann man auch im Internet so finden.
Auch zu einer Gesellenprüfung ohne "normale" Ausbildung gibt es Infos.

https://www.hwk-koblenz.de/artikel/pruefungen-52,316,278.html

oder

https://www.ibb.com/umschulungen/externenpruefung

Kurzer Hinweis zu einer Umschulung mit Unterstützung durch Agentur für Arbeit/Jobcenter/Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft (sog. KOSTENTRÄGER). Da muss der Mensch immer formale Voraussetzungen erfüllen, die je nach Institution sehr unterschiedlich sind.
Alles nicht mal eben so zu regeln, auch trotz "Fachkräftemangel", wir sind schließlich in der BRD (das B steht oft für Bürokratie).

Trotzdem, wenn du das willst kannst du bestimmt deinen Weg finden.

Wünsche dir Mut, gute Nerven und Glück dabei!
Zitat"wir sind schließlich in der BRD (das B steht oft für Bürokratie)". deshalb mein Lach smilie , du hast es treffend auf den Punkt gebracht ! Man könnte auch Kleinstaaterei sagen :emoji_grin:

@Flottonas : schön und gut mit 38 J. nochmal anzufangen was Neues .
Aber wenn man bereits Rückenleiden und wirbelsäulenleiden hat,würd ich mir das nicht antun als zukünftiger Tischler oder Zimmerer . Es sei denn, du bist bereit nebenbei jeden tag zweimal ne halbe Rückengymnastik zu absolvieren zur vorbeugung weiterer schäden :emoji_upside_down:
 

Christoph1981

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Zitat"wir sind schließlich in der BRD (das B steht oft für Bürokratie)". deshalb mein Lach smilie , du hast es treffend auf den Punkt gebracht ! Man könnte auch Kleinstaaterei sagen :emoji_grin:

@Flottonas : schön und gut mit 38 J. nochmal anzufangen was Neues .
Aber wenn man bereits Rückenleiden und wirbelsäulenleiden hat,würd ich mir das nicht antun als zukünftiger Tischler oder Zimmerer . Es sei denn, du bist bereit nebenbei jeden tag zweimal ne halbe Rückengymnastik zu absolvieren zur vorbeugung weiterer schäden :emoji_upside_down:
Ja, ich weiß leider genau wovon ich da schreibe, da ich selber ein kleines Rad in diesem "Behördenapparat" bin, allerdings vor fast 20 Jahren als Quereinsteiger reingekommen (zuvor als Bürger mehrmals kurze Kontakte meist unerfreulicher Art).

Es gibt aber (wie eigentlich überall) auch fähige und Menschliche Mitarbeiter/innen dort :emoji_slight_smile:
 
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