carports gewerblich bauen

predatorklein

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einfach , schreib verkaufen ihnen ein ... auf die rechnung und nicht das bauen eines car...

Moin

Auf dem Papier eine klasse Sache,aber die Realität sieht anders aus .

Du brauchst nur einen Kollegen der dich auf dem Kicker hat und sei es nur weil du ihm einen Auftrag weggeschnappt hast und der dich dann meldet und du hast eine Menge Ärger.

Gab´s bei uns in der Region schn einige Fälle,hier gibt´s auch eine Menge Schreiner geballt auf engem Raum die sich (teilweise) ums Futter streiten.

Wo kein Kläger da kein Richter,aber wenn mal jemand klagt hat man schnell eine Menge Ärger am Hals.

Solche Sachen klärt man am besten bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist :emoji_wink:

Ein Bekannter von uns hat einen Zimmermannsmeister auf 400 € Basis im Betrieb.
Der macht dem die Berechnungen und arbeitet sogar stundenweise mit an den Projekten.

Alles völlig legal :emoji_slight_smile:

Nicht vergessen sollte man auch die rechtlichen Konsequenzen wenn bei deinem Carport mal was schiefläuft und ein Sachschaden oder noch schlimmer ein Personenschaden ensteht :eek:

Gruß
 

Jens2001

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Naja, ganz ehrlich Meister und statische Berechnungen...
es mag einzelne geben die das wirklich gut können aber die meisten Handwerksmeister haben ihre Stärken ganz klar auf anderen Gebieten!
Und woher weiß ich das, weil ich genau das immer mal wieder an der Meisterschule lehre, allerdings bei den Metallbaumeistern...

lg Jens
 

SteffenH

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Und wenn ich mir einen Bäckermeister auf 400€ anstelle darf ich Brötchen backen und verkaufen? Entschuldige die Ironie, aber das halte ich für äusserst unwahrscheinlich.
 

Mitglied 42582

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Vieleicht wird so der Traum von den frischen Brörchen jeden Morgen war:emoji_grin:


Ein Tischler ist wenigstens Berufsverwand mit einem Zimmermann. Was genau geht und was nicht müsste man wohl mal nachlesen in den entsprechenden Gesetzestexten.
 

Besserwisser

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Ich darf das ausführen, was mein Rolleneintrag her gibt.
Wenn ich einen Zimmerermeister einstelle, darf ich keinen Furz mehr. Erst, wenn ich das rollenmässig eintragen lasse, darf ich auch Zimmererarbeiten auführen. Dann bin ich aber auch ne Zimmerei mit entsprechender Gefahreneinstufung und sonstigen, allgemein für Zimmereien gültigen Auflagen.
Und auf 400 Euro läuft das nicht, ein Konzessionsträger muss Vollzeit (oder in der Richtung) anwesned sein.
 

magmog

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guude,

grundsätzlich sind in allen Bundesländern CPs baugenehmigungspflichtig,
auch für die aus dem Baumarkt.
baust Du ohne kann der kunde bei behördenärger von Dir das Geld
zurückverlangen und den Rückbau auch.
außerdem kannst Du von der
baubehörde eine strafe wg. schwarzbauens bekommen,
in harten fällen fragt noch der Staatsanwalt freundlich nach.
-------------------
korrektur: in vielen Bundesländern, nicht in allen bzw erst
ab einer gewissen größe ist eine Baugenehmigung notwendig.
in einigen Bundesländern zwar genemigungsfrei,
jedoch sind lokale Vorschriften einzuhalten.
-------------------------
abgesehen davon istzubedenken, dass Du im Schadensfall voll haftest und
eine haftpflichtversicherung wg. illegalen handelns nicht zu
zahlen braucht, aber dafür wieder der Staatsanwalt zum hochnotpeinlichen
interview beim Kadi einlädt.

baust Du legal, braucht es statik, Genehmigung....
auch dann handelt es sich noch um ein "gefahrengeneigtes
Handwerk", ergo braucht es qualifizerte fachkenntnis,
also einen fachbezogenen Meistertitel oder gleichwertiges.

in 98% aller fälle geht's mit den schwarzbauten gut, aaaber...
 

Gast aus Belgien

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guude,

grundsätzlich sind in allen Bundesländern CPs baugenehmigungspflichtig,
auch für die aus dem Baumarkt.
baust Du ohne kann der kunde bei behördenärger von Dir das Geld
zurückverlangen und den Rückbau auch.
außerdem kannst Du von der
baubehörde eine strafe wg. schwarzbauens bekommen,
in harten fällen fragt noch der Staatsanwalt freundlich nach.

...

Baugenehmigung Carport – Sind Carports baugenehmigungspflichtig?



In Deutschland ist die jeweilige Landesbauordnung entscheidend

Wie andere Bauvorhaben auch fällt der Bau eines Carports in Deutschland unter die Zuständigkeit der Länder, es gilt also die jeweils gültige Landesbauordnung (LB:emoji_open_mouth:. In einigen Bundesländern ist die Errichtung genehmigungsfrei möglich, während in anderen Ländern die Einreichung eines vollständigen Bauantrages mit statischer Berechnung oder zumindest eine Bauanzeige gefordert wird.

In Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kann ein Carport ohne behördliche Genehmigung errichtet werden. Dennoch sind die baurechtlichen Vorschriften einzuhalten, welche sich aus dem Nachbarrecht, der Baunutzungsverordnung (BauNV:emoji_open_mouth: und dem Bebauungsplan, soweit vorhanden, ergeben. In einigen Fällen ist eine Baugenehmigung nur dann erforderlich, wenn der Fahrzeugunterstand an das Nachbargrundstück grenzt.
Quelle: Baugenehmigung Carport - Sind Carports baugenehmigungspflichtig?

Aber gewerblich würde ich da ohne amtliche Info meine Hände nicht reinstecken .....
 

RalphSchlimm

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Man beachte das kleine (aber entscheidene) Wörtchen KANN. Es kommt auf den Carport an.
 

beppob

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baugenehmigung

guude,

grundsätzlich sind in allen Bundesländern CPs baugenehmigungspflichtig,
auch für die aus dem Baumarkt.
baust Du ohne kann der kunde bei behördenärger von Dir das Geld
zurückverlangen und den Rückbau auch.
außerdem kannst Du von der
baubehörde eine strafe wg. schwarzbauens bekommen,
in harten fällen fragt noch der Staatsanwalt freundlich nach.
-------------------
korrektur: in vielen Bundesländern, nicht in allen bzw erst
ab einer gewissen größe ist eine Baugenehmigung notwendig.
in einigen Bundesländern zwar genemigungsfrei,
jedoch sind lokale Vorschriften einzuhalten.
-------------------------
abgesehen davon istzubedenken, dass Du im Schadensfall voll haftest und
eine haftpflichtversicherung wg. illegalen handelns nicht zu
zahlen braucht, aber dafür wieder der Staatsanwalt zum hochnotpeinlichen
interview beim Kadi einlädt.

baust Du legal, braucht es statik, Genehmigung....
auch dann handelt es sich noch um ein "gefahrengeneigtes
Handwerk", ergo braucht es qualifizerte fachkenntnis,
also einen fachbezogenen Meistertitel oder gleichwertiges.

in 98% aller fälle geht's mit den schwarzbauten gut, aaaber...


Mahlzeit zusammen,

also ich beobachte den Bauausschuss unserer gemeinde auch mit viel Interesse, aber einen Bauantrag für an Carport hat da noch keiner gestellt, außer das vorhaben liegt im Außenbereich, aber Innerorts sind die Dinger, meines Wissens, nicht genehmigungspflichtig.
und ist das die Aufgabe vom Handwerker zu kontrollieren, ob der Bauherr eine gültige Baugenehmigung hat :confused:

aber es gibt nichts, was es nicht gibt :rolleyes:
 

WoodenCarpenter

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Laß Dir von einem Zimmermeister (wichtig: muß selber Unternehmer sein, mit Betriebshaftpflicht und allem anderen PiPaPo) einen Werkplan mit Statik fertigen, gib Ihm dafür eine Summe x, die jedesmal wenn Du auf den Standard-Werkplan zurückgreifst und danach ein Carport fertigst fällig wird. Stichwort: Lizenzvergabe

Dabei auch wichtig: Windlast- und Schneelastzonen müssen gleich bleiben, sonst wird eine Neuberechnung fällig. Abhilfe wenn Du Dich in einem Bereich befindest, in dem die Wind- oder Schneelastzonen wechseln wäre, einfach die höhere nehmen.

Dieses Prinzip gibt es auch bei Hallenbauten, da gibt es (gab es?) z. B. vom Bruderverlag eine Abteilung Holzingenieurbau, die Statiken und Werkpläne für diverse Stützweiten und Binderabstände "aus der Schublade" heraus verkauften. Die Statik wurde (in Bayern bei Stützweiten über 12,00 m, alles andere durfte der Zimmermeister eigenverantwortlich planen, weiß nicht ob das noch so ist, der Trend geht ja dazu, selbst für ne Dackelgarage ne Statik zu benötigen) dann zum Eingabeplan mit eingereicht, oft reichte ein Blick des Prüfingenieurs auf die Legende des Statikplanes, der dort dann als Fachplaner des Tragewerkes den Bruderverlag las und das Ding war "durchgewinkt".

Aufgrund der Novellierung der HWO von 1996 ist es durchaus möglich, in Artverwandten Gewerken zu "wildern", so ist es prinzipiell nicht unmöglich, daß der Schreiner auch Dachstühle (oder kleiner: Gauben mit den entsprechenden Änderungen der Tragstruktur des Daches) machen darf, im Gegenzug dürfte der Zimmerer auch Möbel bauen... Der konkrete, mich betreffende Fall war, daß der Dachdecker ab diesem Zeitpunkt auch Dachstühle mit fertigen durfte, ich durfte dafür Dächer mit Tonziegel und Betondachsteinen in unbegrenzter Menge eindecken, bis dato war das auf 500 m² pro Jahr beschränkt.

Über Sinn und Unsinn dieser Regelung kann man streiten. Wichtig ist ein entsprechender Eintrag in die Handwerksrolle. Ob es sich dann natürlich auch noch lohnt ist die nächste Frage, denn der Eintrag zieht einen Rattenschwanz nach sich. BG, Betriebshaftpflicht, Kammerbeiträge etc. pp.

EDIT: @beppop: Naja, kommt auf die Größe und Komplexität des Carports an und ob im Bebauungsplan überhaupt welche vorgesehen sind. Ich habe bei uns in der Gegend noch keinen Bauantrag auf Genehmigung eines Carports gestellt, im Landkreis Fürth sah das schon anders aus, da habe ich für zwei Carports Bauanträge gestellt. Normalerweise handelt es sich bei Carports um "einfache, freie Bauten", die (zumindest in BY) nicht genehmigungspflichtig sind (waren).
 

Jens2001

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naja, ihr müßt hier aber zwei prinzipielle Dinge trennen...
nämlich kann ich das technisch und darf ich das bürokratisch!

1. der technische Aspekt der der fachgerechten Ausführung (Statik, Baugenehmigung) diesen kann ich ja durch Bauantrag und Statik nachweisen (Statiker, Ingenieur, Architekt)
2. das bürokratische in Form der Handwerksordnung entweder Meisterbetrieb odere eben durch EU Recht umgehen

der Punkt Versicherung bleíbt auf jeden Fall


lg
 

WoodenCarpenter

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2. das bürokratische in Form der Handwerksordnung entweder Meisterbetrieb odere eben durch EU Recht umgehen

Ich bin der Meinung, sobald er das Ganze mit der Typenstatik aufzieht hat er kein Problem, da ein Carport eigentlich als technisch nicht schwierig einzustufen ist. Es handelt sich weder um unübersichtliche Spannweiten noch um Räume, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen gedacht sind.
 

Annimi

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Beispiel: Baugenemigung für Carport 2000 in Hessen

1. der technische Aspekt der der fachgerechten Ausführung (Statik, Baugenehmigung) diesen kann ich ja durch Bauantrag und Statik nachweisen (Statiker, Ingenieur, Architekt)

Praktikum, 2. Sem. Architektur > Bauantrag für Carport, Inhalt war Lageplan+GR+Ansichten+Schnitt+Kopie Statik (andererer Carport)+Einverständniserklärung Nachbar (Grenzbebauung)+Entwässerungsplan (Zisternenanschluss).

- Die Bauvorlageverordnung regelt in jedem Bundesland wer bei welcher Qualifizierung welche Bauten zur Genehmigung einreichen darf.
- Statik kommt vom Statiker (nicht Architekt, der muss es lesen und halbwegs verstehen können).
- Parkplatz und Stellplatz definieren zum Teil die Gemeindesatzungen, kann im einen Ort bei 2,7x6,5m und im Nachbarort bei 2,5x6m liegen.
(das mal ohne Garantie auf Vollständigkeit)

Vermutlich wird's auf'm Land lockerer gehandhabt als in der Stadt wegen Regenwasser usw.
 

Brett

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Guten Abend,

mein Vorschlag:

zur Baugenehmigungsbehörde gehen und dort sich beraten lassen was zur Errichtung von Carports an Unterlagen notwendig ist. (wird z. B. eine Statik von einem Zimmermeister erstellt und eine Baugenehmigung ist erforderlich, dann muß diese von einem Prüfingenieur für Statik geprüft werden - so in Niedersachsen- wo ein Carport (offene Kleingarage) grundsätzlich genehmigpflichtig ist.)
Ist dieses geklärt, dann bei der Handwerkskammer nachfragen ob das Abbinden und Aufstellen eines Carports nach den entsprechenden Unterlagen von einem Montage-/Trockenbaubetrieb durchgeführt werden darf.

Der Ersteller dieses Beitrages hat sich ja bis jetzt nicht mehr gemeldet und
hat wahrscheinlich entsprechende Erkundigungen bereits eingeholt und ist jetzt durch die Antworten der o. g. Instanzen in Schockstarre gefallen.

Gruß Brett
 

SteffenH

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bei der Handwerkskammer nachfragen ob das Abbinden und Aufstellen eines Carports nach den entsprechenden Unterlagen von einem Montage-/Trockenbaubetrieb durchgeführt werden darf.

Das schallende Gelächter bedeutet dann wahrscheinlich "nein". :emoji_grin:
 

haass

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nun mische ich mich mal in die diskussion mit ein, nachdem ich wochenlang mitgelesen habe.
die sache ist völlig eindeutig geregelt. seht mal einfach in die bauordnungen der länder. ( im www. zu finden)
dort gibt es generell ein vereinfachtes genehmigungsverfahren für "kleinere" vorhaben.
das bedeutet, dass der entwurfsverfasser für die baurechtliche konformität des bauwerks haftet und dieses gegenüber der behörde erklärt. damit entfällt eine umfangreiche und langwierige prüfung seitens der behörde, aber der verfasser des antrages haftet in vollem umfang. dieses baurechtlich und statisch.
wenn du das auf dich beziehst, würde ich, sofern nicht eindeutig vom fach, die finger davon lassen.
für den bauantrag benötigst du in jedem fall einen planvorlageberechtigen entwurfsverfasser, i.d.r. architekt.
der umfang und inhalt des bauantrages ist der gleiche wie für ein kreiskrankenhaus, also lageplan, bauzeichungen, statik, baubeschreibung, techn. berechnungen. das ganze, je nach amt, 3 - 5 fach.

alles in der bauordnung des jeweiligen landes nachzulesen.
gruss heiner
 
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