seschmi
ww-robinie
Wer sagt Dir denn, das Zanotta keine Lizenz hat? Soweit ist weiß, hat Bill auch mit denen zusammengearbeitet.
Grundsätzlich ist es so: Ob das Urheberrecht anwendbar ist, hängt davon ab, ob ein Möbelstück als schöpferisches Werk (im Sinne von Kunstwerk) gilt. Da gibt es unterschiedliche Sichtweisen, auch je nach Land.
Der Ulmer Hocker dürfte aber recht klar als „Werk“ gelten, steht er doch in zahlreichen Museen. Ich hätte aber keine Bedenken, den Möbelhaus-Tisch in meinem Esszimmer nachzubauen, den würde ich jetzt als Gebrauchsgegenstand bezeichnen.
Lustigerweise werden ja heute die meisten Urheberrechtsprozesse um Bauhaus-Möbel geführt - obwohl sich ja ausgerechnet einige der Bauhaus-Protagonisten sicher energisch dagegen gewehrt hätten, dass ihre Produkte Kunstwerke seien. Und jetzt beanspruchen ihre Erben damit den Schutz...
Aber sei‘s drum, für den Ulmer Hocker gibt es genug Gründe, dass es sich um ein schöpferisches Werk handelt. Schau Dir mal die Preise für die Originale an...
Grundsätzlich ist es so: Ob das Urheberrecht anwendbar ist, hängt davon ab, ob ein Möbelstück als schöpferisches Werk (im Sinne von Kunstwerk) gilt. Da gibt es unterschiedliche Sichtweisen, auch je nach Land.
Der Ulmer Hocker dürfte aber recht klar als „Werk“ gelten, steht er doch in zahlreichen Museen. Ich hätte aber keine Bedenken, den Möbelhaus-Tisch in meinem Esszimmer nachzubauen, den würde ich jetzt als Gebrauchsgegenstand bezeichnen.
Lustigerweise werden ja heute die meisten Urheberrechtsprozesse um Bauhaus-Möbel geführt - obwohl sich ja ausgerechnet einige der Bauhaus-Protagonisten sicher energisch dagegen gewehrt hätten, dass ihre Produkte Kunstwerke seien. Und jetzt beanspruchen ihre Erben damit den Schutz...
Aber sei‘s drum, für den Ulmer Hocker gibt es genug Gründe, dass es sich um ein schöpferisches Werk handelt. Schau Dir mal die Preise für die Originale an...