Das Hobby zum Nebenberuf machen....

miezekater

ww-eiche
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... als stiller Mitleser möchte ich dem Robert mal danken für das "Plaudern aus dem Nähkästchen". Wissen und Erfahrung aus Erster Hand ist immer Gold wert.

Gruß, Klaus
 

Fritze

ww-eiche
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Beschäftige dich mal mit dem Thema " Reisegewerbeschein ". Ich würde sogar meinen das es dazu im Netz auch eine Seite gibt.
Du könntest auch mal ein Steuerbüro oder Finanzamt fragen ob es Freigrenzen gibt was du dazuverdienen darfst. Wenn du darunter liegst brauchst du nicht mal ein Gewerbe anmelden.
Handwerkskammer fragen seh ich schwarz. Zu 99,9% wird dabei rauskommen, Ist nicht, geht nicht, passt uns nicht, geht uns gegen den Strich. Falls doch was geht wirst du zu 100% mit unsinnigen Beiträgen abgezockt.
Mal ganz genau genommen brauchst du sogar nur um ein Vogelhaus zu bauen und zu Verkaufen ein Meister. In der Praxis gilt aber, wo kein Kläger da kein Richter.
Gruß!
 

Sägenbremser

ww-robinie
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Wollte das Thema eigentlich ruhen lassen
bis der TO seine Hausaufgaben hinter sich
gebracht hat, aber beim lesen seines #12
Beitrags ist was bei mir hängen geblieben,
das mich stutzig werden liess.

Die grundsätzliche Einstellung das es in
diesem, unserem Land doch noch an der
behördlichen Willkür scheitern könnte, so
in etwa steht es dort geschrieben, scheint
mir eine denkbar schlechte Grundhaltung
zu sein um ein produzierendes Gewerbe in
Deutschland zu eröffnen. Jeder muss sein
ganzes Betriebsleben mit diesen Institutionen
arbeiten, sie sinnvoll nutzen lernen und auch
ein Verhältnis gegenseitigen Vertrauens auf-
bauen wollen. Vertrauen ist die Grundlage in
jeder Geschäftsbeziehung, die alte Hanse hat
das als ersten Leitgedanken geprägt und die
Herren hatten bestimmt unter der Willkür von
Kirche und Fürsten noch sehr viel berechtigte
Gründe zu jammern.

Würde mal empfehlen die beliebte Sendung
"Goodbey Deutschland" anzusehen um sich
näher mit der Problematik einer Geschäfts-
gründung in Ländern ohne geregelte Zulassung,
aber ordentlich offenen Taschen zu beschäftigen.

Meine freundlich gemeinte Frage nach Bildern der
Garderobenobjekte ist ja aus Wettbewerbsgründen
negativ bescheinigt worden. Ich hätte diese Chance
bestimmt nutzen wollen, mehr Feedback mit sach-
kundiger Anmerkung, wird es für lau kaum geben.

Denny, bist du mal auf einer der grossen Leitmessen
des Möbelhandels gewesen? Wenn du da ein wirklich
gutes Produkt lancierst, wird dir auffallen das am vor-
letzten Messetag schon Prospekte/Preislisten deines
Entwurfes an vielen Ständen zu bekommen sind, die
aber nicht aus deinem Heimatland kommen. Wenn du
da den Messestand gerade wieder eingeladen hast, laufen
in anderen Ländern schon die Produktionversuche ab, sind
optimiert worden und das Produkt wirft auch noch Geld ab.
Das zu deiner Geheimhaltung:emoji_slight_smile:

Ansonsten viel Erfolg, Harald
 

heiko-rech

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Hallo,

Robert hat ja schon einiges sehr gut auf den Punkt gebracht. Was viele, die sich neu mit dem Thema Selbstständigkeit beschäftigen nicht bedenken ist, dass es an den wenigsten Stellen einen Unterschied macht, ob man ein Hauptgewerbe betreibt, oder ein Nebengewerbe. Die rechte und Pflichten sind zu 90% die gleichen.

Meine Empfehlung wäre, einen Termin bei einem Steuerberater zu machen und mal Zahlen sprechen zu lassen. Welche Steuerbelastung ist zu erwarten, welche Beiträge, Versicherungen, Nebenkosten werden fällig usw. Das kostet zwar erst einmal Geld, lohnt sich aber.

Und nicht zu vergessen: Lohnt sich der ganze Aufwand am ende noch?

Es kann übrigens sein, dass auch bei einer Nebentätigkeit Krankenkassenbeiträge fällig werden.


Gruß

Heiko
 

uli2003

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Die vielen Betriebe die Tische,Bänke und Ähnliches im
Netz mit frei wählbaren Grössen+ Holzarten anbieten,
sind ja teilweise auch keine Handwerksbetriebe. Ob die
nun überhaupt selber fertigen, oder Losgrössen an die
Tischlereien weiter geben weiss ich nicht.

Es gibt in der Herstellung nur die Unterscheidung zwischen Künstler, Industrie (Serie) oder Handwerk.

Stellst du Möbel in größerem Umfang selber handwerklich her, fällst du in den Zuständigkeitsbereich der HWK -> Befähigungsnachweis nötig.

Unter Umständen kannst du mit eigener Herstellung sogar ein Mischbetrieb sein, und der HWK und IHK zugehörig sein müssen.

Zudem solltest du dir das Handwerk nicht zu leicht vorstellen. 'Mal eben' eine Serie Möbel zu starten und gewinnbringend zu verkaufen ist nicht sooo einfach.
Das FA will auch Zahlen sehen, wenn nur Vorsteuer gezogen, aber kaum Umsatzsteuer entrichtet wird, werden die ganz schnell komisch..

Grüße
Uli
 

Holz-Fritze

ww-robinie
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Kann vieleicht hier gemeint sein, dass du als Subunternehmer für Tischlereien arbeitest?
Auch hier hast du deinen Tischlermeister als Unternehmer vorgestetzt.
Nichts anderes als ob du als Geselle oder Hilfsarbeiter bei diesem arbeitets.
Nur als Lohnunternehmer auf eigene Kasse.

in #18 habe ich genau beschrieben was damit gemeint ist.
 
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