Datenschutzgrundverordnung DSGVO

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
13.972
Alter
57
Ort
Wadersloh
Ich informiere die Bestandskunden nicht. Ich speichere auch keine nicht vertragstelevanten Daten.
Dann benötige ich auch keine Einwilligung.
Nach 10-30 Jahren greift die Löschungspflicht, dann werden die Daten gelöscht.
Wer die Daten länger behalten möchte, holt sich halt eine Einwilligung.

Daten in Schriftform dürfen ruhig auf dem Schreibtisch liegen, wenn beauftragte Personen Zugriff haben, und der Raum sonst gegen Zutritt gesichert ist.
Beispielsweise die Putzfrau muss somit ebenfalls belehrt werden.

Es wird auch nicht am 25. der Datenschutzbeauftragte vor der Tür stehen.
Das Gesetz wurde für die ‚großen‘ gemacht, gilt aber natürlich auch für die kleinen.

Ratsam ist eine Änderung der Website, damit die Bots ‚DSGVO‘ ausreichend finden.
Dann sollte man schon aus dem Fokus sein.
Und ich hoffe mal, dass unsere Kollegen sich nicht dazu herablassen, mit Abmahnsnwälten
zu kooperieren. Denn alleine dürfen die Anwälte das nicht, allenfalls die Wettbewerbszentrale.

Übrigens ist die DSGVO nicht neu - wir befinden uns am Ende der zweijährigen Übergangsfrist.
Wie jedes Jahr kommt Weihnachten ganz plötzlich.
 
Oben Unten