Das wären dann bei uns alle Gehölze ab 80cm Durchmesser in 1m Höhe oder bei mehrstämmigen Gehölzen, sofern ein Stamm mindestens 40cm hat und in Summe dann 80cm haben.
Dem entgegen steht ein Beschluss des Landkreises von 2019 dass auf eine baumschutzverordnung im Landkreis grundsätzlich verzichtet wird. Begründung: zu hoher Verwaltungsaufwand da zuvor über 95% der Anträge genehmigt wurden und das in keinem Verhältnis steht.
Dem entgegen steht ein Beschluss des Landkreises von 2019 dass auf eine baumschutzverordnung im Landkreis grundsätzlich verzichtet wird. Begründung: zu hoher Verwaltungsaufwand da zuvor über 95% der Anträge genehmigt wurden und das in keinem Verhältnis steht.