Eine kleine Frage an die Elektriker hier - Berührungsschutz?

uli2003

ww-robinie
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Hier sind ja recht viele Spezis auf dem Gebiet unterwegs, vielleicht kann mir jemand eine Richtlinie nennen, folgender Sachverhalt:

Ich habe in einer HF-Abschirmung eine Beleuchtung eingesetzt.
Zur Durchführung in die Abschirmung entsprechende Durchgangsfilter verwendet.
Nun meint der Auftraggeber, ich müsste einen Berührungsschutz installieren, weil eine Spannungsfestigkeit von 250V auf dem Filter aufgedruckt ist.
Bei den Bestandsfiltern mit 49V Aufdruck sei das nicht nötig?
Die Betriebsspannung ist in beiden Fällen 24V.

Ich finde das unnötig, was denkt ihr?
 

Time_to_wonder

ww-robinie
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Ein NYY hat nach Datenblatt ne Betriebsspannung von 1 kV...

Schrauben wir mal gemeinsam ein Radio auf und lesen die Spannungsfestigkeit von dort eingebauten Kondensatoren etc. ab.

Recht absurde These des Auftraggebers. Gibt es ne EFK, die ihn davon abbringt?

Die Schutzmaßnahme ist ja wohl eindeutig SELV oder PELV, das ändert sich ganz sicher nicht durch Austausch des Bauteils. Wäre dem so, wären ganz andere Maßnahmen als nur Berührungsschutz erforderlich.
 
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WinfriedM

ww-robinie
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Ist das ein Aprilscherz? :emoji_grin:

Wenn ich es nicht völlig falsch verstanden habe, sehe ich es so, wie bei Kondensatoren: Wenn ein Kondensator mit 600V spezifiziert ist und ich den in einer 5 V Schaltung verwende, brauchts keinen Berührungsschutz und ich werde dort auch nie 600V sehen.
 

uli2003

ww-robinie
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In der Regel sind elektronische Schaltungen berührungsgeschützt. In diesem Fall geht es um die immer offen zugängliche Seite der Filterplatte im Technikraum.
Auch NY Kabel liegen nicht einfach offen im Raum herum.
Vielleicht finde ich ja noch heraus, worauf der Wunsch beruht.
 

WinfriedM

ww-robinie
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Klar baut man Elektronik auch aus anderen Gründen in ein Gehäuse, manche empfindlichen Signale würden sonst gestört, wenn man versehentlich dran kommt. Oder irgendwelche Umwelteinflüsse - Staub. Flüssigkeiten etc. Aber soweit ich verstanden habe, soll nur deshalb ein zusätzlicher Berührungsschutz rein, weil ein Filter von 49 V auf 250 V Spannungsangabe getauscht wurde. Das wäre irgendwie nicht logisch nachvollziehbar.
 

uli2003

ww-robinie
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Nicht getauscht, sondern erweitert. Die 49V Filter dürfen ohne Schutz bleiben.
Und - warum sind die eigentlich auf exakt 49V bemessen? Das ist ungewöhnlich und kann nur mit der Sicherstellung von Kleinstspannungen zu tun haben, denn die Ausnahmen der DIN EN 50274 sagen:

– Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen, die mit Spannungen bis AC 50 V oder DC 120 V betrieben werden und sichere Trennung nach EN 61140 zwischen diesen Stromkreisen und anderen gegeben ist,
ANMERKUNG Spannungen, die über Einrichtungen wie Spartransformatoren, Potentiometer, Halbleiterbauelemente und dergleichen erzeugt werden, erfüllen diese Anforderung nicht.

Gehören Schaltnetzteile auch dazu?
 

Time_to_wonder

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In der Regel sind elektronische Schaltungen berührungsgeschützt.

Aber nicht als elektrotechnische Schutzmaßnahme, bei Schutzkleinspannung gibt es keine Vorgabe dazu. Beispiele:
  • Märklin-Bahn, spannungsführende Schienen sind ohne Weiteres berührbar,
  • Carrera-Bahn, genauso,
  • Lightning-Stecker am Handy-Ladegerät,
  • Kontakte am Metabo-Akkuladegerät,
  • Cinch-Audiostecker,
  • Hohlstecker am Laptop-Netzteil.
Solange eine sichere Trennung zwischen 230V-Primärseite und Kleinspannungs-Sekundärseite erfüllt ist und die von Dir genannten Spannungs-Obergrenzen eingehalten werden, gilt PELV bzw. SELV.

Hast Du Zugriff auf die VDE 0100-410? (Ansonsten gern PN!) Im Abschnitt 414 ist hier alles im Detail beschrieben.
 
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