Erfahrungen mit Etsy-shop oder ähnlichem als Nebenberuf

Gitarrenbauer

ww-ahorn
Registriert
3. November 2016
Beiträge
110
Ein anderes Thema!
Wie läuft das mit der Anmeldung verschiedener Gewerbe?
Angenommen ich melde jetzt Kunsthandwerk an:
darf ich dann auch mal ein stück rohes holz verkaufen?
wenn ja, darf ich dann auch holz im größeren Stil verkaufen, oder brauch ich dann zusätzlich ein Handelsgewerbe?

Und unterliege ich mit meiner Werkstatt irgendwelchen Vorschriften? Hinsichtlich Absaugung und Sicherheitseinrichtung an Maschinen zb.
Oder bin ich da für mich selbst verantwortlich (Mitarbeiter wirds keine geben)
 

werists

ww-robinie
Registriert
24. Juni 2014
Beiträge
1.059
Ort
Odenwald
darf ich dann auch mal ein stück rohes holz verkaufen?
wenn ja, darf ich dann auch holz im größeren Stil verkaufen,
1. Ja
2. Nein, es sei denn Du nimmst es in der Gewerbeanmeldung mit auf .

Und unterliege ich mit meiner Werkstatt irgendwelchen Vorschriften?
Als Einzelkämpfer ist die BG nicht für Dich zuständig. Aber Brandschutz, Lärmschutz, Gewerberecht gilt natürlich.
Ein Gründerseminar ist empfehlenswert.[/QUOTE]
 

werists

ww-robinie
Registriert
24. Juni 2014
Beiträge
1.059
Ort
Odenwald
Sicher mit der BG? Bei mir haben die sich nämlich nach der Gewerbeanmeldung gemeldet zwecks Beitritt.

Gruß,
David
Ja, melden tun die sich. Die wollen ja wissen ob und wie viele MA es gibt. Den Fragebogen bekommt jeder nach der Gewerbeanmeldung.
Außerdem kann man sich auch als Inhaber freiwillig versichern, muss man aber nicht.
 

Handjive

ww-eiche
Registriert
9. April 2017
Beiträge
316
Ort
56348 Patersberg
Eine künstlerische Tätigkeit gehört zum Freien Beruf und unterliegt nicht der Gewerbeordnung; es muss also auch kein Gewerbe angemeldet werden.

Ob es künstlerische Tätigkeiten sind ist manchmal strittig.
Nach der Gesetzeslage und der Rechtsprechung müssen die folgenden Faktoren vorliegen:
eine eigenschöpferische Leistung muss erbracht werden,
in der eine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und
die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine künstlerische Gestaltungshöhe erreicht.

Bei Einzelstücken wird schon mal eher ein Kunstwerk angenommen, als bei Serienprodukten.
Und ob ein Stück Holz die obigen Kriterien erfüllt, wage ich persönlich etwas zu bezweifeln.

Gruss

peter
 
Zuletzt bearbeitet:

derdad

Moderator
Registriert
3. Juli 2005
Beiträge
5.449
Ort
Wien/österreich
Ein anderes Thema!
Wie läuft das mit der Anmeldung verschiedener Gewerbe?
Angenommen ich melde jetzt Kunsthandwerk an:
darf ich dann auch mal ein stück rohes holz verkaufen?
wenn ja, darf ich dann auch holz im größeren Stil verkaufen, oder brauch ich dann zusätzlich ein Handelsgewerbe?

Und unterliege ich mit meiner Werkstatt irgendwelchen Vorschriften? Hinsichtlich Absaugung und Sicherheitseinrichtung an Maschinen zb.
Oder bin ich da für mich selbst verantwortlich (Mitarbeiter wirds keine geben)
Frag einfach bei der Wirtschaftskammer. Ich nehme noch immer an du willst es in Österreich machen. Da gibts es Unterschiede zu Deutschland,
Bzgl. Betriebsstätte: Als Einmannbetrieb wird zwar die AUVA, also die Unfallversicherung wenig sagen, es gibt aber immer noch die Zulassung zwecks Lärm-, Staub-, und anderer Belästigung gegnüber den Nachbarn.
Man darf in Ö 15% des Umsatzes durch "Artfremdes Gewerbe" machen ohne dafür ein eigenes Gewerbe anzumelden.
LG Gerhard
 

Konzertheld

ww-ahorn
Registriert
17. Mai 2021
Beiträge
122
Ort
Sachsen
Eine künstlerische Tätigkeit gehört zum Freien Beruf und unterliegt nicht der Gewerbeordnung; es muss also auch kein Gewerbe angemeldet werden.

@Handjive weiß das vermutlich, aber ich fand das selber verwirrend damals, daher nochmal explizit: Man sollte auch wissen, was "ein Gewerbe anmelden" eigentlich bedeutet. In Deutschland: Gewerbe anmelden => Gewerbeschein erhalten. Nicht gewerbepflichtige Berufe: trotzdem zum Finanzamt gehen und anmelden, dass man jetzt unternehmerisch tätig ist. Aber eben als Freiberufler und evtl. sogar mit Kleinunternehmerregelung (wenn man davon leben will, eher nicht). Das ist nur ein sehr einfaches Formular, kostet nichts, im Gegensatz zum Gewerbe, das oft eine Anmeldegebühr kostet, und macht auch erstmal weniger Aufwand. Ich vermute, wenn man das nicht macht, gibt es Ärger, wenn man seine (eigentlich rein private) Steuernummer verwendet für die berufliche Tätigkeit. Und ich bin so jung, ich hatte vor der Anmeldung gar keine klassische Steuernummer / kannte sie nicht, nur die neuere Steuer-ID... Aber da sind wir dann schon direkt beim Thema Rechnungen stellen und da schweige ich lieber, da ich in ner anderen Branche tätig bin. :emoji_slight_smile:
 

damadi

ww-robinie
Registriert
22. Mai 2009
Beiträge
826
Meine Grundregel bei soetwas: Vermeidung von laufenden Kosten und keine Kredite.

Dazu:
Die Zeit nicht unterschätzen. Es ist unglaublich, wie schnell 1 Jahr vorbei ist... Wollte man den Online Shop doch in ein paar Monaten fertig haben...

Dazu kommt:
Skalierbarkeit beachten. Man kann sich zwar z.B. die Anzahl der Schneidebretter hochrechnen, die man im Monat benötigen würde um zu überleben. Dazu aber die Menge an Holz und Abfall, Logistik, Versand, Lagerplatz usw. mit bedenken, die da anfällt.
Das gibt dann eine kleinere Werkstatt kaum her. Das eigentliche "Fertigen" ist dann schon fast ein Nebenschauplatz.

Ein "Traumjob" ist das nur, wenn man es als Nebentätigkeit und zur Entspannung in einer überschaubaren Größenordnung nebenher betreiben kann.
 

derdad

Moderator
Registriert
3. Juli 2005
Beiträge
5.449
Ort
Wien/österreich
Eine künstlerische Tätigkeit gehört zum Freien Beruf und unterliegt nicht der Gewerbeordnung; es muss also auch kein Gewerbe angemeldet werden.
Freier Beruf heisst nicht, dass du kein Gewerbe anmelden musst. Es heißt nur du brauchst keine spezielle Berechtigung ( z.B. Meisterprüfung) dafür. Gemeldet muss es trotzdem sein. In Ö ist Korbflechterei z.B. seit einigen Jahren ein freier Beruf, das Gewerbe Korbflechterei gibt es aber noch, und musste ich auch anmelden.
 

SteffenH

ww-robinie
Registriert
29. August 2011
Beiträge
2.887
Freier Beruf heisst nicht, dass du kein Gewerbe anmelden musst. Es heißt nur du brauchst keine spezielle Berechtigung ( z.B. Meisterprüfung) dafür. Gemeldet muss es trotzdem sein. In Ö ist Korbflechterei z.B. seit einigen Jahren ein freier Beruf, das Gewerbe Korbflechterei gibt es aber noch, und musste ich auch anmelden.

Da muss man unterscheiden: "freie" Berufe im Sinne von "ohne Meisterbrief o.ä." müssen als Gewerbe angemeldet werden. Künstler sind "Freiberufler", die per Definition kein Gewerbe sind bzw. haben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
 

vangogh

ww-ulme
Registriert
29. Mai 2020
Beiträge
162
Ort
Pampa
Das eigentliche "Fertigen" ist dann schon fast ein Nebenschauplatz.

Alles was damadi sagt. Ich kenne jemanden, der...nennen wir es Werkzeuge für andere Handarbeitsbereiche herstellt.

Er braucht eine im Prinzip voll ausgestattete Schreinerei, weil die Sachen vom Holz betrachtet sehr hochwertig sind. Dann baut der da Zahnrädchen und Kurbeln und was weiß ich noch ein. Auf 200 qm kommt er gerade so hin, dass er nicht dauernd im Chaos hausen muss und logistisch ist das alles ein wahrer Alptraum.

Fertigung, Kundensupport, Versand, mehrere Internetpräsenzen und Werbekampagnen, die gepflegt werden müssen, Entsorgungsthemen, CE-Zeichen Gedöhns, Lagerhaltung und so weiter und so fort.

Wenn man das ernsthaft betreibt, ist es verdammt viel Arbeit und sehr komplex. Er hat halt das Glück, dass die Marge stimmt und dass man seine Produkte nicht in ein paar Minuten nachmachen kann, weil mehr dran ist als Holz und jemand, der es verschreinern kann.
 

derdad

Moderator
Registriert
3. Juli 2005
Beiträge
5.449
Ort
Wien/österreich
Da muss man unterscheiden: "freie" Berufe im Sinne von "ohne Meisterbrief o.ä." müssen als Gewerbe angemeldet werden. Künstler sind "Freiberufler", die per Definition kein Gewerbe sind bzw. haben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
Ja, die Definitionen :emoji_grin: Ich muss mich da selber korrigieren. Es sind die "Freien GEWERBE" und natürlich die Freiberufler.
Das Beste ist immer einfach bei der Kammer (in Österreich Wirtschaftskammer Österreich- WK:emoji_open_mouth: nachfragen. Dort sind sie meist sehr freundlich geben ausreichend Auskunft)
Finanzamt ist dann noch eine eigene Sache.
LG Gerhard
 

Handjive

ww-eiche
Registriert
9. April 2017
Beiträge
316
Ort
56348 Patersberg
Freier Beruf heisst nicht, dass du kein Gewerbe anmelden musst. Es heißt nur du brauchst keine spezielle Berechtigung ( z.B. Meisterprüfung) dafür. Gemeldet muss es trotzdem sein. In Ö ist Korbflechterei z.B. seit einigen Jahren ein freier Beruf, das Gewerbe Korbflechterei gibt es aber noch, und musste ich auch anmelden.


Hallo Gerhard,

sorry, wenn ich Dir da widerspreche:

Zumindest in der Bundesrepublik Deutschland ist es so, dass die freien Berufe kein Gewerbe anmelden müssen.
Natürlich müssen sie ihre Einnahmen versteuern und entsprechende Steuererklärungen abgeben, aber sie unterliegen nicht der Gewerbe-Steuer.

Gruss

peter
 
Oben Unten