Erneuert Ärger über Hwk Beiträge

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Volker2

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Hallo, es ist wiedersoweit der Hwk Beitrag wird fällig. Jeder Jahr aufs Neue ärgere ich mich über diesen Beitrag von 134 €.Ich habe nichts von der Hwk. Ich bin habe ein Kleingewerbe und verdiene damit ungefähr 1500 € im Jahr,meist weniger.Ich bezahle diesen Beitrag schon seid 10 Jahren.Ich habe eben im Internet recherchiert und habe gelesen, daß man keine hwk Gebühr zahlen muß,wenn man unter 5000€ bleibt.Mein Plan wäre,die Hwk zu kündigen, auch das Gewerbe und später nur das Gewerbe wieder anzumelden.
Meine Frage;Kann man das?Ich möchte keinen Ärger bekommen weshalb ich die Beiträge auch solange bezahlt habe.
P.s.Ich bin Schreinermeister,arbeite aber als Lehrer an einer Berufsschule.


Vielen lieben Dank.
 

Johannes

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Hallo Volker,
dann solltest du mal die kostenlose Rechtsberatung der HWK nutzen und klären ob das mit den 5000€ zutrifft und ob du Beiträge zurückfordern kannst.

Es grüßt Johannes
 

wirdelprumpft

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https://www.hwk-stuttgart.de/artike...ammerbeitrag-67,267,722.html#Kleinunternehmer
Entweder HWK oder IHK mehr Wahl hat man nicht - kündigen=Gewerbe abmelden - bei Neuanmeldung geht je ein Durchschlag an IHK/HWK
ist wahrscheinlich als "Nebengewerk" angemeldet z.b. "Einbau genormter Baufertigteile" etc.
als Vollgewerk = Schreinerei würde ich das nicht anmelden/ummelden da kommen dann die Krankenkasse und ggf. andere an und wollen ihren Anteil haben - bei Krankenkasse kommen dann die Kapitalerträge mit in die Berechnung sofern man unter Beitragsbemmesungsgrenze liegt
 

flo20xe

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Man kann ja auch mal die Services nutzen die im HWK-Beitrag enthalten sind.... Das kann sich schon lohnen.
Wir haben gerade eine Betriebsanalyse machen lassen, bei einem Berater wäre da ein fünfstelliges Sümmchen dafür angefallen. Bei uns hats jetzt der Betriebsberater der HWK gemacht, kann ich nur empfehlen.
 

SteffenH

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Ich habe eben im Internet recherchiert und habe gelesen, daß man keine hwk Gebühr zahlen muß,wenn man unter 5000€ bleibt.
Dazu gibt es eine Analyse und Kommentar des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Demnach gibt es so gut wie keine Ausnahmen. Es gibt "unbillige Härten", wobei allerdings eine Beitragszahlung "existenzvernichtend" sein muss, und einige Handwerkskammern haben in ihrer Beitragsordnung eine Bestimmung, dass über 65-Jährige Gewerbetreibende ermässigt oder befreit werden können.
In Deutschland gibt es meines Wissens nur zwei Berufsgruppen, die ohne Zwangsmitgliedschaft in einem Berufsverband tätig sein dürfen, Künstler und Freiberufler.
https://www.bundestag.de/resource/b...63772407e42847e7b73d/WD-5-128-18-pdf-data.pdf
 

flo20xe

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Schon klar, aber mir ging es in meinem Post eher generell darum, dass zwar viele immer über die HWK schimpfen, aber es durchaus auch Möglichkeiten gibt, diesen Zwangsbeitrag sinnvoll zu nutzen. Deswegen schrieb ich ja "kann sich schon lohnen".

Ob der Betrag beim TE im Verhältnis zu seinen Umsätzen steht kann ich nicht beurteilen, bei regelmäßig max. 1.500€ Gewinn stellt sich eher die Frage, ob sich das was er da macht insgesamt lohnt und das FA das nicht irgendwann als Liebhaberei ansieht.
 

SteffenH

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das FA das nicht irgendwann als Liebhaberei ansieht.
Dafür gibt es die klar definierte Grenze von 410,-/Jahr, oder dauerhaft Verlust. Ist hier ja beides nicht der Fall. Und gesetzt den Fall wären bei Liebhaberei die 1500,-€ ja steuerfrei, das wäre sehr großzügig von Finanzamt.
 

Volker2

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Vielen Dank, für die vielen Rückmeldungen. Ich sehe daran,daß ein allgemeines Interesse an meinem Anliegen besteht .Ich werde mich mal bei der Hwk erkundigen, obwohl die Hwk meiner Meinung nach nicht der richtige Ansprechpartner ist.Vielleicht lasse ich es einfach wie bisher weiterlaufen und recherchiere weiter.Vielen Dank nochmals an Alle.
 

yoghurt

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Hallo,
es ist ausdrücklich keine pauschale Kritik an der HWK, aber irgendwie ist es in Deutschland nicht vorgesehen als Unternehmer ein „kleines Rad zu drehen“. Jegliche Regeln beziehen sich gedanklich immer auf Unternehmer im Vollerwerb möglichst mit angestellten Mitarbeitern.

Meiner Meinung sind das letztlich Regeln, die auf einem nicht mehr zeitgemäßen Weltbild beruhen. So aber ganz deutlich nur meine Wahrnehmung als Bewohner der Berliner Innenbezirke. Woanders denkt und lebt man anders.
 

uli2003

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Jegliche Regeln beziehen sich gedanklich immer auf Unternehmer im Vollerwerb
Meiner Meinung sind das letztlich Regeln, die auf einem nicht mehr zeitgemäßen Weltbild beruhen.
Da muss ich einmal widersprechen, denn das ist nicht ganz richtig. Es geht den Finanzämtern nicht um die Höhe des Gewinns, sondern lediglich darum, dass Ausgaben für den (kaum gewinnbringenden) Nebenerwerb steuerlich geltend gemacht werden, und damit die Steuer des Haupterwerbs gemindert wird.
Das hat mit zeitgemäßem Weltbild nichts zu tun, sondern damit, dass dieser Nebenerwerb dann durch den Steuerzahler finanziert wird ('Hobby' auf Kosten der Allgemeinheit). Und da habe ich auch etwas dagegen.

(Machen wir uns nix vor, als Tischler braucht es schon einen nicht gerade preisgünstigen Maschinenpark, welcher dann natürlich a) vorsteuerlich (zumindest zu Beginn der 'Karriere') und b) einkommensteuerlich abgesetzt/abgeschrieben wird. Die Umsatzsteuer kompensiert das bei bis 1,5k nicht ansatzweise)
 

predatorklein

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Moin

Schon klar, aber mir ging es in meinem Post eher generell darum, dass zwar viele immer über die HWK schimpfen, aber es durchaus auch Möglichkeiten gibt, diesen Zwangsbeitrag sinnvoll zu nutzen. Deswegen schrieb ich ja "kann sich schon lohnen".

Diese Möglichkeiten gibt es mit Garantie .

Wir haben beim Bau unserer eigenen Halle auch einen Businessplan für die Bank gebraucht .
Sowas kostet normalerweise schnell mal einige Tausend Euro .
Und wir brauchten auch hie und da mal den RA der HWK , der war verdammt kompetent .
Und das alles für einen wirklich geringen Jahresbeitrag .

Einige unserer Kollegen sollten mal das ein oder andere Seminar der HWK zur Betriebsführung besuchen .
Alleine die Infos , wie man bei größeren Aufträgen sicherstellt , dass der Auftraggeber auch zahlt , sind Gold wert :emoji_wink:

Ein Kollege von uns " rennt " momentan gerade 50.000 € hinterher , die ihm ein Bauträger schuldet .
Bei einem 2 Mann Betrieb ist sowas schon existenzbedrohend .

Der Kollege wäre im Vorfeld besser mal 2 Stunden zum RA der HWK in MA gefahren !

Gruß
 

fragnix

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Ist doch so ähnlich wie Krankenkassenbeitrag, Steuern, Mehrwertsteuern, Toilettengang. Will ich alles nicht, muss ich aber. Der Sinn erschliesst sich mir nicht. Es gibt auch andere, die das genau so sehen wie ich. Unsere Zahl ist Legion!

Mir geht dieses Jammern der Kammern Gegner auf den Senkel. Und solange der Protest nicht mit Kloppe Rundholz Buche, D 5 cm, ausgeführt wird, halte ich es für kein Holz Thema, sondern eher für politisch, und beantrage die Schliessung dieses Jammerthemas.
 
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