Die Antwort steht im dritten Beitrag von Harald:
Hier hilft der Gockel wirklich um Deutlichkeit zu finden:
Verordnung (EU) Nr. 666/2013 ? Wikipedia
Wikipedia schrieb:Geltungsbereich
Die Verordnung (EU) Nr. 666/2013 gilt nicht für Nasssauger, kombinierte Nass- und Trockensauger, akkugetriebene Staubsauger, Saugroboter, Industriestaubsauger, Zentralstaubsager, Bohnermaschinen und Staubsauger für den Außenbereich. Die Klassifizierung der jeweiligen Staubsauger in die jeweiligen Kategorien geschieht nach Definition der EU-Kommission.