Externenprüfung Tischler für einen Sonderfall

Schanial

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Hallo Woodworkers,

vor kurzem habe ich erfahren dass es die Möglichkeit einer Externenprüfung gibt und den Weg dahin würde ich gerne beschreiten. Anhand HwO §37 habe ich festgestellt dass mein Fall ein besonderer wäre. Für Tipps und Anregungen in meinem Anliegen wäre ich euch sehr dankbar.

Zur Vorgeschichte:

Nach vier Jahren Bundeswehr gefolgt von einem mit Bachelor of Arts abgeschlossenen Studium und Tätigkeit im studierten Bereich vermisste ich das Praktische und habe mich in Richtung Handwerk umorientiert. Eine kurze Zeit als Tischler-Altlehrling habe ich aus finanziellen Gründen abgebrochen. Seit drei Jahren bin ich in verschiedenen Gewerken als Bauhelfer sowie zusätzlich als Gestalter selbstständig tätig. Trotz dem ich damit mein Brot verdiene möchte ich mich durch einen Gesellenbrief weiter qualifizieren.


Zum Sonderfall:

Die in der HwO geforderten 4,5 Jahre Berufspraxis als Tischler kann ich schwer nachweisen da selbstständig. Einzig meine Fachhochschulreife könnte mir das erste Lehrjahr ersparen und somit die Zeit auf 3 Jahre reduzieren.

"Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.

Ergo bleibt mir wohl nur "auf andere Weise" :emoji_slight_smile: Die Chance zur Prüfung zugelassen zu werden ist augenscheinlich gering aber ja mei...who dares wins.

Es stellen sich also ein paar Fragen die ich lieber an die Praxis richte bevor ich ernsthaft an die Handwerkskammer herantrete:



  • Welche Möglichkeiten habe ich "auf andere Weise" meine berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen?

  • Wie wahrscheinlich wäre es anhand eines glaubhaften Portfolios meine
    fachlichen Kenntnisse nachzuweisen?

  • Welche Kurse ( z.B. Maschinenkurs ) muss ein Prüfling vorweisen können
    damit die formelle / versicherungstechnische Seite abgedeckt ist?




Vielen Dank fürs lesen,

Michael
 

magmog

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uli2003

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Als Nachweis deiner extern erworbenen Fähigkeiten kannst du nur explizit aufführen, was genau du bis dato gelernt/ als was du gearbeitet hast und welche Kenntnisse dabei erworben wurden.

Zuständig für die Zulassung zur Prüfung ist die Innung, an die für dich zuständige Innung solltest du dich wenden. Die Kontaktdaten mit den zuständigen Ansprechpartnern findest du gewöhnlich im Internetauftritt der jeweiligen Kreishandwerkerschaft. Dort wird dann der zuständige Prüfungsausschuss entsprechend kontaktiert.

Die Anforderungen, wie sie beispielsweise aus Berlin von Justus erwähnt wurden, kann man nicht pauschalieren. Hier ist jede Innung autark.

Grüße
Uli
 

Mitglied 59145

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Bleibt natürlich die Frage was du mit dem Gesellenbrief dann anfangen willst. Wenn du nicht den Meister hinterher machen willst brauchst du den Gesellenbrief auch nicht. Der hilft dir in keiner Form, du darfst damit nicht mehr oder weniger....

Mit deiner Versicherung hat das nichts zu tun, grob Fahrlässig zählt auch mit Meistertitel und Gesellenbrief.

Ich würde die Zeit eher nutzen um mich gezielt in "meinen" Bereichen weiter zu bilden. Anders sieht das bei den Maschinenkursen aus, das sollte eigentlich jeder der damit zu tun hat alle paar Jahre wiederholen müssen.

Gruss
Ben
 

yoghurt

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...und man kann auch den Meister ohne einen Gesellenbrief machen (siehe z.B. Marc Koch).

Hallo,
auch da gilt natürlich, dass das nur in Absprache mit der zuständigen HWK funktioniert. Ich hab mal kurz versuch herauszufinden, wo Marc Koch lebt, bin aber nicht fündig geworden. Wo macht er seinen Meister?
 

mwerner

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...auch da gilt natürlich, dass das nur in Absprache mit der zuständigen HWK funktioniert...

Ja, das stimmt natürlich. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass auch diese Möglichkeit besteht und einem sicherlich mehr bringt als ein Gesellenbrief.


...Ich hab mal kurz versuch herauszufinden, wo Marc Koch lebt, bin aber nicht fündig geworden. Wo macht er seinen Meister?

Das weiß ich leider auch nicht. Ich habe mich nur dunkel daran erinnert, dass ich Artikel über die Meisterprüfung in seinem Blog gelesen habe.
 

yoghurt

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Hallo,
noch mal nachgesehen: Luxemburg! Insofern: Vorsicht, wenn es darum geht seine Aussagen auf deutsche HWKs zu übertragen!
 

mwerner

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Zumindest in der HWO habe ich auch für Deutschland keine entsprechende Beschränkung gefunden. In wie weit die HWK wiederum kooperativ ist, bleibt die Frage.
 

yoghurt

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Ja, die HWKs.... die sind ein weites Feld!

Ich habe vor Jahr und Tag mal spaßeshalber die selbe Frage an drei HWKs gestellt - und zugegebenermaßen jeweils behauptet in deren Gebiet wohnhaft zu sein - und drei verschiedene Antworten bekommen. Die HWO ist überall in D identisch - aber eben auslegungsfähig!
 

uli2003

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Zumindest in der HWO habe ich auch für Deutschland keine entsprechende Beschränkung gefunden.

Worauf bezogen? Meisterprüfung ohne Gesellenbrief? Natürlich gibt es andere Wege, beispielsweise als gleichwertig anzusehende andere Bildungsabschlüsse.

Diese sind in §49 HWO aber genannt, und auch hier hat letztlich der Prüfungsausschuss den Beschluss zu fassen.

Grüße
Uli
 

mwerner

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Worauf bezogen? Meisterprüfung ohne Gesellenbrief? Natürlich gibt es andere Wege, beispielsweise als gleichwertig anzusehende andere Bildungsabschlüsse.

Diese sind in §49 HWO aber genannt, und auch hier hat letztlich der Prüfungsausschuss den Beschluss zu fassen.

Das habe ich tatsächlich überlesen. Allerdings gibt es auch eine allgemein einschließende Klausel in (4), die die letztlich Entscheidung bei der HWK sieht.
 

uli2003

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Nein. Letztendlich kann die Kammer von den Voraussetzungen befreien.
Dazu kann auch der Ausschuss befragt werden (und wird sicher auch).
Dann kommt aber (5).

Kein Vorsitzender wird seinem Ausschuss in den Rücken fallen. Aber man weiß ja nie..
 

Schanial

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Danke an alle für die Antworten, das hat mir schon mal weitergeholfen.
Klingt also danach dass eine gar nicht so schlechte Möglichkeit besteht das durchzuziehen, ich wusste noch nicht das man es sogar so individuell absprechen
kann. Dann fange ich mal mit dem Kontaktieren der Innung an da ich davon ausgehe dass mir die lokale Innung am ehesten den "Geschmack" des Prüfungsausschusses vermitteln kann.

Benben´s Frage, wofür ich den Gesellenbrief brauche möchte ich mit Weiterqualifizierung beantworten. Ich denke dass Deutschland "Scheinland" ist und
so ein Schein mich einerseits seriöser wirken lässt und ein gutes Argument bei Honorarverhandlungen ist. Noch viel mehr sehe ich eine Prüfungsvorbereitung als Richtschnur um mich in diesem großen Lernfeld zu orientieren.
 

uli2003

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Du hast natürlich keinerlei Erfahrung damit, was bei der Prüfung gefordert wird. Die Gesellenprüfung zur Tischlerausbildung ist ganz sicher keine Raketentechnik, dennoch weisen die Berufsschulen schon den Weg in die richtige Richtung.

Welche Nachweise du benötigst, erfährst du ja nach der Rücksprache mit Innung und Ausschuss. Falls du etwas nachmachen musst (TSM, Oberfläche oder sogar die Zwischenprüfung) musst du diese auch selber bezahlen. Das ist unter Umständen nicht ganz billig.

Vergangene Prüfungen kann ich dir zum Üben zur Verfügung stellen, damit du mal siehst was dich erwartet.

Grüße
Uli
 

Schanial

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Darauf komme ich gerne zurück, welcher Jahrgang war das? Die Prüfungen für 2003 habe ich mal überflogen, da ist noch ein weiter Weg hin. Die Kosten für die Kurse müsste ich halt tragen, vermutlich 1 - 2k Euro was vertretbar wäre.

Treffe mich Ende der Woche noch mit zwei erfahrenen Schreinern aus der Region um ein paar Infos einzuholen und dann schaumer weiter.


Danke,

Michael
 
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