Schanial
ww-pappel
Hallo Woodworkers,
vor kurzem habe ich erfahren dass es die Möglichkeit einer Externenprüfung gibt und den Weg dahin würde ich gerne beschreiten. Anhand HwO §37 habe ich festgestellt dass mein Fall ein besonderer wäre. Für Tipps und Anregungen in meinem Anliegen wäre ich euch sehr dankbar.
Zur Vorgeschichte:
Nach vier Jahren Bundeswehr gefolgt von einem mit Bachelor of Arts abgeschlossenen Studium und Tätigkeit im studierten Bereich vermisste ich das Praktische und habe mich in Richtung Handwerk umorientiert. Eine kurze Zeit als Tischler-Altlehrling habe ich aus finanziellen Gründen abgebrochen. Seit drei Jahren bin ich in verschiedenen Gewerken als Bauhelfer sowie zusätzlich als Gestalter selbstständig tätig. Trotz dem ich damit mein Brot verdiene möchte ich mich durch einen Gesellenbrief weiter qualifizieren.
Zum Sonderfall:
Die in der HwO geforderten 4,5 Jahre Berufspraxis als Tischler kann ich schwer nachweisen da selbstständig. Einzig meine Fachhochschulreife könnte mir das erste Lehrjahr ersparen und somit die Zeit auf 3 Jahre reduzieren.
Ergo bleibt mir wohl nur "auf andere Weise" Die Chance zur Prüfung zugelassen zu werden ist augenscheinlich gering aber ja mei...who dares wins.
Es stellen sich also ein paar Fragen die ich lieber an die Praxis richte bevor ich ernsthaft an die Handwerkskammer herantrete:
Vielen Dank fürs lesen,
Michael
vor kurzem habe ich erfahren dass es die Möglichkeit einer Externenprüfung gibt und den Weg dahin würde ich gerne beschreiten. Anhand HwO §37 habe ich festgestellt dass mein Fall ein besonderer wäre. Für Tipps und Anregungen in meinem Anliegen wäre ich euch sehr dankbar.
Zur Vorgeschichte:
Nach vier Jahren Bundeswehr gefolgt von einem mit Bachelor of Arts abgeschlossenen Studium und Tätigkeit im studierten Bereich vermisste ich das Praktische und habe mich in Richtung Handwerk umorientiert. Eine kurze Zeit als Tischler-Altlehrling habe ich aus finanziellen Gründen abgebrochen. Seit drei Jahren bin ich in verschiedenen Gewerken als Bauhelfer sowie zusätzlich als Gestalter selbstständig tätig. Trotz dem ich damit mein Brot verdiene möchte ich mich durch einen Gesellenbrief weiter qualifizieren.
Zum Sonderfall:
Die in der HwO geforderten 4,5 Jahre Berufspraxis als Tischler kann ich schwer nachweisen da selbstständig. Einzig meine Fachhochschulreife könnte mir das erste Lehrjahr ersparen und somit die Zeit auf 3 Jahre reduzieren.
"Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.
Ergo bleibt mir wohl nur "auf andere Weise" Die Chance zur Prüfung zugelassen zu werden ist augenscheinlich gering aber ja mei...who dares wins.
Es stellen sich also ein paar Fragen die ich lieber an die Praxis richte bevor ich ernsthaft an die Handwerkskammer herantrete:
Welche Möglichkeiten habe ich "auf andere Weise" meine berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen?
- Wie wahrscheinlich wäre es anhand eines glaubhaften Portfolios meine
fachlichen Kenntnisse nachzuweisen?
- Welche Kurse ( z.B. Maschinenkurs ) muss ein Prüfling vorweisen können
damit die formelle / versicherungstechnische Seite abgedeckt ist?
Vielen Dank fürs lesen,
Michael