Festool Preisunterschiede

firefox_i

ww-kiefer
Registriert
14. März 2010
Beiträge
51
Ort
Mainhardt
Hallo zusammen,
ich möchte meine Werkstatt mit der CS70 von Festool erweitern.
Nun habe ich mal rumgeschaut und bin etwas überrascht.

Der Händler bei dem ich bisher meine Festool-Werkzeuge gekauft habe sagt "Listenpreis, da geht nix".
Andererseits habe ich auch Quellen (ja im Netz, nein nicht ebay) aufgetan bei denen die Teile deutlich günstiger sind.
Die Quellen sind alle bei Festool gelistet und als Fachhändler aufgeführt.....

Was ist davon zu halten?
Ich hab keine Lust wegen 400 gesparten Euros nachher ein Problem bei eventuellen Garantien oder so zu haben...

Danke für eure Meinungen

Gruß S.
 

Deus Ex Machina

ww-birke
Registriert
11. Juni 2011
Beiträge
62
Ort
Düsseldorf
Ich würde bei Festool nachfragen, telefonisch, wie das Thema PREIS aktuell gesehen wird. Wenn die Dir sagen, dass kein Rabatt möglich sei händlerseitig, dann ist mein Rat: Recherchieren, um was für einen Händler es sich handelt.

Falls das nichts ergibt, dann einfach Finger Weg oder aber konkret Händler-Erfahrungen hier im Forum einholen. Ich würde es über die Region probieren, um nicht in den Verdacht zu geraten über Händler öffentlich zu kritisch zu sprechen.
 

Dusi

ww-robinie
Registriert
30. Juni 2006
Beiträge
1.775
Ort
Oftersheim
Festool bzw. die Muttergesellschaft von Festool - TTS - haben es über Jahre geschafft alle ihre Händler auf "Spur" zu halten und ihre Produkte nur zum Listenpreis zu verkaufen.

Vor ein paar Wochen / Monaten wurde diese Praxis aber als illegal eingestuft und TTS zu einer Millionenstrafe verurteilt (Kartellverfahren: Werkzeughersteller muss Millionenstrafe zahlen | FTD.de).

Schätzungsweise beginnen nun einige Händler die neue Freiheit zu nutzen. Bezüglich Garantie würde ich mir keine Gedanken machen, solange du bei einem seriösen Händler kaufst. Lass dir zusichern (schriftlich), welche Garantie du bekommst.

Hier findest du die Bedingungen für die erweiterte Garantie von Festool und deren Bedingungen (Die Festool 1+2 Garantie)
 

firefox_i

ww-kiefer
Registriert
14. März 2010
Beiträge
51
Ort
Mainhardt
Hallo....
also ich hab bei demHändler angefragt. 2+1 ist lt. seiner Aussage kein Problem....

Danke für die Hilfe
Sven
 

Fischkopp

ww-kiefer
Registriert
23. Mai 2012
Beiträge
47
Ort
in arcadia ego
Ich habe vor kurzem eine TS 55 REBQ mit allerlei Zubehör gekauft.
Um die neue Preispolitik besser zu nutzen, hatte ich verschiedene Händler angeschrieben.
Mit dem Ergebnis dieser "Marktanalyse" bin ich dann zu meinem örtlichen Händler gegangen und habe fast den gleichen Preis bekommen (4 Euro teurer). Um den Preisunterschied zu kompensieren hat der Händler auf meinen Wunsch hin noch eine Werkstattuhr draufgelegt.

Viele Grüße
Dirk
 

mbach

ww-buche
Registriert
7. September 2011
Beiträge
251
Ort
Karlsruhe
nicht schlecht..

ich begrüsse diese entwicklung, war schon etwas sonderbar den markt einfach auszuschalten.

hinter den kulissen habe ich aber noch nie erlebt, dass es dann nicht doch noch irgendwas extra gegeben hat, dass man brauchen konnte.

gut, jetzt kann man das geld auch in nen urlaub stecken statt ein sägeblatt zu erhalten.

in jedem fall korrekt so!
 

narrhallamarsch

ww-robinie
Registriert
9. Juni 2011
Beiträge
2.102
Ort
Bad Dürkheim
das mit den preisnachlässen ist immer ein zweischneidiges schwert.

manchmal sind die zugaben preislich attraktiver als 10%, sofern man das zubehör braucht.

mir war bei der of 1400 der 20mm nutfräser mit 12 mm schaft und ein fasefräser wichtiger. zubehör im wert von knapp 130.-.

beim ti 15 war mir der preisnachlass lieber, da ich bereits einen centrotec systainer habe.

ich wäge da immer ab und entscheide vor ort beim händler und laufe nicht zu 10 anderen, die gesparte zeit ist mir mehr wert, als 10.- weniger zu bezahlen.
 

threedots

ww-robinie
Registriert
17. Mai 2012
Beiträge
1.261
Ort
im Westen
Preisunterschiede von 400 € zum empfohlenen VK von rund € 1832,- sind schon eine ordentliche Hausnummer.
 

Tim Taylor

ww-ulme
Registriert
30. Mai 2006
Beiträge
178
Ort
Köln
Habe Anfang September bei Axminster eine DF 500 gekauft und die Tage nachträglich einen Gutschein (Festool Gift) über 36 Britische Pfund bekommen, wegen der Preissenkung bei Festool. Fand ich sehr nett!

VG,
Oliver
 

spline

ww-robinie
Registriert
11. Oktober 2008
Beiträge
737
Ort
München
Hallo,

zunächst mal begrüsse ich es, dass die Herren und Damen aus Wendlingen mal ein's vor den Latz bekommen haben. War auch Zeit, dass das Kartellamt mal Zähne zeigt.

Bedenke aber, dass der billigste nicht immer der günstigste ist.
Keiner hat was davon, wenn du deinen Händler preislich so gegen die Wand drückst, dass er nicht mehr davon leben kann.
Ich zahle gerne ein paar Prozent mehr, wenn dafür dann der Service stimmt.

Grüsse


Jürgen
 

muh

ww-buche
Registriert
30. Januar 2012
Beiträge
277
Ort
Südhessen Nordbaden
Was geht es das Kartellamt an wenn Unternehmen Festpreise für ihre Produkte mit den Händlern vereinbaren?. Ich meine die sind hier doch gar nicht zuständig.

Festool war doch für das Kartellamt ein Musterschüler.
Wettbewerbsverstöße sind doch gar nicht möglich beim Festool System.

Verbraucherschutz ist auch kein Argument.
Die EU hat mit ihren Vorschriften doch erst dafür gesorgt daß ich beim Bestellen im Internet immer
zittern muss daß das von mir gewählte Unternehmen noch existiert.
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
Registriert
12. Februar 2012
Beiträge
3.194
§ 1 des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GW:emoji_sunglasses: bestimmt:

Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
Zentrales Merkmal dieses Tatbestandes ist die Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs oder kürzer - da eine Abgrenzung der Teilmerkmale "Verhinderung", "Einschränkung" und "Verfälschung" nicht notwendig ist - die Beschränkung des Wettbewerbs. Als Beschränkung des Wettbewerbs ist dabei jede Beeinträchtigung der Freiheit anzusehen, sich als Anbieter oder Nachfrager von Produkten oder Dienstleistungen selbstständig und unabhängig wettbewerblich zu betätigen.
Beispiele: Wettbewerbsbeschränkungen sind daher etwa Absprachen über die Preisgestaltung, die Begrenzung von Forschungs-, Produktions- oder Verkaufskapazitäten, die Aufteilung von Märkten insbesondere nach räumlichen oder kundenbezogenen Merkmalen, Regelungen über Öffnungszeiten, Wettbewerbsverbote, mengenmäßige und/oder ausschließliche Bezugs- und Lieferverpflichtungen, Marktinformationssysteme, die die Geheimhaltung des Wettbewerbs beeinträchtigen, Absprachen über Verkaufs- oder Bezugsbedingungen, usw.

Dem Verbot aus § 1 GWB unterliegen Wettbewerbsbeschränkungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen (sog. horizontale Beschränkungen) und seit der Angleichung an das europäische Recht, auch sogenannte vertikale Beschränkungen, für Unternehmen die auf verschiedenen Wirtschaftsstufen tätig sind. Die betroffenen Unternehmen müssen dazu nicht notwendigerweise bereits aktive Wettbewerber sein; es genügt, dass das eine Unternehmen die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen mitbringt, um in überschaubarer Zeit als Wettbewerber in den Markt des anderen Unternehmens einzutreten, ein Markteintritt mit anderen Worten kaufmännisch sinnvoll möglich wäre (sog. potenzieller Wettbewerb).

So einfach ist die Rechtslage in Deutschland.
 

spline

ww-robinie
Registriert
11. Oktober 2008
Beiträge
737
Ort
München
Was geht es das Kartellamt an wenn Unternehmen Festpreise für ihre Produkte mit den Händlern vereinbaren?. Ich meine die sind hier doch gar nicht zuständig.

Festool war doch für das Kartellamt ein Musterschüler.
Wettbewerbsverstöße sind doch gar nicht möglich beim Festool System.

Verbraucherschutz ist auch kein Argument.
Die EU hat mit ihren Vorschriften doch erst dafür gesorgt daß ich beim Bestellen im Internet immer
zittern muss daß das von mir gewählte Unternehmen noch existiert.

Du hast vergessen die Ironie-Tags zu setzen. Oder ist das wirklich deine Meinung, dass das Kartellamt das nichts angeht?


Jürgen
 

Harzkiller

ww-eiche
Registriert
9. Dezember 2010
Beiträge
383
Ort
RLP, TR-SAB
Was geht es das Kartellamt an wenn Unternehmen Festpreise für ihre Produkte mit den Händlern vereinbaren?. Ich meine die sind hier doch gar nicht zuständig.

Festool war doch für das Kartellamt ein Musterschüler.
Wettbewerbsverstöße sind doch gar nicht möglich beim Festool System.

Verbraucherschutz ist auch kein Argument.
Die EU hat mit ihren Vorschriften doch erst dafür gesorgt daß ich beim Bestellen im Internet immer
zittern muss daß das von mir gewählte Unternehmen noch existiert.

Was schreibst Du hier für einen Blödsinn.

1. ist gerade das Kartellamt hierfür zuständig.

2. Das Festool-System war ein einziger Wettbewerbsverstoß. Sieh Dir Harald's Beitrag an.

3. Verbraucherschutz ist sehr wohl ein Argument.

Davon abgesehen hatte ich noch nie ein Problem damit. Zu meinem Händler gegangen und entweder eine Zugabe oder eine Gutschrift bekommen.

Gruß
Jürgen
 

muh

ww-buche
Registriert
30. Januar 2012
Beiträge
277
Ort
Südhessen Nordbaden
Beispiele: Wettbewerbsbeschränkungen sind daher etwa Absprachen über die Preisgestaltung
Dieser Satz bezog sich ursprünglich auf etwas ganz anderes.
Also daß Händler die Preise für identische Artikel nicht gegenseitig absprechen dürfen,
also Kartoffeln, Eier, Erdölprodukte, Ziegelsteine.
Die Produkte von Festool sind aber nicht austauschbar.
Ein Hersteller tut sich doch selber keinen Gefallen indem er seine Preise fest macht.

Das Kartellamt würde Festool indirekt einen Gefallen tun indem es Preisabsprachen mit den Händlern verbietet.

Dem Buchstaben nach hat das Kartellamt recht aber nicht der Bedeutung nach.
Warum wohl können Mineralölgesellschaften den Preis für Benzin mit höherer
Oktanzahl als üblich für einen höheren Peis als üblich verkaufen?
Der eine mit 100 Oktan, der andere mit 99 der andere mit 98.
Weil es immer ein anderes Benzin ist. ( Was es nicht ist )

Es kommt noch daß das Kartellamt Patente für unwirksam erklärt weil Wettbewerbswidrig.

Ich habe selber gemerkt daß jeder Festo Händler andere Preise aufruft.
Auf was bitte beruft sich das Kartellamt?
Hat sich doch gar keiner dran gehalten an diese angeblichen Preisabsprachen.
Vermutlich waren es die Internethändler die sich beschwert haben.
Die machen aber den Handel kaputt. Ist das das Ziel des Kartellamtes?
Ein neues Monopol schaffen von zwei, drei großen Internethändlern die sich dann
heimlich absprechen?
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
Registriert
12. Februar 2012
Beiträge
3.194
Dieser Satz bezog sich ursprünglich auf etwas ganz anderes.
Also daß Händler die Preise für identische Artikel nicht gegenseitig absprechen dürfen,
also Kartoffeln, Eier, Erdölprodukte, Ziegelsteine.
Die Produkte von Festool sind aber nicht austauschbar.
Ein Hersteller tut sich doch selber keinen Gefallen indem er seine Preise fest macht.

Das Kartellamt würde Festool indirekt einen Gefallen tun indem es Preisabsprachen mit den Händlern verbietet.

Dem Buchstaben nach hat das Kartellamt recht aber nicht der Bedeutung nach.
Warum wohl können Mineralölgesellschaften den Preis für Benzin mit höherer
Oktanzahl als üblich für einen höheren Peis als üblich verkaufen?
Der eine mit 100 Oktan, der andere mit 99 der andere mit 98.
Weil es immer ein anderes Benzin ist. ( Was es nicht ist )

Es kommt noch daß das Kartellamt Patente für unwirksam erklärt weil Wettbewerbswidrig.

Ich habe selber gemerkt daß jeder Festo Händler andere Preise aufruft.
Auf was bitte beruft sich das Kartellamt?
Hat sich doch gar keiner dran gehalten an diese angeblichen Preisabsprachen.
Vermutlich waren es die Internethändler die sich beschwert haben.
Die machen aber den Handel kaputt. Ist das das Ziel des Kartellamtes?
Ein neues Monopol schaffen von zwei, drei großen Internethändlern die sich dann
heimlich absprechen?

Festool: Die Händler waren vertraglich gebunden um die Listenpreise von Festool zu handhaben. Ein Händler der Rabatt auf den Preis gab konnte von Festool sanktioniert werden. Auf diese Weise hat Festool die Händler zu einer Preisabsprache gezwungen und war ein freier Wettbewerb nicht gewährleistet!

Kraftstoff: Es ist schon ein anders Benzin wenn es eine andere Oktaanzahl hat, darüberhinaus bekommt keine einzige Tankstelle vom Mutterhaus die gleichen Preise vorgeschrieben. Hier besteht also auch innerhalb der gleichen Marke ein freier Wettbewerb.

Hier in Belgien bestehen für verschiedene Produkte (unter anderem Kraftstoff) Maximumpreise die von der Regierung festgesetzt werden, aber es steht jedem frei zu einen niedrigerem Preis zu verkaufen, auch dies ist freier Wettbewerb.

Selbst bei Rauchwaren ist der aufgedruckte Preis auf der Steuerbanderole kein Festpreis zondern ein unverbindlicher Richtpreis, wäre dem nicht so würden keinen Rauchwarenläden oder Zigarettenautomaten existieren.

Fabrikanten dürfen an ihren Vertrieb unverbindliche Richtpreise durchgeben, allerdings dürfen sie diese Preise nicht verplichten.
 

Dietrich

ww-robinie
Registriert
18. Januar 2004
Beiträge
6.032
Ort
Taunus
Hallo,

es ging wohl um den Punkt das ein Händler mit von ihm bezahlten Festool-Produkten machen kann was er will, denn sie gehören nach der Bezahlung ihm. Festool hat ihm bisher darüber hinaus vorgeschrieben welchen Preis er dem Kunden abzunehmen hat und das ist ungesetzlich.
Festool hat sich auf diese Weise dem ruinösen Preisdruck der in der Branche allgemein herrscht entzogen.
Aktuelles Opfer des Preis- u. Wettbewerbsdruck ist Kress!
Firmenkrise: Der Hammer: Kress ist insolvent | Südwest Presse Online
Mittelfristig werden die Verkaufs-Preise wohl ernsthaft nachgeben, vermutlich auch von hochpreisigen Konkurrenzprodukten.

Gruß Dietrich
 

Dietrich

ww-robinie
Registriert
18. Januar 2004
Beiträge
6.032
Ort
Taunus
Hallo nochmal,

ja richtig, beim Sprit scheint der Gesetzgeber machtlos, vllt. auch weil er mit verdient.

Gruß Dietrich
 

threedots

ww-robinie
Registriert
17. Mai 2012
Beiträge
1.261
Ort
im Westen
...
Warum wohl können Mineralölgesellschaften den Preis für Benzin mit höherer
Oktanzahl als üblich für einen höheren Peis als üblich verkaufen?
Der eine mit 100 Oktan, der andere mit 99 der andere mit 98.
Weil es immer ein anderes Benzin ist. ( Was es nicht ist )
...

Wenn diese Panscherei allerdings auffällt, dann geht der deutsche Amtsschimmel erst so richtig ab. Da ist dann nämlich nicht mehr das Kartellamt zuständig, sondern die Staatsanwaltschaft.

Ansonsten finde ich, daß dieser Thread zwischenzeitlich zu 100% OT läuft.
 

chrisil

ww-robinie
Registriert
15. November 2005
Beiträge
875
Ort
Nähe von München
Naja... also so schlimm scheint es nicht zu sein, das Festool schon irgendwelche Umsatzeinbussen hat. War gestern auf einer Hausmesse wo auch Festool war. Der freundliche Verkaeufer hatte an mir kleinem Heimwerkerle kein Interesse, da ich nur an einer CS 50 EB im Set interessiert war... also bin ich halt wieder ohne eine Saege gegangen... zumal dieser Shop sich auch noch brav an die Listenpreise haellt... bei dem Onlinehaendler den ich vorhin angerufen hab, der hat sich ne gute halbe Stunde Zeit genommen, meine Fragen zu beantworten... und ist noch guenstiger.... was soll man da also noch sagen... Ich find den echten Wettbewerb gut und Konzerne sollen ihre UVP rausgeben und ansonsten geht sie der Markt nix an, denn sie kriegen ja ihre Haendlereinkaufspreise und draufzahlen wird wohl keiner der Haendler.
 

Mitglied Hummel123

Gäste
ich habe es schon mal erwähnt, vor drei Jahren schon habe ich Rabatte/Nachlässe bis zu 30% erhalten.

Man muss nur wissen wo und wie man fragt.

Zur Gewährleistung, TTS, egal ob Protool / Festool, nie PROBLEME, im Gegenteil, eine Vorführmaschine (1 Jahr Gewährleistung) wurde innerhalb einer Woche gegen ein neueres Model getauscht mit vollen drei Jahren Garantie!!! Auch hier, freundlich gefragt, sehr freundlich geantwortet!!!

ALSO, keine Angst, GREIF zu!!!
 
Oben Unten