Mit solchen Posts zeigt man natürlich Lernbereitschaft und kann auf weitere hilfreiche Posts hoffen.
Dein Lage mal ganz nüchtern betrachtet:
- du bist Auszubildener (?) und willst nebenbei selbstgebaute Gehäuse verkaufen
- aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist Gewerbetreibend wer: selbständig, dauerhaft und/oder mit Gewinnerziehlungsabsicht handelt
Soll heißen, wenn du zu dem Zeitpunkt kein Gewerbe gemeldet hast handelst du gesetzeswidrig (eigentlich musst du schon zum Produktionszeitpunkt gemeldet sein).
Dein Bsp. mit Ebay wäre dann so:
- Du verkaufst dein erstes Gehäuse als Privatperson und handelst schon gesetzeswidrig da du die Absicht hast mehrere (dauerhaft) zu verkaufen (Gewinnerziehlung), natürlich wird da noch Niemand was unternehmen da deine Absichten nicht ersichtlich sind.
- Beim Verkauf von Gehäuse zwei und drei hast du dann aber nachweisbar den Tatbestand erfüllt und kannst abgemahnt werden. Das ist heutzutage auch kein Aufwand mehr und "lohnt" sich schon bei Werten um die 100.- .
Dein Lage mal ganz nüchtern betrachtet:
- du bist Auszubildener (?) und willst nebenbei selbstgebaute Gehäuse verkaufen
- aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist Gewerbetreibend wer: selbständig, dauerhaft und/oder mit Gewinnerziehlungsabsicht handelt
Soll heißen, wenn du zu dem Zeitpunkt kein Gewerbe gemeldet hast handelst du gesetzeswidrig (eigentlich musst du schon zum Produktionszeitpunkt gemeldet sein).
Dein Bsp. mit Ebay wäre dann so:
- Du verkaufst dein erstes Gehäuse als Privatperson und handelst schon gesetzeswidrig da du die Absicht hast mehrere (dauerhaft) zu verkaufen (Gewinnerziehlung), natürlich wird da noch Niemand was unternehmen da deine Absichten nicht ersichtlich sind.
- Beim Verkauf von Gehäuse zwei und drei hast du dann aber nachweisbar den Tatbestand erfüllt und kannst abgemahnt werden. Das ist heutzutage auch kein Aufwand mehr und "lohnt" sich schon bei Werten um die 100.- .