Frage zur verlängerung des ausbildungsvertrages bei nicht bestandener prüfung

Skubby

ww-pappel
Registriert
4. Juli 2005
Beiträge
4
Ort
Geseke
hi an euch alle,
habe da mal ne echt wichtige frage,ist mein arbeitsgeber irgendwie verpflichtet mich bei nicht bestandener prüfung,meinen vertrag bis zur nächsten prüfung zu verlängern?wäre euch um eine schnelle und präzise antwort gern mit zitaten aus paragraphen dankbar.
danke im voraus
mit freundlichem gruß
chris
 

raftinthomas

ww-robinie
Registriert
16. Oktober 2004
Beiträge
3.810
Ort
Aachen/NRW
hi chris,

zunächst mein bedauern. zum vertrag:
der ausbildungsvertrag endet
a) bei bestandener prüfung
b) bei kündigung des azubis
c) fristlos wg angemessenm grund für frsitlose kündigung
und das ist alles nicht gegeben.

steht so im berufsbildungsgesetz (BBiG):
zitat:
§ 21
Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit
dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung
endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der
Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet
das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe
des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung
nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis
auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen
Wiederholungsprüfung, höchstens um
ein Jahr.
zitatende.

lass dich nicht darauf ein, irgendwas zu unterschreiben ala "aufhebungsvertrag" oder "verzichtserklärung".
am besten, du gehst morgen zu deinem chef, und ihr kontaktiert die hwk oder die kreishandwerkerschaft. die wissen bescheid.

hoffe, die ein wenig geholfen zu haben
 

Skubby

ww-pappel
Registriert
4. Juli 2005
Beiträge
4
Ort
Geseke
ja ich danke dir dafür,habe nämlich mal im internet danach gesucht aber nix gefunden.ich habe es eigentlich halt auch nur so gehört das er jemand bei nicht bestandener prüfung übernehmen muss also wneigstens bis zur nächsten prüfung.ich werde ihn dann morgen mal damit konfontieren.danke nochmal
 

Unregistriert

Gäste
Ich habe das gleiche Problem jedoch gehört mein Ausbildungsberuf zur IHK.

Also MUSS der Ausbildungsbetrieb einen weiter übernehmen richtig ? Frage ist, gibt es eine Frist bis wann man den Antrag gestellt haben muss und kann sich der Ausbildungsbetrieb dagegen wehren einen weiterhin zu übernehmen?

Ich habe dies bei der IHK Kassel gefunden:
Als Ausnahmegründe für eine Verlängerung der Ausbildungszeit vor Ablegen der Abschlussprüfung können z. B. gelten: erkennbare schwere Mängel in der Ausbildung, längere Ausfallzeiten, die vom Ausbildenden nicht zu vertreten sind, sowie körperliche, geistige oder seelische Behinderungen des Auszubildenden.

Mein Verhältnis endet am 31.8.07, ich habe heute erst den Antrag gestellt. Wird das Probleme geben ?
 

carsten

Moderator
Teammitglied
Registriert
25. August 2003
Beiträge
19.018
Alter
50
Ort
zwischen Koblenz und Wiesbaden
Hallo

ich will mal mit gesundem Verstand antworten. Die Regelungen könne von Beruf zu Beruf und von HWK zu HWK ( IHK dito) unterschiedlich sein. Es wird also das Beste sein du fragt a) deinen Chef b) einen entsprechdenem Mitarbeiter der für dich zuständigen IHK. für zumindest letzter sollte da ein "tägliches" Geschäft sein. Problem sehe ich da keines.
 

Sven32

ww-fichte
Registriert
12. Juni 2007
Beiträge
17
Hallo,

was hast Du eigentlich für eine Ausbildung wenn der Beruf zu IHK gehört ? Eigentlich ist in jedem Beruf der Ausbildungsvertrag ein Teil der schulischen Ausblidung. Dort wird dann auch über Rechte und Pflichten gesprochen und auch eigentlich über dieses Thema (jedenfalls ist das bei unseren Auszubildenden so). Mal davon abgesehen, wann hast Du denn das Ergebnis bekommen ? Normalerweise muß der Azubi den Antrag stellen, damit der Ausbildungsvertrag verlängert wird. Hast Du dein Ergebnis aber schon einige Tage / Wochen und der Arbeitgeber hat davon auch Kenntnis erhalten und beschäftigt dich weiter ergibt sich konkludentes Verhalten (Rechtsdeutsch ist schon interessant). Soll heißen, er weiß das Du durchgerasselt bist und beschäftigt Dich weiter kann man davon ausgehen, dass Du bis zur nächsten Prüfung im Betrieb bleibst.
Ich stimme Carsten zu, dass Du auf jeden Fall nochmal mit deinem Chef sprechen solltest. Einige wissen das nämlich nicht und gehen davon aus, dass Du am 31.08. den letzten Tag hast. Wie gesagt Du hast das Recht, dass er dich weiter beschäftigt. Wenn er das aber ablehnt solltest Du ernsthaft überlegen ob Du dich nicht zur nächsten Prüfung selbständig anmeldest und das auf eigene Faust machst. Wenn Du nämlich auf Dein Recht bestehst können das noch "sehr schöne" 6 Monate werden bis zur Abschlußprüfung.
Sven
 

Tobsinn1

ww-nussbaum
Registriert
11. Juli 2007
Beiträge
85
Ort
Bodensee
Hallo,

ich habe mich bei einem Lehrer der Berufsschule informiert und der muß es ja wissen.

Er sagte: "Wenn die Ausbildungsdauer wie im Vertrag zu ende ist und der Auzubi die Prüfung nicht bestanden hat, muß der Arbeitgeber den Azubi nicht länger beschäftigen.
Der Azubi kann aber nach 6 Monaten auch ohne einen Betrieb die Prüfung wiederholen".

Müsste also dan alles klar sein.
 

Erik

ww-buche
Registriert
7. Februar 2005
Beiträge
250
Ort
Aachen
Irgendwie so hab ich das auch in Erinnerung.
Würde ich dann auch so machen.
Die Tatsache, daß Du Dich hier zuerst im Forum statt bei Deinem Chef gemeldet hast, läßt mich daraus schließen, daß Ihr nicht das beste Verhältnis habt.

Bei mir hats zwar damals im ersten Rutsch geklappt, aber als meinem Lehrherrn einige Monate vor der Prüfung gesteckt wurde, daß ich den ungeliebten Betrieb sofort nach der Prüfung verlassen würde, hats eine Menge Schikanen gegeben.
Ich hab dann am Tag vor der Entscheidung meinen Spind leergeräumt, weil mir klar war, daß ich nicht mehr zurückkommen werde; egal wie das Ergebnis lautet.

Und obwohl ich damals allem zum Trotz zweiter Innungssieger geworden bin, habe ich nie mehr in diesem Beruf (Elektroinstallateur) gearbeitet.

War eine elende Zeit, meine Lehre.
Aber ohne diese Erfahrung wär ich heute wahrscheinlich Altgeselle noch im gleichen Betrieb, statt mich auf die Hinterbeine zu stellen und was ganz anderes zu machen.

Eine vergeigte Prüfung ist noch kein Beinbruch.
Ziehs einfach durch.
 

Unregistriert

Gäste
"Die Tatsache, daß Du Dich hier zuerst im Forum statt bei Deinem Chef gemeldet hast, läßt mich daraus schließen, daß Ihr nicht das beste Verhältnis habt."

Jup richtig erkannt!
Also stimmt es das er mich NICHT nehmen MUSS bis zur nächsten Prüfung. Er könnte mich also genau so gut am 31.8. an die Luft setzen.
 

Erik

ww-buche
Registriert
7. Februar 2005
Beiträge
250
Ort
Aachen
Na und?

Such Dir irgendeinen Job und büffel nebenbei für die nächste Prüfung. Dafür brauchst Du keinen Lehrherrn.
Dann hast Du, trotz durchgerasseltem ersten Versuch, meinen vollen Respekt.

Nur eins solltest Du nicht machen:
Sich mit der abgebrochenen Prüfung abfinden.
Du wirst Dein ganzes Leben nichts mehr fertig kriegen, wenn Du jetzt das Messer im Schwein stecken läßt.

Ans Aufgeben gewöhnt man sich schnell.
 

raftinthomas

ww-robinie
Registriert
16. Oktober 2004
Beiträge
3.810
Ort
Aachen/NRW
ich hab gereade noch mal nachgeschaut:
grundsätzlich endet das ausbildungsverhältnis zum im vertrag angegebenen datum. normalerweise aber davor, nämlich wenn das ausbildungsziel erreicht ist, also mit bestandener abschlussprüfung.
wenn diese nicht erfolgreich bestanden wurde, kann der auszubildende verlangen (expliziter antrag bei der hwk), dass das ausbidlungsverhältnis verlängert wird, unabhängig davon, ob das der ausbildende/ausbilder begrüsst oder nicht. dei verlängerung geht längstens ein jahr.
nachzulesen im BBiG (berufsbildungsgesetz).
so hatte ich es auch im kopf, schlimmstenfalls hat man nen azubi noch 1 jahr am hacken (2x prüfung).
also, lieber tobsinn, dein lehrer hatte recht, wenn er das genau so formuliert hat. aber er hat die hälfte unterschlagen.
 

Unregistriert

Gäste
@Erik, das wollte ich ja machen habe jedoch nichts gefunden ausser Personaldienst-Firmen.

Naja, ist ja nur noch bis November und diesmal wird es wohl hoffentlich klappen mit der Prüfung.

Danke allen für die Beteidigung an meinem Threat!

P.S.: @raftinthomas: Genau so wie Du es beschrieben hast habe ich das auch verstanden, der Arbeitgeber jedoch sagte mir das ich nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Prüfung eine Frist von 2 Wochen habe um zu verlängern, danach nicht mehr. und ich sollte mich nun glücklich schätzen das ich bleiben darf... :emoji_frowning2:
 

raftinthomas

ww-robinie
Registriert
16. Oktober 2004
Beiträge
3.810
Ort
Aachen/NRW
der Arbeitgeber jedoch sagte mir das ich nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Prüfung eine Frist von 2 Wochen habe um zu verlängern, danach nicht mehr. :emoji_frowning2:

das ist korrekt. man muss die verlängerung eigentlich sofort beantragen, die 2 wochen sind mehr so eine art karrenzzeit.
ist doch eigentlich auch logisch, dass man sowas nicht 10 wochen später macht, oder ?
 

Unregistriert

Gäste
Nun ja... ich habe natürlich versucht irgendwo etwas anderes zu machen, hauptsache weg! Dafür habe ich die Zeit halt ausgeschöpft....
 

Unregistriert

Gäste
Ich hab da mal ne frage
wie sieht es aus wenn man die Prüfung nicht bestanden hat
kann aber kein halbes jahr nachholen durch schwanger schaft
wie sieht es da aus kann er mich kündigen wenn ich es auch will ???
und die prüfung selber nachholen ???
ohne schule nur mit anmeldung bei der ihk ???
 

carsten

Moderator
Teammitglied
Registriert
25. August 2003
Beiträge
19.018
Alter
50
Ort
zwischen Koblenz und Wiesbaden
Hallo

das fragts du am besten einen zuständigen Mitarbeiter/ Berater der IHK.
Bei uns Handwerkern ist es in der Regel so das der durchgefallene Lehrling in einem halben Jahr noch mal versuchen darf und der Betrieb ihn bis dahin auch weiter ausbilden/ beschäftigen muss. Eine einvernehmliche Auflösung ist natürlich auch mgl.. Eine Schwangere Mitarbeiterin genießt generell Kündigungsschutz. Du musst aber deinen Arbeitgeber umgehend darüber informieren um diesen Kündigungsschutz zu bekommen.
Unabhängig davon würde ich aber auch das Gespräch mit einem Ausbildungsberater der IHK suchen (denke den gibt es auch da).
 

Unregistriert

Gäste
Ausbildungsverlangerung

Hi!
Unsere personalabteilung hat bei mir mein Vertrag statt auf 2,5 nur auf 2 Jahre laufen lassen! Darf mein Arbeitgeber mich "zwingen" ein halbes Jahr langer zu lernen?
 
Oben Unten