Fritz und Franz

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Also ist das Thema möglicherweise noch offen? Würde mal recherchieren, ob es dazu Schutzrechte gibt, falls nicht, kannst das ja noch anmelden und von denen Lizenzgebühren / Beteiligung verlangen.
https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=menu&content=index&action=index

Da hatte ich sicher eher ironisch gemeint :emoji_thinking: :emoji_grin: . Ich war von dieser "Weiterentwicklung" nicht wirklich begeistert . Soviel Brimborium und dazu noch ein Förderpreis für diese "halbgare" Evolutionsstufe von Fritz & Franz fand ich ziemlich enttäuschend :emoji_cry: . So eine riesengroße Firma wie BASF hat sicher nicht nur eine mit allen Raffinessen ausgestattete Schreinerei sondern auch eine ähnlich gut ausgestattete Schlosserei :emoji_innocent:. Dort hätte ich mal das Detail mit der Klemmung präsentiert . Die Kollegen dort hätten sicher die Nase gerümpft und hätten umgehend eine Excenterklemmung angefertigt , damit man das Teil von oben an beliebiger Stelle auf den Schiebetisches aufsetzen kann und mit einem Hebel sicher festspannen kann :emoji_sunglasses::emoji_grin: . Das haben die Kollegen von Ruwi deutlich besser gelöst :emoji_innocent: .
 
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Diesel1982

ww-robinie
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Naja, ich denke, dass viele Leute auf die Idee mit einer Klemmung gekommen sind, das umgesetzt haben und einfach kein großes Aufhebens darum gemacht haben. Ich hab bei mir auch eine Klemmung gehabt weil ich keinen Anschlag zum drunterschieben hatte. Hab ich mir beim Besäumschuh abgeschaut. Bin ich jetzt ein Erfinder?
Jetzt hab ich nen Anschlag montiert und die Klemmung wieder abgebaut. Ist jetzt zum Drunterschieben. Find ich persönlich angenehmer, man braucht zum montieren und demontieren weniger Zeit und weniger Handgriffe. Dadurch ist es bei mir auch viel öfter im Einsatz weil es kein gefuddel ist das zu montieren.

Gruß Matze
 

Paulisch

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Ja ich hab das letzte Woche auch mit Klemmung für die T-Nut gebaut. Das ist einfach sehr logisch wenn man besäumen möchte und die Länge inklusive Querausleger nicht reicht.
 

magmog

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Moin,

bereits veröffentliche Neuheiten sind nicht Patentfähig.
Beim Gebrauchmusterschutz gilt als Voraussetzung, dass er neu ist,
also nicht zum Stand der Technik gehört.

Die BASF-ler haben den Queranschlag auf der antiken Seite montiert,
bei der heute üblichen Montageseite sichert der Anschlag Fritz vom Verschieben nach vorne.
Ein Klemmschuh vor Franz montiert stoppt ihn ebenfalls.

Wenn das Holz das in der Schlittennut sitzt nach vorne ein Stückchen übersteht
schiebt sich dieser Teil unter den Queranschlag Bzw. den Klemmschuh.
 

U.Tho

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bereits veröffentliche Neuheiten sind nicht Patentfähig.
Wenn etwas schon einmal öffentlich gemacht wurde / gezeigt wurde... gibt es dafür keinen Gebrauchsmuster- oder Patentschutz mehr.

Wie gesagt, habe ich eine Anfrage geschickt mit folgender Antwort vom Patenanwalt:
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Sehr geehrter Herr Thomae,

Im Prinzip richtig:
Wenn Sie etwas bereits veröffentlicht, zum Beispiel als Produkt verkauft, haben und erst danach ein Patent anmelden, kann das Patent zu Fall gebracht werden wenn jemand Ihnen diese vor Veröffentlichung nachweist bzw. es kommt gar nicht zur Patenterteilung, wenn der Prüfer von ihrem vorherigen Verkauf weiß.

Aber es gibt Ausnahmen:

Wenn die Veröffentlichung auf einer von wenigen prädestinierten Messen stattfindet, zählt dies nicht als sofortige Vorveröffentlichung und man hat noch Zeit um eine Patentanmeldung nachzuschieben.

Wenn die Veröffentlichung noch nicht länger als 6 Monate her ist, kann man noch ein deutsches Gebrauchsmuster einreichen, welches für diesen Zweck eine vom Anmeldetag 6 Monate zurückreichende sogenannte Neuheits-Schonfrist hat.

Dasselbe gilt für einen Designschutz, wobei die Neuheitsschonfrist hier ein ganzes Jahr beträgt.
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Also beim Fritz und Franz ist das auf jeden Fall rum.
 
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