Kilians

ww-pappel
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Hallo zusammen,

ich habe mich hier angemeldet, da mir die Community sehr fachkundig erscheint und ich nach mehrtägiger Suche hier und über google keine Lösung für mein Problem finden konnte.

Ich werde einen sanierten Altbau beziehen in welchem schwimmender Estrich gegossen wurde. Ich habe mir auch schon passendes Laminat und eine Trittschalldämmung mit integrierter Dampfbremse ausgesucht.
Beim Thema Fußleisten/Sockelleisten ergibt sich nun ein Problem durch die Vorgabe der Wohnungsgesellschaft. Und gibt dieser vor, dass "das Trennen der neuen Fußleisten von den aufsteigenden Wänden. Die Fußleisten sind nur im Parkett zu befestigen. Die Trennung zwischen den Bauteilen kann z. B. durch Filz oder Moosgummi erfolgen."

Dies bedeutet, dass ich die Fußleisten keinen Kontakt zur Wand haben dürfen. Wie befestigt man die Fußleisten fachmännisch? Mit sowas hier: www.erue.de
Oder gibt es da einen andere Standard-Lösung?
Außerdem würde ich sehr gerne Fußleisten mit Hamburger Profil verlegen...

Vielen Dank für die Hilfe
 

Holz-Christian

ww-robinie
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Hallo Kilian.

Also Vorweg:
Wer so einen Unfug fordert, der hat noch nie eine Sockelleiste montiert. Und hat vermutlich ganz lange studiert.:emoji_wink:
Die von dir Verlinkten Clipsprofile sind allesamt für Wandmontage.
Man kann die Sockelleisten ja gar nicht anders befestigen, als in die Wand dübeln, nageln, oder auf gedübelte oder genagelte Clipsprofile drücken.
Von oben schrauben ist auch unpraktikabel, da eine 20er Sockelleiste bei 12 mm Boden/ Wandabstand nur noch 8 mm Auflage zum schrauben hat.
Ausserdem bewegt sich ein Schwimmend verlegter Boden mit Luftfeuchteänderung.
Das heisst, die Leisten werden entweder weggedrückt, oder von der Wand weggezogen.
Klär doch mit der Gesellschaft ab, dass sie diesen Blödsinn wieder aus ihren Vorgaben nehmen.

Für was soll das eigentlich gut sein? Steht da irgentwo eine Begründung?

Gruss Christian.
 

M.S.69

ww-eiche
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moin Kilians.

Ich kann mich der Ausführung von Christian nur anschliessen.

Da der Vermieter (VM) einen direkten Wandkontakt untersagt, solltest du dieses auch befolgen, so widersprüchlich das zunächst auch Erscheinen mag.

Eventuell wurde die Vorgabe auch nur fehlerhaft wiedergegeben.

Filz und Moosgummi können mit Schallübertragung in Verbindung gebracht werden. Mit viel Fantasie könnte der Inhalt auch bedeuten, das zwischen Boden und Leiste eine Trennung erfolgen muß, wenn die Trittschalldämmung des Bodens nicht mit der Höhe der Leiste der aufsteigenden Wand, übereinstimmt.

Wie Christian schon aufzeigt, der Vm bzw. die Verwaltung sollte das Aufklären können.

Eine Fußleiste, die am Boden fixiert wird, ist mir ebenso fremd.


Liebe Grüße aus Hamburg, m.s.
 

HansOhr

ww-ahorn
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Nabend Jungs,

ich fürchte, so ausgefallen sind so skurrile Vertragsbestandteile leider nicht.

Gerade in Großstädten und bei Wohnungsbaugesellschaften mit einer hohen Fluktuation ( und noch höheren Renditegeilheit ) geht es vor Allem darum "Beschädigungen" des Mietobjekts zu vermeiden.

Also: Keine Schraubhaken für Bilder, vorhandene Lampenbefestigungen nutzen, Hängeschränke nach Absprache und eben auch gerade keine Fußleisten ( da werden ja womöglich auch noch Steigleitungen getroffen )

Inwieweit so etwas rechtens ist könnte ja vielleicht mal unsere juristische Fakultät erhellen :emoji_grin:
 

holzwurm67

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Hallo Kilian,

ist das die Kölner Wohnbaugesellschaft, hab da ein PDF im Web gefunden mit der Genehmigung zum Paketverlegen....
Wenn Du gerade Wände hast, dann kannst Du mit gutem Montage-Doppelklebeband und PU Kleber die Dinger an die Wand kleben. Ob Du damit die Vorgaben einhältst, muss Du mal klären. Wenn das kien grosser Raum ist, über Nacht die Leisten gegenseitig an die Wand drücken mit ein paar Dachlatten. Ich habe das selbst schon einmal so gelöst, hält im Prinzip ganz gut. Ich hatte mir dazu aber auch gerade, rechteckige Vollholzleisten gekauft, da ich eh etwas gegen die geschwungenen Eckleisten habe. Die haben dann mehr "Futter" zum Kleben....

Es grüsst der Holzwurm
~~°*
 

beppob

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wenn die leisten mit dem druckluftnagler befestigt werden, so mach ich das wenn möglich, dann sieht man nach dem entfernen kaum was, da die nägel (prebena J32) eh nur ganz dünn sind.
daß einem vermieter dübellöcher evtl. nicht gefallen, kann man fast noch verstehen, wenn öfter mieterwechsel stattfinden :emoji_frowning2:
 

fabig

ww-nussbaum
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Gehört der Bodenbelag nicht zur Gebäudehülle = Sache des Vermieters?
Ist die Dreistigkeit schon so weit fortgeschritten dies dem Mieter zu überlassen und eine zusätzlich eine fachgerechte Ausführung zu torpedieren?
Ich würde zum Montagekleber greifen. Altbau+Löcher bohren=Problem
 

WinfriedM

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Bei uns bekommst du 30 Jahre alten PVC-Belag bei den Wohnungsgenossenschaften und dann hast du die Wahl, Teppich, Laminat oder Fertigparkett reinzulegen. Bei Auszug muss du das dann entfernen oder der Nachmieter übernimmt es. Dann muss der es bei Auszug ggf. entfernen.
 

seschmi

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Ich kann Beppo nur recht geben.

Meine Erfahrung ist auch, dass sich Fußleisten, die mit dem Druckluftnagler angebracht sind, viel einfacher und rückstandsfreier entfernen lassen als geklebte, bei denen Putzschäden kaum zu vermeiden sind. Die winzigen Löcher der Druckluftnägel lassen sich notfalls mit einem feinen Pinsel und Farbe kaschieren. Man braucht ja auch nur zwei oder drei Stifte pro Leiste.

Elektroleitungen finden sich ja am ehesten senkrecht unter Steckdosen / Lichtschaltern, diese Stellen sollte man natürlich meiden.
 

fritz-rs

am 7.9.2016 verstorben
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Man kann ja auch mal darüber nachdenken, Fußleisten auf dem Bodenbelag zu verkleben.
Sinn hat das :
Ich habe immer wieder festgestellt, besonders natürlich bei Stein/Marmor/Terrakotta-, also schweren Belägen, daß sich bei schwimmenden Estrichen, durch Zusammenpressen der Dämmung eine deutliche, offene Fuge zwischen Belag und wandbefestigter Fußleiste eingestellt hat.
Aber auch bei Laminat fällt das oft auf.

Gruß Fritz
 

Holz-Christian

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Hallo Fritz.

Nur leider arbeitet Laminat auch in der Länge/ Breite.
Das heisst: Steigt die lLuftfeuchte, so wird der Boden grösser, die Klebefuge zwischen Boden/ Sockelleiste wird abgerissen.
Stellt sich trockenes Klima ein, so schwindet der Boden, und zieht die Sockelleiste von der Wand weg.
Man kann es drehen und wenden wie man will:
Befesttigung am Boden funktioniert nicht.

Darum nochmal an den TE: Sprich mit der Hausverwaltung,
Stellen die sich quer, so lass Dir von so einem Schreibtischtäter die Befestigung der Leisten im Boden vorführen.:emoji_wink:

Gruss Christian.
 

WinfriedM

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Manchmal stehen Sachen in Verträgen, die noch nie jemals einer so gemacht hat, weil es schlicht nicht funktionieren und gar keine Systeme am Markt existieren, die so aufgebaut sind. Ich hab noch nie Fußleisten gesehen, die nicht an der Wand befestigt sind.
 

uli2003

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daß sich bei schwimmenden Estrichen, durch Zusammenpressen der Dämmung eine deutliche, offene Fuge zwischen Belag und wandbefestigter Fußleiste eingestellt hat.

Zu 99,9% liegt das nicht am Gewicht, sondern am Schwund des Estrichs.

Ich würde punktuell kleben. Meinethalben auf die Tapete - somit veränderst du nichts am Gebäude und es dürfte allen Schnuppe sein.

Grüße
Uli
 

holzwurm67

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Ich hab noch nie Fußleisten gesehen, die nicht an der Wand befestigt sind.
Doch, eben die Fußleisten bei uns auf dem Parket, die waren mit diesen Nadelstiften fixiert. Ich denke nicht, dass nach dem Alter des Parkets gemessen, die damals mit Druckluft gearbeitet haben. Das Haus ist von 1803, nicht das Parket, deswegen glaube ich nicht, dass sich in den Ausdehnungen noch viel tut. Wir haben knapp 2 Jahre mit dem alten Fußbodenleisten hier verbracht. Eine Dehnungsfuge zwischen Wand und Leiste haben wir nie bemerkt. Die waren immer "spak" dran.
 

uli2003

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Doch, eben die Fußleisten bei uns auf dem Parket, die waren mit diesen Nadelstiften fixiert.

Bei Kehlleisten auf altem Parkett habe ich das auch schon gesehen. Aber das war dann nie schwimmend verlegt..

Grüße
Uli
 

Annimi

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FRÄNKISCHE FACHWERKREGION
Fakt ist grundsätzlich ist nach DIN zu bauen, dazu gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik (Bautechnik). Das steht selbst in der LBO gilt für jeden Architekten, Ingenieur und sonstigen Heini, der auf'ner Baustelle rumhüpft.

Keiner kann Sanieren, Modernisieren oder Renovieren wie's ihm paßt, das ist ganz egal ob da an zig Tausende Nachmieter gedacht wird oder nicht.
Such die passende DIN raus Bodenbelag Sockelleisten und halt sie deinem Vermieter unter die Nase das ist Vorschrift von weiter oben und schau in Eure LBO rein, ist irgendwo im Net zu finden. DIN kannste in der Uni-Bibliothek kopieren.
Große Mietshäuser Sonderbauten Sondervorschriften Brandschutz -Vorsicht- Schallschutz, bitte nachlesen.
-keine Garantie auf Richtigkeit-
 

fritz-rs

am 7.9.2016 verstorben
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Ich habe das in Bauten mehrfach gemacht. Besonders bei Steinbelägen.
Die Fußleisten wurden dann flach aufgelegt und gegen die Wand mit einem Vorlegeband angeschoben.
Das Problem: Die Setzlücke, die sonst zwischen Fußleiste und Belag entstand, zeigte sich nun über der Fußleiste an der Wand und mußte im Anstrich evtl. nachgebessert werden.

Gruß Fritz
 

Kilians

ww-pappel
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Vielen Dank für die vielen Antworten.
Es sieht so aus, dass einfach keine Kontakt zwischen Wand und Boden bestehen darf. So lange alles nach DIN läuft ist alles gut.
Keine Ahnung welcher "Schreibtischtäter" auf die Formulierung kam. Das nächste mal warte ich die Antwort des Technikers ab :emoji_wink:

Also vielen Dank! In der Bude werden jetzt Hamburger Profil Sockelleisten eingesetzt...
 
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