Gesellenprüfung: Konstruktionsregeln

nefrage

ww-nussbaum
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Hallo,
angehängtes Bild aus meinem Fachbuch dient als Vorbereitung zur Gesellenprüfung..
Ich verstehe die rechten Abbildungen in den ersten beiden Zeilen nicht ganz.
Soll die erste einfach aufzeigen, dass die rechte Seite nach außen gehört?
Was genau ist mit „große zapfenflächen nur begrenzt verleimen und verkeilen“ gemeint? Bei einer Gratleiste klar, aber bei welchen Zapfen?
 

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Thom_S

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Soll die erste einfach aufzeigen, dass die rechte Seite nach außen gehört?
Würde beim Beispiel die linke Seite außen stehen, würde eine Fuge entstehen nach dem Arbeiten.
Bei der zweiten Zeile bin ich mir nicht sicher, was dargestellt werden soll.
Was genau ist mit „große zapfenflächen nur begrenzt verleimen und verkeilen“ gemeint?
Eine Schlitz- und Zapfenverbindung ist gemeint. Um großen Flächen die Möglichkeit zu geben, zu arbeiten, wird nur die "Innere" Hälfte verleimt.
 

happyc

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Zweite Zeile, rechtes Bild ist eine Massivholzplatte, bei der eine Hiirnleiste angearbeitet ist. Die Hirnholzleiste hat eine eingefräste Nut, die Massivholzplatte hat eine entsprechende Feder, zusätzlich wurde in der Mitte der Massivholzplatte ein Zapfen stehen gelassen, der in der Massivholzleiste durchgestemmt ist. Idealerweise leimt man nur den Zapfen, damit die Platte in der Nut quellen & schwinden kann.
 

derdad

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Was genau ist mit „große zapfenflächen nur begrenzt verleimen und verkeilen“ gemeint? Bei einer Gratleiste klar, aber bei welchen Zapfen?
Thom hat es bereits erwähnt. Es handelt sich um Zapfen wie sie bei grossen Toren schon mal vorkommen können. Da kann die Friesbreite schon mal über 20cm gehen. Oder auch bei Rahmentüren mit einem breiten unteren Fries (das dann jedoch besser geteilt werden sollt). Die Leimfläche von längs und quer sollte 15-max 17cm nicht übersteigen.
LG Gerhard
 

Holzrad09

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Die Leimfläche von längs und quer sollte 15-max 17cm nicht übersteigen.
Also uns hat man vor 35 Jahren in der Berufsschule erzählt, das verkeilte Zapfen wie man sie bsw. an Rahmentüren machte, nur an der Brüstung oder maximal im ersten Drittel verleimt werden dürfen.
Dadurch soll die Brüstungsfuge dicht bleiben und das Holz weiter arbeiten können, der Zapfen darf bei Bedarf nachgeschlagen werden, er wird nicht mit eingeleimt.
LG
 

derdad

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Also uns hat man vor 35 Jahren in der Berufsschule erzählt, das verkeilte Zapfen wie man sie bsw. an Rahmentüren machte, nur an der Brüstung oder maximal im ersten Drittel verleimt werden dürfen.
Dadurch soll die Brüstungsfuge dicht bleiben und das Holz weiter arbeiten können, der Zapfen darf bei Bedarf nachgeschlagen werden, er wird nicht mit eingeleimt.
LG
Dann sind wir uns ja einig. ⅓ des Zapfens ist sicher weniger als 15-17cm.
LG Gerhard
 

nefrage

ww-nussbaum
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Zweite Zeile, rechtes Bild ist eine Massivholzplatte, bei der eine Hiirnleiste angearbeitet ist. Die Hirnholzleiste hat eine eingefräste Nut, die Massivholzplatte hat eine entsprechende Feder, zusätzlich wurde in der Mitte der Massivholzplatte ein Zapfen stehen gelassen, der in der Massivholzleiste durchgestemmt ist. Idealerweise leimt man nur den Zapfen, damit die Platte in der Nut quellen & schwinden kann.
Danke, sehr hilfreich. Sowas habe ich bis jetzt nur bei Schneidebrettern gesehen. Findet es im Möbelbau tatsächliche Anwendung? Lg
 

Lorenzo

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Genau, bei Schneidbrettern kann man das gut einsetzen. Ist immer dann praktisch wenn man eine Massivholzfläche gerade halten will aber kein Platz für Gratleisten oder andere konstruktive Mittel wie ein Zargenrahmen ist.
Zum Beispiel die Klappe/Tischplatte bei einem Sekretär.
 

derdad

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Danke, sehr hilfreich. Sowas habe ich bis jetzt nur bei Schneidebrettern gesehen. Findet es im Möbelbau tatsächliche Anwendung? Lg
Ja. Bei grossen, eher dünneren Massivholztischplatten bei denen man eine Gratleiste vermeiden möchte. Ausserdem gehören auch Schneidbretter, Nudelbretter, etc., zum Reportoir eines Tischlers. Und in der Ausbildung geht es ja um die Konstruktion selbst. Ob das nun Möbelbau, Bautischlerei, oder sonst was ist, ist eigentlich egal. Es kann eine kleine Schmuckkasette die gleichen Konstruktionen haben wie ein grosses Tor.
Viele Konstruktionen in den Lehrbüchern werden aber heutzutage kaum noch angewendet. Der Vollständigkeit halber werden sie trotzdem noch erwähnt.
 

Helferlein

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Moin,
Ich hätte da nochmal eine Frage:
Ist dann der Zapfen -2. Zeile, rechtes Bild- nur zum verleimen angearbeitet?
Ich kann mich an eine solche Konstruktion nicht erinnern.
 

agnoeo

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Wenn man mehrere Zapfen verwendet und diese mit Holznägeln befestigt, sollte man darauf achten die Löcher in den äusseren Zapfen aufzubohren/-raspeln, die Zapfenlöcher mit Luft zu den Seiten anzulegen und, wie schon erwähnt wurde, nur in der Mitte zu leimen. Die Holznägel verhindern, dass sich die Hirnholzleiste von der Platte wegbewegen kann. Die äusseren Zapfen hier sind blind ausgeführt, da sie sonst an den Seiten einen Spalt hätten.

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Gruß, David
 

Lorenzo

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Ich hab auch ne schriftliche Prüfung aus den letzten Jahren. Wär tatsächlich sehr ähnlich wie die die ich dann 2022 geschrieben habe. Schick ich dir mal per PN.
 

derdad

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Moin,
Ich hätte da nochmal eine Frage:
Ist dann der Zapfen -2. Zeile, rechtes Bild- nur zum verleimen angearbeitet?
Ich kann mich an eine solche Konstruktion nicht erinnern.
Es wird nur der Zapfen verleimt. Evtl die Feder links und rechts von Zapfen. Die gesamte Leimbreite darf aber ca 15cm nicht überschreiten. Der Rest der Feder ist sitzt stramm in der Nut und hält das Brett gerade, wird aber nicht geleimt.
LG Gerhard
 

Heener

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Wenn man mehrere Zapfen verwendet und diese mit Holznägeln befestigt, sollte man darauf achten die Löcher in den äusseren Zapfen aufzubohren/-raspeln, die Zapfenlöcher mit Luft zu den Seiten anzulegen und, wie schon erwähnt wurde, nur in der Mitte zu leimen. Die Holznägel verhindern, dass sich die Hirnholzleiste von der Platte wegbewegen kann. Die äusseren Zapfen hier sind blind ausgeführt, da sie sonst an den Seiten einen Spalt hätten.

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Anhang anzeigen 177252

Gruß, David
Sehr schöner Tisch!
Die Holznägel/Dübel sind von unten, aber auch noch ein Stück in die obere Wange der der der Hirnholzleiste eingebracht?
Damit man sie von oben nicht sieht
 

flüsterholz

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Ich kann mich an eine solche Konstruktion nicht erinnern
Ich kenn diese Art der Konstruktion bei älteren Möbeln, z.B. bei den Seitenbrettern von Betten, um diese am Verzug zu hindern. Die waren zum einen oft breiter als heute oder hatten auch noch angesetzte geschwungene Verzierungen zum Koof- und Fußteil hin. Auch hielten die damaligen Verbinder (oft nur dicke Schrauben) dort besser als im Hirnholz.
Gruß Michael
 

Helferlein

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Es wird nur der Zapfen verleimt. Evtl die Feder links und rechts von Zapfen. Die gesamte Leimbreite darf aber ca 15cm nicht überschreiten. Der Rest der Feder ist sitzt stramm in der Nut und hält das Brett gerade, wird aber nicht geleimt.
LG Gerhard
Ja gut, das habe ich ja vestanden.
Meine Frage war ja ob der Zapfen quasi zum vergrössern der Leimfläche dient bzw. deswegen angearbeitet wird?
 

derdad

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Er vergrössert die Leimfläche. Das stimmt.
Manchmal wurde der Zapfen auch durchgestemmt und von außen verkeilt. Der Zapfen dient auch zur Erhöhung der Festigkeit. Wenn nur Nut und Feder sind kann bei Biegebelastung der Anfassleiste (so wird die Stirnleiste auch manchmal genannt) die Nutwange leicht aufbrechen. Der Zapfen verhindert das.
LG Gerhard
 

agnoeo

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Sehr schöner Tisch!
Die Holznägel/Dübel sind von unten, aber auch noch ein Stück in die obere Wange der der der Hirnholzleiste eingebracht?
Damit man sie von oben nicht sieht
Danke. :emoji_slight_smile: In dem Fall gehen sie durch; kann man natürlich verdeckt ausführen, finde ich oft aber interessanter, wenn man da was sieht und drüber nachdenken und reden kann, wie das konstruiert ist.

Gruß, David
 
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