Gewerbeanmeldung

mccleeve

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Hallo,

ich weiß nicht genau, in welches Unterforum ich meine Frage posten soll, also falls die hier falsch ist, bitte verschieben :emoji_slight_smile:

Ein Freund, gelernter Tischler, möchte für einen Auftrag Gewerbe anmelden und weiß nicht genau, ob er das als Kleingewerbe oder als herkömmliches anmelden soll.

Der Mensch bei der Behörde konnte ihn da nicht wirklich informieren, was das Richtige ist.
Ihm wurde gesagt, dass in der Gewerbeanmeldung konkret stehen muss, was für arbeiten ausgeführt werden.
Gibt es eine Möglichkeit das Gewerbe so anzumelden, dass er z.B. nicht nur Dachstühle oder so etwas ausbauen darf?

Ich bin um jeden Tip dankbar.

Gruß

Melanie
 

yoghurt

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Hallo Melanie,
das Gewerbeamt interessiert nicht ob Klein- oder Großunternehmer. Das ist eine steuerliche Frage und ist daher mit dem Finanzamt zu klären. Kleinunternehmer sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, müssen aber keine Umsatzsteuer vom Kunden nehmen. Der Umsatz darf dann aber nur 17500€ im Jahr betragen ansonsten ist es im nächsten mit der Umsatzsteuerbefreiung vorbei. Wenn man vom tischlern leben will ist die Kleinunternehmerregelung Unfug, weil 17500 Umsatz nicht zum Leben reichen und man die Mehrwertsteuer auf das benötigte Werkzeug zahlen muss.

Eine völlig andere Frage ist, welche Arbeiten er ausführen dar und ob er kammerpflichtig ist. Dazu u.A.: BUH - Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V. oder hat er einen Meisterbrief?

Gruß

Heiko
 

mccleeve

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Hallo Heiko,

Danke für deine Antwort.
Er hat keinen Meisterbrief und studiert inzwischen hauptberuflich (ist Bafög Empfänger, also darf er sowieso nicht groß damit verdienen)
Es ging hauptsächlich darum, dass er für Gelegenheitsarbeiten Rechnungen schreiben kann. Da das alles recht kurzfristig von statten gehen musste, haben wir eine Zwischenlösung gefunden. (Messe- und Kulissenbau, weil keine Anmeldung in der Handwerksrolle, dafür aber begrenzte Auftragsmöglichkeiten ;/ )
Vielen Dank und noch einen schönen Tag
Gruß

Melanie
 

spacespecky

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IHMO benötigt Dein Freund für die selbstständige Ausübung des Tischlerhandwerks einen Meisterbrief und die Zugehörigkeit zur Handwerkskammer. Dieses erfährt er nicht bei der Gewerbeanmeldung, da diese nur zur Steuerrechtlichen Legalisierung nötig ist und nicht zur Handwerks-rechtlich konformen Ausübung eines Gewerbes.
 

yoghurt

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IHMO benötigt Dein Freund für die selbstständige Ausübung des Tischlerhandwerks einen Meisterbrief und die Zugehörigkeit zur Handwerkskammer. Dieses erfährt er nicht bei der Gewerbeanmeldung, da diese nur zur Steuerrechtlichen Legalisierung nötig ist und nicht zur Handwerks-rechtlich konformen Ausübung eines Gewerbes.

Ja, das ist soweit sachlich richtig - jedoch nur die Hälfte der Realität.
Restaurierung, Design, Montage, Messebau... sind nicht Meisterbrief-pflichtig.

Gruß

Heiko
 

spacespecky

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Hi Hendrik,

da steh ich jetzt auf dem Schlauch. IHMO kann mann als Kleinunternehmer in Rechnungen keine Mehrwersteuer ausweisen und auf Rechnungen von Lieferanten keine Vorsteuer ziehen.

Bye Bernd
 

WinfriedM

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Trotzdem zahlt man 19% mehr für sein Spielzeug... Man hat dann zwar auch 19% mehr Ausgaben, die man geltend machen kann, aber das ist trotzdem wesentlich ungünstiger.
 

yoghurt

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Hallo,
ich sehe es so wie Winfried.
Es kommt aber sehr darauf wie und unter welchen Bedingungen man arbeitet. Wenn man nur die Arbeitszeit abrechnet und keine Ausgaben für Werkzeug und Material hat - und das ganze nur ein Nebenverdienst ist, weil man eigentlich studiert - dann mag die Kleinunternehmergrenze von 17.500 UMSATZ sinnvoll sein. Will man von der Tätigkeit leben ist das Limit von 17.500 quasi ein "Geldverdienverbot".

Gruß

Heiko
 

tooljunkie

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Ein Freund, gelernter Tischler, möchte für einen Auftrag Gewerbe anmelden und weiß nicht genau, ob er das als Kleingewerbe oder als herkömmliches anmelden soll.


da ist die entscheidende frage (wenn der erwartete umsatz überhaupt eine
entscheidung zuläßt), wen man hauptsächlich als kunden anvisiert.
wenn es um privatleute geht, ist die ust-befreiung natürlich ein
klarer vorteil in der preisgestaltung.
wenn man hauptsächlich für firmen tätig ist (für die die ust ein durchlaufender
posten ist), bringt einem das nur den nachteil, im einkauf die 19% draufzuzahlen.
 

yoghurt

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Hallo,
prinzipiell kann man natürlich auch unter den berühmten 17500€ UMSATZ ein vorsteuerabzugsberechtigtes Gewerbe anmelden. Ansonsten ist es so, dass man - selbst wenn der Umsatz dem Gewinn entspräche - von 17500€ als im Jahr Selbständiger nicht leben kann. Jetzt kommt die Ausnahme: man ist über die Ehefrau krankenversichert, wohnt im Eigentum, hat weitere Einnahmen sonstwoher....

Ein bisschen OT:
Diese §19 UStG finde ich ziemlich lustig. Wenn ich nur einen Akkuschrauber benötige und deswegen mein Umsatz meinem Gewinn entspricht, dann kann ich mir die 17500€ jährlich umsatzsteuerfrei in die Tasche stecken. Baue ich hingegen z.B. hochwertige Computer, dann baue ich pro Jahr einen Rechner und habe die 17500€- Grenze erreicht - bei ein Verdienst von 2500€ (Das ist nur ein fiktives Beispiel).
 

kölner77

ww-buche
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Hallo,
geht um neben verdienst eines Studenten mit Bafög da darf er eh nur 7irgendwas verdienen wenn ich noch richtig informiert bin.
Also klein unternehmer mit vereinfachter Buchführung.
Wo solte das andre sinnmachen.
Solte sich wenns nur um ein projekt geht informieren ob er nich eine Rechnung ohne alle anmeldungen Steuerlich geltend machen kann.
bei schreibarbeiten, Journalistischen tätigkeiten etc. geht das.
Wenn er öfter Selbstständig arbeitet kommt er um Gewerbe nicht rum.
Aber dann kommen IHK, BG und Konsorten.
Weis nicht in wie weit er sich da befreien lassen kann.
 

Jerremias

ww-pappel
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Hallo,

würde empfehlen, dass er sich ein Reisegewerbe als Tischler anmeldet. Theoretisch brauch man dafür nicht einmal eine Ausbildung und vor allem keinen Meisterbrief da das Reisegewerbe eine ältere Institution ist als die IHK-Mafia.

Damit darf er eigentlich alles machen wie ein Tischler mit Meisterbrief auch, der einzige Unterschied ist, wie er zu seinem Auftrag kommt. Er muss nämlich dann selbst auf den Knden zugehen und ihm anbieten etwas für ihn bauen zu können, das könnte dann auch so in der Rechnung formuliert sein um sicher zu gehen.

Wie das dann steuerlich mit dem Kleinunternehmer etc. ist ist eine andere Geschichte

Mehr Infos zum Reisegewerbe hier (wurde oben eigentlich schonmal genannt oder?)

Handwerksausübung im Reisegewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle
 
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