Hilfe: Erdaushub in meinen Garten gebaggert bekommen. Wie schlechtes Kino...

inselino

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Einen netten Pachtvertrag mit gesalzener Pacht an den Nachbarn wegen Nutzung des fremden Grundstücks zur LAgerung seines Bodens.
Ihr habt immer Ideen Leute. Natürlich könnt ihr einen finanziellen Ersatz für die Schädigung und ggf den Nutzungsausfall verlangen aber das macht man doch nicht mit einem Pachtvertrag über den eigenen Garten.

Das Bauamt ist auch nicht zuständig für den Schaden der bei dir entstanden ist. Das Bauamt ist wenn dafür zuständig dem Bauträger wegen der nicht ordnungsgemäßen Lagerung oder Entsorgung dranzubekommen aber davon hast du ja noch nichts.

Bevor jetzt noch 100 solcher Vorschläge kommen, hole dir einen Experten (Anwalt) der dir da hilft, das ist ja kein super komplizierter Fall.
 

weissbuche

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An inselino: in einem Schiedsverfahren kann es eigentlich keine unfairen Vergleiche geben. Wenn mir der ausgehandelte Vergleich nicht zusagt, unterschreibe ich nicht. Dann gibt es die Erfolglosigkeitsbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung kann ich immer noch zum Anwalt gehen. Im Zweifelsfall schreibt der Anwalt, legt einen Streitwert fest, berechnet danach seine Gebühren und bei Gericht gelangt man zu der Überzeugung, das die Obligatorik nach dem Schiedsgesetz gegeben ist und weist die Klage ab. Ein Schiedsverfahren kostet ca. 50,00 Euro, dafür macht ein Anwalt nichts.
Gruß Eckard
 

fahe

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Coswig
Entschuldige, @odul, so ernst das ist, aber ich liege grad' lachend unterm Tisch. Sachen gibt's.... :emoji_joy:

Du bist Dir aber schon sicher, dass keine versteckte Kamera...:emoji_wink:

Öh, ich stand schon mit der Schaufel da und habe zumindest eine symbolische Menge rübergeschaufelt.
...pfui, man vergreift sich doch nicht am fremden Eigentum...:emoji_wink:

Sei froh, dass die keine Weltkriegsgranaten ausgebuddelt haben, die hätten Sie in Deiner Werkstatt kurz mal "zwischengelagert".
 

inselino

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Wenn mir der ausgehandelte Vergleich nicht zusagt, unterschreibe ich nicht.

Ja und genau da liegt doch das Problem. Ich weiß ja gar nicht, was ein angemessener Ausgleich für den Schaden ist. Wenn der Bauträger 500€ anbietet und nächste Woche den Kram wegräumt ist das fair oder nicht? Keine Ahnung.

Es ist doch garantiert auch nicht das erste mal, das irgendwo jemand Erde auf ein anderes GRundstück geladen hat, da wird es Präzedenzfälle geben, da wurden Streitwerte etc. festgelegt und ich wette die Geschichte ist ohnehin durchentschieden.
 

Nesta

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Der Bagger ist ja noch da, sprich doch einfach mit dem Baggerfahrer am Ende wird eh behauptet, dass er schuld ist und das alles schon längst weg sein sollte
 

willyy

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Mir wäre wichtig, dass das nach so langer Zeit nicht als von Dir geduldet abgestempelt wird. D.h. Du müsstest irgendwie nachweisen, dass Du schon mal Einspruch eingelegt hast.
Mir ist auch nicht klar, was der Bauträger, der Baggerfahrer oder wer auch immer mit 2-3 Tage bei Dir zwischenparken erreichen wollte.
Haben die Nachbarn noch Größeres vor, wo man den Haufen wieder verwendne kann?
Wenn Du ein Gespräch mit Nachbarn, Bauträger und mit Zeugen (Polizei) suchst, wo man dieser Frage nachgeht und dann keine glaubhafte Erklärung kommt, hast Du vermutlich gute Karten.

Außerdem ist das für mich Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, die Baggerschaufel muß ja über deinem Grundstück gewesen sein, oder kann der beamen?

Und mach mal ein Übersichtsfoto vom 1. Stock oder so. Wo man sieht wie groß der Haufen ist, wo die Grenze ist usw.
 
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uli2003

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Ihr habt immer Ideen Leute. Natürlich könnt ihr einen finanziellen Ersatz für die Schädigung und ggf den Nutzungsausfall verlangen aber das macht man doch nicht mit einem Pachtvertrag über den eigenen Garten.
Natürlich darf ich für die Nutzung meines Grundstücks als Lagerfläche ein Entgelt verlangen. Warum denn nicht? Ich würde es sogar tun.
Hui hier geht ja wieder vieles durcheinander.

Hausfriedensbruch ist ein "Wer in eine Wohnung....[etc]... widerrechtlich eindringt" Tatbestand, da würde man also gegen den Haufen Erde klagen,
Befriedete Grundstücke gehören auch dazu. Und ich wette, dass da nicht nur die Baggerschaufel auf dem Grundstück war.
Wie gesagt - 'Könnte' = Konjunktiv.
 

inselino

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Natürlich darf ich für die Nutzung meines Grundstücks als Lagerfläche ein Entgelt verlangen. Warum denn nicht? Ich würde es sogar tun.

Das habe ich auch nirgendwo geschrieben. Ich habe geschrieben, dass du im nachinein nicht einseitig einen Pachtvertrag für gültig erklären kannst in den du irgendetwas hineinschreibst. Das basiert auf der falschen Annahme (die man im Internet häufig antriffst), dass man bei einer illegalen Handlung nachträglich eine Handlung erschafft unter der das getane legal wäre. So funktioniert das aber nicht. Zu einem Pachtvertrag gehören zwei Seiten. Viel Spaß diesen Pachtvertrag vor einem Gericht durchzufechten.

Was du tun kannst: du kannst Schadensersatz verlangen für den Zeitraum, in dem du dein Grundstück nicht nutzen konntest. Da wird dann ggf. ein Gericht über die Schadenshöhe entscheiden.

Was du auch tun kannst:
- Dein Garten als Lagerfläche gegen Geld anbieten und darüber einen Vertrag mit deinem Nachbarn schließen oder mit dem Bauträger.

Was du zwar tun kannst aber vollkommen sinnlos ist:
Irgendwelche Forderungen auf eine Pacht stellen, die niemand irgendwo unterschrieben hat.


Befriedete Grundstücke gehören auch dazu.
Ja natürlich gehören die dazu. Wenn du beweisen kannst, dass da jemand rechtswiedrig dein Grundstück betreten hat kannst du ganz konkret gegen diese Person vorgehen.
Derzeit liegt da ein Erdhaufen gegen den du nicht juristisch vorgehen kannst und es gibt auch keinen einzigen Hinweis darauf, dass jemand das Grundstück betreten hat. Dementsprechend kannst du natürlich wahllos einen der Handwerker anzeigen, wird aber genauso sinnlos sein wie der fiktive Pachtvertrag.


die Baggerschaufel muß ja über deinem Grundstück gewesen sein, oder kann der beamen?
Dann verklage gerne die Baggerschaufel, da wird wenig zu holen sein.
 
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wo ist denn die grenze, da wo der Bagger steht? Jetzt mal sorry, wenn dem so wäre hätte ich beim ersten Baggerhub die Polizei gerufen. Stell dir mal vor jemand stellt auch nur einen Müllsack in deinen Garten...aber das sind ja mehrere Container?

Das wäre auf jeden Fall was für Polizei und Bauamt, - wenn dein Garten jetzt ein öffentlicher Weg wäre und die Stadt der Eigner wäre am nächsten Tag Baustop....
 

brubu

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Nutzungsgebühren, Streitereien etc. würden mich weniger interessieren, sondern besonders wie der Garten, Rasen fachgerecht wieder hergestellt wird. Das dürfte bei solchen Unternehmern das grösste und kostspieligste Problem sein.
Gruss brubu
 

predatorklein

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Hallo

hole dir einen Experten (Anwalt) der dir da hilft, das ist ja kein super komplizierter Fall.

Würd ich auch machen , eine gescheite RSV übernimmt das .

Wenn nicht , eine Erstberatung beim RA , kostet max. um die 250 € .
Kommt mit auf die Rechnung .

Ein Gespräch mit den ( neuen ? ) Nachbarn hat es doch sicher schon gegeben , was haben die denn zu der Geschichte gesagt ?
Wenn die bei der Geschichte einen auf Pontius Pilatus machen , sagt das imo auch schon einiges .

Gruß
 

KalterBach

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Ich freue mich schon auf das nächste Forentreffen.

Hoffentlich reicht das WLAN von @odul bis in den Garten.

Meine Hacke, wo warst Du denn die letzten sechs Wochen?
 

pedder

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Dieser Thread besteht zu 99% aus wilden Spekulationen.

Wir wissen nicht, wo Oduls Garten anfängt. Wie er vorher aussah. Was unter dem Haufen ist. Wie der Aushub dahin gelangte. Ob auf Anweisung des NAchbarn oder gegen dessen willen. ODer unter falsche Einweisung des Baggerführers. Was mnit den nachbarn besporchen ist usw usf.

Beweise sichern.
Kontakt zu der Firma aufzunehmen
kurze Frist zur Beseitigung an Nachbarn und Firma
und wenn das nichts wird, würde ich die letzte Bilanz der Firma ansehen und
ggf einen Anwalt beauftragen.

Und wenn sich das nicht lohnt, mir den Nachbarn ran holen und eben doch schippen.
 

K2H

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Wenn ein Gespräch mit dem Nachbarn als Auftraggeber nichts bringt, ist zumindest in Niedersachsen der Schiedsmann der 1. Ansprechpartner. Auch die Polizei würde eine Kontaktaufnahme mit dem Schiedsmann empfehlen. In den meisten Bundesländern gibt es das Schiedsamt bzw. in Sachsen den Friedensrichter.
In RLP ist es auch so. Wenn du, @odul , auch in RLP wohnst, dann gehe unbedingt zuerst zum/zur zuständigen Schiedsmann/-frau.
Mir sagte er mal anlässlich eines Nachbarschaftsstreits (O-Ton): "Wer in RLP bei Nachbarschaftsrecht betreffenden Streitigkeiten vor Gericht zieht, ohne vorher ein Schiedsverfahren durchgeführt zu haben hat direkt verloren. Eben weil man sich nicht zuerst bemüht hat den Streit per Schiedsverfahren gütlich zu regeln."
Ich wollte das nicht glauben, habe einen Bekannten gefragt der jahrelang Schiedsmann war. Er hats bestätigt.
In meinem Fall hat der Schiedsmann den Streit beendet, indem er dem gegnerischen Anwalt mal deutlich erklärt hat was Sache ist. Gekostet hat mich das Schiedsverfahren nichts, obwohl ich es eröffnet hatte.

Gruß,
KH
 

bello

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Wieso Nachbarschaftsstreit? Es geht doch gegen einen Bauträger.
 

Martin45

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Da du den Nachbarn noch eine Weile hast, würde ich versuchen mit dem Nachbarn nicht nur zu reden sondern gemeinsame Sache zu machen. Von daher soll er doch auch dem Bauheini schreiben und direkt Geld einbehalten, für den Schaden bzw. die Schadensbeseitigung. Ob das jetzt rechtlich die sauberste Lösung ist, ist egal. Aber leere Kasse wirkt bei so Bauheinis erfahrungsgemäß am besten.
Ich denke mal, der Nachbar sollte ja genauso ein Interesse an guter Nachbarschaft haben, wie du.
Und wenn er eh auch schon einen Hals auf den Baumenschen hat, umso besser.
 

K2H

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Wieso Nachbarschaftsstreit? Es geht doch gegen einen Bauträger.
Der ist in dem Moment der "Nachbar".

Zum Einen, im Nachbarschaftsgesetz geht es um alle möglichen Dinge und deren Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke, Wohnungen, Liegenschaften. Dabei spielt es erst mal keine Rolle wer der Verursacher ist. Erster und für den "Klagenden" einziger Ansprechpartner ist zunächst der Eigentümer der Liegenschaft.
Zum Anderen ist in dem Fall der (tatsächliche) Nachbar der Auftraggeber des Bauunternehmens. Vielleicht sogar noch in der Funktion des Bauleiters. Als Beschwerde-/Klageführer hat man sich zunächst an diesen zu wenden, nicht an den Ausführenden. Es ist Sache des Auftraggebers dafür zu sorgen dass die beauftragten Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden. Erst recht, wenn er evtl. die Bauleitung inne hat.

Das gilt auch, wenn, wie in dem Fall, der Nachbar absolut einsichtig ist. Es ist einzig und allein seine Sache den Schaden aus der Welt zu schaffen.
Er muss die Baufirma dazu bringen/zwingen diese Erdgebirge wegzuschaffen und den Garten wieder so herzurichten wie er ursprünglich war.
Rein juristisch kann odul nichts, oder nur sehr schwer gegen die Baufirma direkt unternehmen. Deren Anwalt wird ihn direkt abweisen und zum Auftraggeber verweisen, frei nach dem Motto: Du hast uns gar nichts zu sagen, du bist nicht unser Auftraggeber.

Gruß,
KH
 
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Ich glaub es ja nicht was es alles gibt. Bei uns ist das so geregelt.
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4146-SaechsNRG#p24
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4146-SaechsNRG#p21

Wenn ich eine Wasserleitung verlege kann ich den Erdaushub beim Nachbarn lagern wenn es anderweitig zu teuer ist. Ein Pool dürfte da nicht direkt dazu zählen, aber interessant was so alles überraschend geregelt ist. Fun Fact: Wenn einem ein Bienenvolk entwischt darf man zum einfangen auch jedes Grundstück betreten.
 

FredT

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Jepp, war hier auch schon immer so. Weil Bienenvölker auch eine allgemeine Gefahr für Unbeteiligte darstellen können, hat mir der informierte Beamte klargemacht. Und er hat sofort weiter zum Imker gestellt, der dann umgehend kam. Zum Dank und fürs Warten auf die "Füllung" der Beute gab es dann ein Gläschen Honig...
 

K2H

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Das Hammerschlags- und Leiterrecht sagt zwar aus dass der Nachbar unter den genannten Umständen zu dulden hat, dass auch Aushub auf seinem Grundstück gelagert werden darf. Das heißt aber nicht, dass das ungefragt und schon gar nicht ohne Vorankündigung geschehen darf. Das ist ein riesengroßer Unterschied!
Der Nachbar, auf dessen Grundstück z. B. Erdaushub gelagert werden soll, hat nämlich seinerseits ein Anrecht darauf, dass z. B. ein Termin/Zeitraum vereinbart wird und vor allem ein Beweissicherungsverfahren (zu Lasten des "Verursachers", sprich Auftraggebers) vorgeschaltet wird, um den Ist-Zustand seines Grundstücks vor der Lagerung des Aushubs amtlich festzuhalten, damit im Nachhinein beweissicher (heißt gerichstfest) nachgeweisen werden kann, welche Veränderungen/Schäden durch die Lagerung entstanden sind und vom Verursacher behoben werden müssen.
Wenn ich den Thread, bzw. die Berichte von Odul richtig gelesen/verstanden/in Erinnerung habe, hatte er keine Chance den Ist-Zustand seines Gartens vorher zu dokumentieren, das "Gebirge" war plötzlich da. Wie soll er jetzt gerichtsfest beweisen, welche Schäden durch die Aktion entstanden sind und welche vorher schon da waren?
Genau das, könnte/wird voraussichtlich die nächste Diskussion mit der Baufirma geben...so wie die anscheinend drauf sind......leider... (immer noch Kopfschüttel)
Odul kann jetzt nur hoffen, bzw. "darauf hin arbeiten" dass sein Nachbar am Ende immer noch auf seiner Seite ist und alle seine Aussagen bezügl. dem vorherigen Zustand seines Gartens bezeugt. Wenn der Nachbar am Ende auch auf blöd macht, weil die Sache eigentlich mit ihm als Auftraggeber heim geht und er deswegen mit der Baufirma noch mehr Streß kriegt, kanns für Odul eng werden. Es kann passieren dass er dann auf dem einen oder anderen, nicht gerade offensichtlichen Schaden (z. B. waren da voher 3 oder 300 Pflanzen, die jetzt alle mit dem Aushub weg gebaggert wurden?) sitzen bleibt, eben weil er nicht beweisen kann, dass es ein "neuer" Schaden ist, den es vorher nicht gab.

Gruß,
KH
 
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