Da sind wir wieder im rechtlichen Raum unterwegs.... wo wir mit unserem Halbwissen auf Google & Co zurückgreifen....
Also Gewährleistung kann abgetreten werden, wenn der Hersteller nix gegenteiliges in den AGBs hat...
Bei Felder steht in den AGBs:
VI. Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Ist jedoch der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei dies nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann. Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(2) Falls die Nacherfüllung gemäß (1) fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen des X dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwaren zwei Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung.
Für Verbraucher beträgt die Gewährleistung bei Gebrauchtmaschinen 1 Jahr. Bei Unternehmern sind bei Gebrauchtmaschinen die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(4) Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt wird.
(5) Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(6) Mitgelieferte Bedienungsanleitungen des Verkäufers sind vom Kunden strikt zu befolgen. Bei Nichtbeachtung der Betriebsanleitung haftet der Verkäufer nicht.
(7) Die vom Verkäufer geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden und nicht aus sonstigen Anpreisungen, Werbungen, Prospekten u. ä.. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht.
Also bieten die hier schonmal 2 Jahre für Private und von einer Bindung an den ersten Käufer hab ich auch nix gefunden.... also klingt doch gut... oder?