Juristisch erklärt:
Nachzulesen z.B. unter https://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_AngebotsNein gibt es nicht.
Wenn da was im Laden ausgepreist ist, ist dieser Preis nicht bindend. Denn auch der Ladeninhaber kann einen Fehler machen. Und dies steht der Gesetzgeber ihm auch zu.
Leider ist Deine Vermutung sehr weit verbreitet, was sie aber nicht richtig macht.
Wie jemand dann in der Praxis mit diesem Thema umgeht steht allerdings auf einem anderen Blatt, da dies immer zu Diskussionen mit den Kunden führt.
Aber wie gesagt, einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht.